Patentstreit mit Qualcomm Apple stoppt Verkauf von zwei iPhone-Modellen in Deutschland

Apple iPhone8 Quelle: AP

Apple muss im Dauer-Patentstreit mit Qualcomm eine Niederlage einstecken. Der Tech-Konzern kündigte daraufhin an, den Verkauf von zwei iPhone-Modellen in einigen deutschen Geschäften einzustellen.

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Der Chipkonzern Qualcomm hat in seinem Patentstreit mit Apple ein Verkaufsverbot in Deutschland erstritten, das den Absatz mehrerer älterer iPhone-Modelle einschränken könnte. Betroffen sind die Modellreihen iPhone 7 und 8 sowie das iPhone X aus dem vergangenen Jahr. Apple wies zugleich darauf hin, dass auch diese Geräte über Mobilfunk-Betreiber und andere Händler weiterhin verfügbar bleiben sollen. Lediglich in den 15 deutschen Apple Stores sollen das iPhone 7 und das iPhone 8 nicht mehr verkauft werden. Die neueren Modelle iPhone XS und XR sind nicht betroffen. Das iPhone X hatte Apple in seinem Angebot bereits selbst durch das XS ersetzt.

Das Landgericht München stellte am Donnerstag die Verletzung eines Qualcomm-Patents durch Apple fest. Qualcomm kann das Verkaufsverbot erst vollstrecken, wenn eine Sicherheitsleistung von mindestens 668,4 Millionen Euro hinterlegt wird. Der Betrag gilt jeweils für zwei Verfahren, in denen es um das Patent ging. Zudem soll Apple Schadenersatz an Qualcomm zahlen.

Qualcomm erzielte damit einen ersten spürbaren Erfolg in dem weltweit ausgetragenen Streit mit Apple. Der iPhone-Konzern hatte bis zuletzt betont, dass er sich nicht auf einen Vergleich einlassen wolle.
Qualcomm hatte im Vorfeld betont, dass der Konzern ein eventuelles Verkaufsverbot schnell umsetzen werde. Zwar war da noch nicht die erhebliche Sicherheitsleistung bekannt. In Branchenkreisen wurde aber davon ausgegangen, dass der Konzern die erforderliche Summe zügig aufbringen werde, um das Verkaufsverbot auszulösen.

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Bei dem Patent geht es um eine Technologie, die den Stromverbrauch von Telekommunikations-Chips anpasst, damit der Akku länger hält. Aus Sicht von Qualcomm ist es nicht möglich, dieses Patent durch eine Software-Änderung zu umgehen. Der Hersteller des entsprechenden Bauteils in den in Deutschland verkauften iPhones, die US-Firma Qorvo, verweist im Gegenzug darauf, dass man für das sogenannte envelope tracking eine eigene Lösung verwende, die Qualcomms Patent nicht verletze.
„Die Kammer hat nicht aufgeklärt, wie genau die technische Ausgestaltung dieses Chips ist“, räumte der Vorsitzende Richter Matthias Zigann ein. „Wenn die Verteidigung nur dadurch geschehen kann, dass man ein Geheimnis offenbart“, müsse man es entweder offenlegen und dann sei es kein Geheimnis mehr. „Oder man offenbart das Geheimnis nicht und verliert dann möglicherweise den Prozess, wie auch heute geschehen.“ Das Gericht entschied entsprechend anhand von Qualcomms Darstellung der Umsetzung der Technologie in den Apple-Geräten. In weiteren Verfahren zu einem Software-Patent für Details der Suchfunktion auf dem iPhone traf das Gericht zunächst keine Entscheidung.

Qualcomm klagt gegen Apple in Deutschland in mehr als einem Dutzend Verfahren in München und Mannheim. Bisher wurde ein Verfahren ausgesetzt und in einem wurde die Klage abgewiesen. Apple sprach am Donnerstag von einem „verzweifelten Versuch“ Qualcomms, von den tatsächlichen Differenzen zwischen den beiden Unternehmen abzulenken. Man wolle gegen das Urteil in Berufung gehen.

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Der Streit begann, als Apple Qualcomm mit dem Vorwurf verklagte, der Chipkonzern verlange zu hohe Gebühren für die Nutzung seiner Patente. Apple argumentiert, da der Chipkonzern keinen Festpreis, sondern einen Anteil vom Verkaufspreis der Geräte haben wolle, versuche er auf ungerechtfertigte Weise von Apples eigenen Innovationen zu profitieren. Qualcomm bekommt seitdem kein Geld mehr von den iPhone-Auftragsfertigern und wirft Apple vor Gericht die Verletzung diverser Patente vor. Qualcomm ist vor allem bekannt als Anbieter von Prozessoren und Funkchips, beansprucht aber auch die Erfindung vieler anderer Technologien in Smartphones für sich.
Die Unternehmen streiten unter anderem auch in den USA und China. Apple und mehrere iPhone-Auftragsfertiger werfen Qualcomm vor, durch zwielichtige Wettbewerbspraktiken überhöhte Lizenzgebühren kassiert zu haben. Die Hersteller wie unter anderem Foxconn wollen in den USA neun Milliarden Dollar bei Qualcomm einklagen, der Prozess soll Mitte April beginnen, sagte ihr Anwalt Theodore Boutrous diese Woche. Bei dem Betrag handele es sich hauptsächlich um die Lizenzgebühren in Höhe von fünf Prozent vom Gerätepreis für mehrere Jahre. Die Hersteller müssten doppelt bezahlen, einmal für die Chips und dann für die Technologie darin, kritisierte Boutrous. Es sei eine „Steuer auf Innovationen“. Der Chipkonzern versuche, mit „trivialen Klagen auf der Peripherie“ davon abzulenken, dass sein Geschäftsmodell unter Druck stehe, und Apple und die Fertiger zu einem Vergleich zu zwingen.

In China erreichte Qualcomm auf Basis von zwei Software-Patenten vor einigen Wochen ein Verkaufsverbot für mehrere Modelle vom iPhone 6 bis zum iPhone X aus dem vergangenen Jahr. Apple setzte den Verkauf jedoch fort und verweist darauf, dass durch ein Software-Update das Patent nicht verletzt werde. Qualcomm pocht darauf, dass in der einstweiligen Verfügung ausdrücklich bestimmte Modelle aufgeführt worden seien, die deshalb nicht mehr angeboten werden dürften.
In den USA soll im Januar auch ein Prozess zu einer Klage der US-Handelsbehörde FTC gegen die Qualcomm-Praktiken beginnen. Qualcomm hat zudem mit erheblichen finanziellen Einbußen zu kämpfen, weil große iPhone-Fertiger bereits 2017 die Lizenzzahlungen einstellten.

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