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Recht auf Vergessen Datenschützer kritisiert Löschverfahren bei Google

Der Hamburger Datenschutzbeauftragte Johannes Caspar bemängelt die aktuelle Google-Praxis bei der Löschung von Links.

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Datenschützer bemängeln, dass Google das Recht auf

„Das Recht auf Vergessenwerden wird derzeit durch Google verwässert“, sagte der Hamburger Datenschutzbeauftragte Johannes Caspar der WirtschaftsWoche. Der für Google Deutschland zuständige Datenschützer bemängelt, dass die Links nur im deutschen Angebot auf Google.de gelöscht, über Google.com aber weiter gefunden werden. Datenschützer anderer Länder teilen die Bedenken und haben Google für Donnerstag nach Brüssel geladen.

Caspar bezeichnet es zudem als „höchst fragwürdig“, dass Google Web-Seitenbetreibern die Löschung melde. „Eine regelhafte Weitergabe ist unzulässig“, sagt er. Viele Medien hatten berichtet, welche Artikel bei Google verschwanden, die Seite hiddenfromgoogle.com sammelt die Fälle. „Das zerrt Betroffene gerade an die Öffentlichkeit“, sagt Caspar. „Damit wird das Recht auf Vergessenwerden in sein Gegenteil verkehrt“.

Derzeit liegen Google 70.000 Löschanträge aus Europa vor, darunter 12.700 aus Deutschland. Ende Juni hat Google mit dem Löschen begonnen. Inzwischen liegen bei Caspar auch die ersten Beschwerden gegen abgelehnte Anträge vor. Ob die Datenschutzbehörde auch dagegen Widerspruch bei Google einlegt, werde noch geprüft.

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