Nach Gerichtsurteil RTL setzt „Stern TV“ und „Spiegel TV“ vorerst ab

RTL ist nach einem Gerichtsurteil bis auf weiteres nicht mehr zur Ausstrahlung der Drittsendezeiten der dctp verpflichtet. Prompt reagiert der Privatsender und setzt die Formate „Stern TV“ und „Spiegel TV“ vorerst ab.

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An den kommenden beiden Sonntagen (20./27. Juli) fällt „Spiegel TV“ aus und am nächsten Mittwoch (23. Juli) eine Doppelfolge von „Stern TV“. Quelle: dpa

Hamburg/Berlin Der Privatsender RTL setzt nach einem Gerichtsurteil die Formate „Stern TV“ und „Spiegel TV“ vorerst ab. „Durch den Beschluss des OVG Niedersachsen sind wir bis auf weiteres nicht mehr zur Ausstrahlung der Drittsendezeiten der dctp verpflichtet“, teilte RTL-Sprecher Christian Körner am Freitag mit. Die Sendungen würden „selbstverständlich“ wieder ins Programm genommen, „sobald dies medienrechtlich wieder geboten ist“.

Zu Sendungen unabhängiger Dritter, wie sie dctp ausstrahlt, ist RTL verpflichtet. Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg hatte jedoch entschieden, dass RTL wegen eines Formfehlers bei der Vergabe zunächst keine dctp-Programme mehr ausstrahlen muss. Grund: Die Versammlung der Niedersächsischen Landesmedienanstalt (NLM) hatte im Juni vergangenen Jahres dctp ausgewählt und ihr Direktor den sofortigen Vollzug der Zulassung angeordnet - diese Anordnung hätte aber ebenfalls die Versammlung erlassen müssen.

Konkret heißt das im RTL-Programm vorerst: An den kommenden beiden Sonntagen (20./27. Juli) fällt „Spiegel TV“ aus und am nächsten Mittwoch (23. Juli) eine Doppelfolge von „Stern TV“. Für Dienstagabend (22. Juli) strich der Sender zudem das ebenfalls betroffene Format „10 vor 11“. Stattdessen zieht RTL andere Sendungen sowie Spielfilme vor.

Bei der „Stern TV“-Produktionsfirma i&u, bei „Spiegel TV“ sowie beim Drittsendezeit-Anbieter dctp war zunächst niemand für eine Stellungnahme zu erreichen.

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