Patentstreit Qualcomm erwirkt einstweilige Verfügung gegen Apple in Deutschland

Der Patentstreit zwischen Apple und Qualcomm in Deutschland geht weiter: Nun soll der Chipkonzern eine einstweilige Verfügung gegen den iPhone-Hersteller bewirkt haben.

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Der Chiphersteller soll vor dem Landgericht München eine einstweilige Verfügung gegen Apple bewirkt haben. Quelle: dpa

Berlin Das Landgericht München untersagt Apple im Patentstreit mit Qualcomm die Behauptung, dass alle iPhone-Modelle für Kunden durch Mobilfunkbetreiber und Händler deutschlandweit verfügbar blieben.

Eine im Dezember versandte Presseerklärung sei irreführend, weil sie zur Täuschung geeignete Angaben über die Verfügbarkeit von Waren enthalte, heißt es in einer einstweiligen Verfügung, die der Nachrichtenagentur Reuters am Freitag vorlag.

Verbraucher hätten auf dieser Grundlage glauben können, dass bestimmte iPhones weiterhin zu kaufen seien, obwohl der Verkauf der Modelle iPhone 7 und iPhone 8 zu diesem Zeitpunkt gerichtlich untersagt worden sei. Apple war für eine Stellungnahme nicht zu erreichen.

Dem Urteil vom 20. Dezember zufolge darf Apple wegen des Vorwurf des Verletzung von Qualcomm-Patenten keine iPhone-Modelle 7, 7plus, 8, 8plus und X mehr in Deutschland verkaufen. Aus den Apple Stores sind diese Geräte nach Angaben des Technologiekonzerns bereits verschwunden. Qualcomm zufolge muss Apple die betroffenen Smartphones auch von Händlern zurückrufen. Apple legte Berufung gegen das Urteil ein.

Erst vor wenigen Tagen hatte der Chipkonzern in seinem Patentstreit mit Apple einen Rückschlag in Deutschland einstecken müssen: Das Landgericht Mannheim entschied am Dienstag, dass iPhones ein Qualcomm-Patent zu Schaltkreis-Technik nicht verletzen und wies die Klage ab. Qualcomm kündigte umgehend Berufung gegen die Entscheidung an.

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