Und da ist noch das Video-Engagement, laut Zuckerberg mittlerweile „das Herz“ aller Anwendungen. Medien produzieren bereits exklusive Inhalte nur für Facebook und der Live-Streamingdienst ist sehr erfolgreich gestartet, heißt es. Der Effekt: Die Leute bleiben länger und schauen mehr Videos – und das gibt mehr Raum für eingeblendete Werbung.
Offene Fragen im Kartellverfahren gegen Facebook
Die Behörde geht in dem Verfahren zwei Fragen nach: Ob Facebook tatsächlich mit seinen Vertragsbestimmungen gegen geltende nationale Datenschutzregeln verstößt und gleichzeitig, ob das Netzwerk damit eine möglicherweise marktbeherrschende Stellung ausnutzt. Für einen Verstoß gegen Datenschutzbestimmungen allein wären die Wettbewerbshüter nicht zuständig. Wenn Facebook jedoch die für den Nutzer undurchsichtigen Vertragsklauseln mit Hilfe seiner Marktmacht durchsetzen würde, könnte ein Wettbewerbsverstoß vorliegen. Denn bei einer solchen Marktstellung habe Facebook besondere Pflichten.
Das Kapital von Facebook sind Daten der Nutzer, die für Werbezwecke verwendet werden. Wer das Netzwerk nutzt, willigt in die Verarbeitung von Daten ein. Der Umfang der Einwilligung sei für die Nutzer nur schwer nachvollziehbar, erklärt die Behörde. Wenn Facebook auf diese Weise außergewöhnliche Geschäftsbedingungen durchsetze, könne das eine „kartellrechtswidrige Ausbeutung der Kunden“ sein, sagt auch Kai Neuhaus, Rechtsexperte bei CMS Hasche Sigle in Brüssel.
In erster Linie wird angeprangert, dass Nutzer nicht genug informiert werden. „Der Anfangsverdacht liegt eher auf der Seite der Aufklärung und der Datengewinnung als bei der Frage, wie und für was die Daten verwendet werden“, sagt Kartellamts-Sprecher Kay Weidner. Diese Punkte seien aber letztlich miteinander verbunden.
Ja, kartellrechtlich wäre der Tatbestand erst relevant, wenn Facebook ein sogenannter Konditionenmissbrauch gegenüber seinen Nutzern nachgewiesen werden kann, da die Daten der Nutzer quasi das Kapital der werbefinanzierten Plattform darstellen. Dafür müsste geklärt werden, ob Facebook seine Nutzer durch seine Marktmacht unangemessen nötigt, den Vertragsklauseln zuzustimmen.
Als soziales Netzwerk hat sich Facebook mit seinen rund 1,6 Milliarden Nutzern inzwischen weltweit durchgesetzt. Kleinere Konkurrenten wie Wer-kennt-Wen, StudiVZ oder der Pionier MySpace haben inzwischen ihren Betrieb eingestellt. Als Portal dürfte sich Facebook jedoch vermehrt in Konkurrenz zu Plattformen wie Youtube, Twitter sehen.
Es soll noch geklärt werden, ob man nur den engen Markt der ähnlichen Dienste betrachtet - oder auch andere Anbieter wie Twitter einbezieht. „Wenn man das kartellrechtlich und gerichtsfest zu Papier bringen möchte, dann ist es in der Tat so, dass man definieren muss, was ist der relevante Markt“, sagt Kartellamts-Sprecher Weidner. Dabei könne auch eine Beherrschung des größeren Marktes festgestellt werden. „Es gibt bislang allenfalls eine Erhebung nach Nutzerzahlen, wobei viele Nutzer auch parallel bei mehreren Netzwerken aktiv sind.“
Im Grunde kann es um beides gehen, betont Kartellamts-Sprecher Weidner. Das werde sich im Zuge des Verfahrens zeigen müssen.
Auch Sicht der Behörde: Ja. „Wir brauchen dafür kein gesondertes Urteil“, betont der Kartellamts-Sprecher.
Da es um ein Verwaltungsverfahren geht, könnte das Kartellamt am Ende anordnen, dass das Unternehmen bestimmte Dinge anders handhaben müsse. Ein Bußgeld von immerhin bis zu zehn Prozent vom Jahresumsatz kann die Behörde dagegen in einem Ordnungswidrigkeitsverfahren verhängen, das separat laufen müsste.
Die Börse jedenfalls hat wieder volles Vertrauen in den Ausnahme-Gründer Mark Zuckerberg und darin, dass er die Wachstumsklippen umschiffen wird.
Nachbörslich lag der Kurs der Aktie bis zu acht Prozent im Plus bei 130 Dollar, dann ging es leicht auf 128 Dollar zurück. In der Spitze war der Lieferant von Werbung und Katzenvideos kurzzeitig mehr wert als der Ölgigant Exxon, der ganz Amerika mit Öl und Benzin versorgt und die Wirtschaft am Laufen hält.
Der Wachwechsel ist da. Die wertvollsten fünf Unternehmen der US-Börse kommen bald alle aus dem Technologiebereich. An der Spitze Apple mit 560 Milliarden Dollar, gefolgt von Alphabet (Google), Microsoft, Facebook und noch ist die Nummer fünf Exxon. Doch Amazon drängt mit Macht vom sechsten Platz und legt morgen seine Zahlen vor. Genauso wie Google.
Tritt zur Seite, alte Welt!