Mobilfunkausbau Auch die Telekom geht mit Eilantrag gegen die 5G-Auktion vor

Der Dax-Konzern schließt sich mit seiner Klage den Konkurrenten O2 und Vodafone an. In einer Frage gibt es jetzt bereits eine richterliche Entscheidung.

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Die fünfte Mobilfunkgeneration (5G) ist für die Industrie sehr wichtig, etwa für miteinander kommunizierende Maschinen und für selbstfahrende Autos. Quelle: dpa

Köln Vor der Auktion von Mobilfunkfrequenzen für den schnellen Standard 5G pocht auch die Deutsche Telekom auf eine rasche Klärung der rechtlichen Rahmenbedingungen. Man habe sich dazu entschieden, einen Eilantrag beim Kölner Verwaltungsgericht zu stellen, sagte Telekom-Chef Tim Höttges am Donnerstag in Köln.

In den vergangenen Wochen hatten bereits die anderen beiden deutschen Netzbetreiber Telefónica (O2) und Vodafone diesen Weg gewählt. Stimmt das Gericht den Anträgen zu, würde sich die für Ende März geplante Auktion auf unbestimmte Zeit verzögern – dann müssten erst die Klagen der Netzbetreiber in der Hauptsache abgearbeitet werden, bevor versteigert werden darf.

„Ich hoffe, dass das Gericht die Eilanträge und die Argumente, die vorgetragen werden, berücksichtigt“, sagte Höttges. Bei den Klagen geht es um die Vergaberegeln, welche die Bundesnetzagentur festgelegt hatte, beispielsweise zur Versorgung in der Fläche.

In einer ersten Frage hat das Verwaltungsgericht Köln bereits eine Entscheidung getroffen. Die Frequenzvergabe über eine Versteigerung sei grundsätzlich rechtmäßig, teilte das Gericht am Donnerstag mit. Dagegen hatte Telefónica Deutschland geklagt. Über die Klagen gegen die von der Netzagentur festgelegten Regeln für die Versteigerung hat das Gericht aber noch nicht entschieden.

Telefónica hatte vor Gericht moniert, dass die Netzagentur Frequenzen in die Versteigerung einbeziehe, die noch bis 2025 zur Nutzung zugeteilt seien und deshalb derzeit gar nicht zur Verfügung stünden. Das Unternehmen hatte zudem beklagt, dass bestimmte für die lokale und regionale Nutzung vorgesehene Frequenzen nicht versteigert werden.

Das Verwaltungsgericht entschied aber, dass die Bundesnetzagentur die Grenzen ihres Beurteilungsspielraums nicht überschritten habe. Gegen das Urteil kann Revision eingelegt werden, über die das Bundesverwaltungsgericht entscheidet.

Die Netzbetreiber monieren, dass die Regeln teilweise zu Unklarheit führen und eine Öffnung eigener Antennenanlagen erzwungen werden könnte. Zudem sehen sie Bevorteilung für Neueinsteiger – in diesem Fall den Konkurrenten 1&1 Drillisch – durch Ausnahmeregeln.

Die fünfte Mobilfunkgeneration (5G) ist für die Industrie sehr wichtig, etwa für miteinander kommunizierende Maschinen und für selbstfahrende Autos. Außerdem bietet deutlich höhere Bandbreiten und kürzere Laufzeiten für die Daten (Latenz).

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