Münster Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster verweist einen Streit zwischen Google und der Bundesnetzagentur um den E-Mail-Service GMail an den Europäischen Gerichtshof (EuGH).
Einen entsprechenden Beschluss hat das OVG am Montag verkündet. Da der Fall eine „unionsrechtliche Dimension“ habe, setzt das Gericht in Nordrhein-Westfalen – dem Sitz der Bundesnetzagentur – das Verfahren in Deutschland aus, sagte der Vorsitzende Richter des 13. Senats, Ulrich Lau, zur Begründung.
Die Bundesnetzagentur hatte 2012 von der US-Firma Google gefordert, seinen E-Mail-Service nach deutschem Recht als Telekommunikationsdienst anzumelden. Google weigerte sich und unterlag in der ersten Instanz im November 2015 vor dem Verwaltungsgericht Köln.
Folgen hätte eine Entscheidung gegen Google für Anforderungen beim Datenschutz und Überwachungs-Schnittstellen für deutsche Behörden. Die Bundesnetzagentur zeigte sich vom Beschluss des OVG überrascht. Google begrüßte die Entscheidung.