Smart-TV Samsung muss Käufer auf Datenabruf hinweisen

Verbraucherschützer hatten gegen Samsung geklagt, weil die Smart-TV des Konzerns beim Anschluss Nutzerdaten erheben können. Das Gericht hat nun entschieden, dass der TV-Hersteller Nutzer darauf hinweisen muss.

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Samsung muss Käufer seiner Smart-TV darauf hinweisen, dass beim Anschluss personenbezogene Daten erhoben werden können. Quelle: dpa

Im Streit um die Erhebung von Nutzerdaten durch internetfähige Fernseher haben Verbraucherschützer einen Teilsieg errungen. Das Landgericht Frankfurt verurteilte den Hersteller Samsung, Käufer seiner Smart-TV darauf hinzuweisen, dass beim Anschluss des Fernsehers an das Netz personenbezogene Daten erhoben und verwendet werden können.

Zugleich untersagte das Gericht die Verwendung zahlreicher Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) wegen mangelnder Transparenz.

Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hatte Samsung vorgeworfen, dass seine Smart-TV-Geräte ohne Einwilligung des Kunden Daten an seine Firmenserver schicken, sobald sie mit dem Internet verbunden sind. Mit ihrer Musterklage wollten die Verbraucherschützer erreichen, dass Daten erst nach entsprechender Information durch die Gerätehersteller und nach Einwilligung der Nutzer übertragen werden.

In diesem Punkt wies das Gericht die Klage ab. Die Daten würden nicht an die verklagte deutsche Gesellschaft übermittelt, sondern unter anderem an die nicht verklagte ausländische Konzernmutter. „Ob die Datenübermittlung in der konkreten Art und Weise rechtmäßig war, hatte die Kammer daher nicht zu entscheiden“, hieß es in einer Mitteilung des Gerichts. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, das Gericht ließ Berufung zu.

Der südkoreanische Elektronikkonzern hatte zuvor bestritten, dass sensible Daten übertragen werden. Es gehe lediglich darum, die Datenschutzrichtlinie und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) in der jeweiligen Landessprache an den Kunden zu versenden.

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