Lee Jae-Yong Kein Haftbefehl gegen Samsungs De-facto-Chef

Im Korruptionsskandal um die vorläufig entmachtete Präsidentin Park Geun Hye hat sich ein südkoreanischen Gericht gegen einen Haftbefehl gegen den De-facto-Chef von Samsung, Lee Jae-Yong, entschieden.

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Ein Gericht in Südkorea hat sich gegen einen Haftbefehl ausgesprochen: Dem De-facto-Chef von Samsung wird Bestechung vorgeworfen. Quelle: dpa

Seoul Ein Gericht in Südkorea hat einen Antrag auf Haftbefehl gegen den wegen Bestechung beschuldigten De-facto-Chef des Mischkonzerns Samsung abgelehnt. Hintergrund der Vorwürfe gegen Lee Jae Yong ist der Korruptionsskandal um eine Vertraute der vorläufig entmachteten Präsidentin Park Geun Hye.

Es sei schwierig, einen Grund und die Notwendigkeit einer Verhaftung Lees zu erkennen, teilte das Bezirksgericht in Seoul am Donnerstag laut südkoreanischen Medienberichten mit.

Südkoreas größter Konzern soll im Gegenzug für die Förderung von Organisationen von Parks Freundin Choi Soon Sil politische Unterstützung für die Fusion zweier Firmentöchter erhalten haben.

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