Koenzens Netzauge

Ist das Ende der WLAN-Störerhaftung gekommen?

Die Netzgemeinde feiert ihren Erfolg, die Medien überschlagen sich: Nach schier endlosem Hin in Her gab die CDU/CSU nun bekannt, ihren Widerstand gegen die bedingungslose Abschaffung der WLAN-Störerhaftung endlich aufzugeben und damit den Weg für die weitere Digitalisierung unseres Landes zu ebnen. Ist das Ende dieser beispiellosen netzpolitischen Irrfahrt wirklich gekommen?

  • Teilen per:
  • Teilen per:
Störerhaftung Quelle: dpa

Hand aufs Herz: Können Sie sich erinnern, wann die Debatte um die WLAN-Störerhaftung ihren Anfang nahm? Vermutlich nicht. Was wir jedoch alle in Erinnerung haben, ist der wachsende Unmut über das lukrative Geschäftsmodell der Abmahnung. Selbst dem Urheberrecht wohlgesonnene Menschen konnten sich des Eindrucks nicht erwehren, dass bei vielen Anwaltskanzleien nicht etwa der Schutz geistigen Eigentums im Vordergrund stand, sondern ganz banale Geldmacherei.

Eine explosive Mischung

Genau betrachtet ist die WLAN-Störerhaftung eine negative Folge des technologischen Fortschritts, des Zusammentreffens zweier Welten.

Auf der einen Seite die Technologie: Das Wireless LAN, das vor rund 30 Jahren das Licht der Welt erblickte. 30 Jahre, in denen sich Menschen – und neuerdings auch Maschinen – zunehmend drahtlos vernetzen und ins Internet gehen. In denen Menschen mittlerweile „always-on“ sind und Filme und Musik nicht mehr auf Datenträgern gekauft, sondern gestreamt werden. Oder halt auch illegal getauscht, was man dann illegales File-Sharing nennt.

Auf der anderen Seite das Recht: Die Störerhaftung. Auch sie ist kein Start-Up, sondern seit vielen Jahren ein fester Bestandteil des deutschen Rechts. Ein Rechtskonstrukt mit Ursprung in analogen Zeiten.

Irgendwann trafen diese beiden aufeinander, und es entstand eine explosive Mischung mit dem chemischen Kürzel „WLAN-Störerhaftung“. Der Stoff, aus dem die Abmahnträume gemacht sind, war gefunden. Und wir mussten zusehen, wie Deutschland in Ermangelung von WLAN Hotspots in Sachen Digitalisierung des öffentlichen Raumes immer weiter abgehängt wurde. Zu groß war das Risiko, durch ein offenes WLAN in die Abmahnfalle zu laufen.

Merkels Machtwort

Dennoch dauerte es viele Jahre, bis die Politik aufwachte. Zwar legte die „Digitale Gesellschaft“ bereits 2012 einen Gesetzentwurf zur bedingungslosen Abschaffung der WLAN-Störerhaftung vor, der dann auch von den Oppositionsfraktionen in den Bundestag eingebracht wurde. Nur, dieser scheiterte an den Stimmen der Regierungsfraktionen. 

Inhalt
Artikel auf einer Seite lesen
© Handelsblatt GmbH – Alle Rechte vorbehalten. Nutzungsrechte erwerben?
Zur Startseite
-0%1%2%3%4%5%6%7%8%9%10%11%12%13%14%15%16%17%18%19%20%21%22%23%24%25%26%27%28%29%30%31%32%33%34%35%36%37%38%39%40%41%42%43%44%45%46%47%48%49%50%51%52%53%54%55%56%57%58%59%60%61%62%63%64%65%66%67%68%69%70%71%72%73%74%75%76%77%78%79%80%81%82%83%84%85%86%87%88%89%90%91%92%93%94%95%96%97%98%99%100%