Musikkonzern Sony gewinnt Rechtsstreit – Internetdienst darf Musik von Tim Bendzko nicht vervielfältigen

Der Musikkonzern hat MusicMonster.FM auf Unterlassung und Schadensersatz verklagt. Nutzer der Plattform konnten Musik über Internetradios aufnehmen und herunterladen.

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Die Entscheidung des Oberlandesgerichts ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Quelle: AP

München Der Musikkonzern Sony hat vor dem Oberlandesgericht (OLG) München einen vorläufigen Erfolg gegen den Internetdienst MusicMonster.FM errungen. Die Plattform darf laut Urteil vom Donnerstag Lieder von Tim Bendzkos Album „Immer noch Mensch“ nicht mehr wie bisher vervielfältigen. Der Zivil-Senat wertete die mit der Klage angegriffene Vorgehensweise als unzulässig und gab der Plattenfirma Sony recht.

Nutzer von MusicMonster.FM hinterlegen eine Liste mit Wunschliedern. Eine Software sucht rund 400 Internetradios danach ab, nimmt die Titel auf und stellt sie dem Kunden zur Verfügung, so dass er sie herunterladen kann. Die Entscheidung (Az: 29 U 3619/17) ist noch nicht rechtskräftig.

Sony hatte das Musikportal unter anderem auf Unterlassung und Schadenersatz verklagt. Die Firma MusicMonster.FM aus München war bereits in erster Instanz vor dem Landgericht München I (Az: 7 O 9061/17) gescheitert. Die Anwälte überlegen nun, Revision beim Bundesgerichtshof einzulegen.

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