Online-Bewertungsportal Yelp muss Schadenersatz an Fitness-Studio-Betreiberin zahlen

Der Vorwurf: Das Portal benachteilige mit einer Software die Gesamtbewertung der betroffenen Fitness-Studios. Das Gericht gab der Betreiberin Recht.

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Eine Fitnessstudio-Besitzerin hat gegen Yelp geklagt – das Gericht gab ihr recht. Yelp soll nun Schadensersatz leisten und die Prozesskosten tragen. Quelle: Reuters

München Das Online-Portal Yelp soll wegen zu schlechter Bewertungen Schadenersatz an drei Fitness-Studios aus dem Münchner Umland zahlen. Das Oberlandesgericht (OLG) entschied am Dienstag zugunsten der Betreiberin. Sie soll nun knapp 800 Euro pro Studio bekommen – plus Zinsen.

Außerdem soll Yelp die Prozesskosten übernehmen und künftig alle Bewertungen in die Gesamtwertung einschließen – nicht nur diejenigen, die als „empfohlen“ deklariert werden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, weil Revision zugelassen wurde.

Die Betreiberin der Fitness-Studios, die ehemalige Weltmeisterin im Bodybuilding Renate Holland, hatte auf Unterlassung geklagt. Der Grund: Weil nur Wertungen eingingen, die von einer Empfehlungssoftware nach verschiedenen Kriterien ausgewählt und mit dem Prädikat „empfohlen“ versehen wurden, fiel die Gesamtbewertung schlechter aus.

Die Fitness-Studios waren dadurch insgesamt mit zwei oder drei von fünf möglichen Sternen bewertet. Klägerin Holland freute sich am Dienstag über das Urteil: „Das ist wie David gegen Goliath.“

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