Suchmaschinen Zwei gegen den Goliath Google

Ein britisches Gründerpaar hat das EU-Wettbewerbsverfahren gegen Google angestrengt. Doch die Milliardenstrafe reicht den Gründern einer Webseite für Preisvergleiche noch nicht.

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Shivaun Raff, Foundem-Gründerin mit ihrem Ehemann Adam.Quelle: © Sascha Zastiral

Shivaun und Adam Raff essen zu Abend, als die SMS kommt. Es ist eine Warnung. Das Ehepaar hat seine Preissuchmaschine Foundem so programmiert, dass sie einen Alarm absetzt, sobald sie ungewöhnlich viele Zugriffe verzeichnet. Shivaun Raff erschrickt. Ihr erster Gedanke: Hacker versuchen, die Webseite lahmzulegen, die auf Anfrage die günstigsten Angebote für Fernseher, Sessel oder Armbanduhren ausspuckt. Doch es sind keine Hacker. Es sind Fernsehzuschauer, die sich an diesem kühlen Winterabend zu Tausenden daran machen, Foundem auszuprobieren. Die „Gadget-Show“, eine der wichtigsten Technologiesendungen des Landes, hat die Preisvergleichsmaschine der Raffs soeben zur besten in Großbritannien gekürt.

Die Milliardenstrafe ist nur eine Etappe

„Das war für uns der Wendepunkt“, erinnert sich Adam Raff: „Wir dachten, dass wir endlich an dem Punkt sind, an dem Google uns nicht länger ignorieren kann.“ Google sperrte Foundem damals, im Dezember 2008, von seinen Suchergebnissen aus. Der US-Konzern behauptete, den Menschen im Internet gute Dienste zu leisten, und unterschlug ausgerechnet die beste Preisvergleichswebseite des Landes. Damit würde Google nun nicht durchkommen, dachten die Raffs.

Sie irrten. Der wahre Wendepunkt sollte mehr als acht Jahre auf sich warten lassen.

Das Ehepaar, das vor den Toren Londons lebt, beide Entwickler von Beruf, hat jenes Wettbewerbsverfahren angestoßen, in dem die Europäische Kommission kürzlich eine Strafe von 2,4 Milliarden Euro gegen Googles Mutterkonzern Alphabet verhängte. Der Techgigant wird seine Suchmaschine in Europa nun von Grund auf ändern. Und er wird der Kommission regelmäßig Rechenschaft über seine Algorithmen ablegen müssen. Der erste Bericht muss in spätestens 90 Tagen vorliegen; weitere Dokumentationen fordert Brüssel bis 2022 alle vier Monate.

Wen die EU-Kartellwächter zur Kasse gebeten haben
Ideal Standard – 326 Millionen EuroTeure Toiletten: Weil Anbieter von Badezimmer-Ausstattungen ihre Preise für Wasserhähne, Duschwände und Toiletten zwölf Jahre lang abgesprochen haben, verhängte die EU-Kommission im Jahr 2010 Geldstrafen von insgesamt 622 Millionen Euro. Die höchste Strafe kassierte mit 326 Millionen Euro der US-Hersteller Ideal Standard – und das, obwohl die Geldbuße wegen des kooperativen Verhaltens bereits um 30 Prozent gemindert wurde. 17 Sanitärunternehmen, darunter auch sechs deutsche Firmen, hatten sich zwischen 1992 und 2004 etwa 250 mal zu Absprachen getroffen. Quelle: dpa
Pilkington Group – 370 Millionen EuroWegen rechtswidriger Marktaufteilung und des Austausch sensibler Informationen über ihre Umsätze im Europäischen Wirtschaftsraum wurden gegen die Autoglashersteller Asahi, Saint-Gobain, Soliver und Pilkington im Jahr 2008 Rekordgeldbußen in Höhe von 1,38 Milliarden Euro verhängt. Die vier international führenden Konzerne hätten „die Autoindustrie und die Autokäufer fünf Jahre lang hintergangen“, so die damalige EU-Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes. Besonders ins Gewicht fiel, dass es für drei der vier beteiligten Unternehmen das zweite EU-Urteil binnen eines Jahres war. Auch der britische Glashersteller und -verarbeiter Pilkington musste nach den 140 Millionen Euro Strafe aus dem Jahr 2007 erneut tief in die Tasche greifen. Dieses Mal belief sich die Strafe auf 370 Millionen Euro. Quelle: Presse
Siemens – 396,6 Millionen EuroIm Jahr 2007 verhängte die EU-Kommission gegen insgesamt elf Unternehmen Geldbußen in Höhe von 750 Millionen Euro. Zwischen 1988 und 2004 sollen die Gruppen an Angebotsabsprachen bei Ausschreibungen, Preisabsprachen, Projekt- und Marktaufteilung sowie dem Austausch geschäftlich wertvoller und vertraulicher Informationen beteiligt gewesen sein. Besonders der Siemens AG kommen die Absprachen teuer zu stehen: Wegen der Schlüsselrolle im Kartell, wurde die Strafe für Siemens um 50 Prozent heraufgesetzt. Die EU-Kommission bestrafte damit ein Kartell, „das die öffentlichen Versorgungsunternehmen und die Verbraucher mehr als 16 Jahre lang betrogen hat“, wie Kommissionsmitglied Neelie Kroes betonte. Zwar klagte Siemens gegen das Bußgeld, doch im Jahr 2011 bestätigten EU-Richter die knapp 400 Millionen Euro Strafe. Quelle: dpa
Hoffmann-La Roche – 462 Millionen EuroWegen Beteiligung an acht geheimen Marktaufteilungs- und Preisfestsetzungsabsprachen für diverse Vitaminprodukte verhängte die EU-Kommission Geldbußen in Höhe von 855 Millionen Euro an acht Vitaminhersteller. Zwar war die Zusammensetzung und Dauer der Kartelle unterschiedlich, Hoffmann-La Roche galt aber bei allen Kartellen im Zeitraum von September 1989 bis Februar 1999 als Anstifter und Mitglied. Dafür kassierte der Chemiekonzern aus der Schweiz mit 462 Millionen Euro die höchste der acht Einzelstrafen. Quelle: REUTERS
Thyssen-Krupp – 480 Millionen Euro2007 hatte die EU-Kommission gegen den Konzern wegen Preisabsprachen im Geschäft mit Aufzügen und Rolltreppen das Bußgeld verhängt. 2011 wurde die Strafe allerdings auf 319 Millionen reduziert. Quelle: dpa
Iveco - knapp 495 Millionen EuroDie EU-Kommission verhängte 2016 gegen vier Lastwagen-Bauer wegen Preisabsprachen eine Rekordstrafe von insgesamt 2,93 Milliarden Euro. Der italienische Iveco-Konzern wurde mit einer Strafe von knapp 495 Millionen Euro bedacht. Die Lkw-Hersteller hätten über 14 Jahre hinweg Verkaufspreise für Lastkraftwagen abgesprochen, erklärte die Kommission. Zudem hätten sie „die mit der Einhaltung der strengeren Emissionsvorschriften verbundenen Kosten in abgestimmter Form“ an die Kunden weitergegeben. Quelle: REUTERS
Microsoft – 561 Millionen EuroIm Jahr 2013 verhängte die EU-Kommission eine Strafe in Höhe von 561 Millionen Euro gegen Microsoft. Verhängt wurde sie, da der US-amerikanische Soft- und Hardwarehersteller Nutzern die problemlose Wahl ihres bevorzugten Webbrowsers über einen Auswahlbildschirm nicht ermöglicht hatte. Die EU-Kommission hatte dies im Jahr 2009 aber zu einer Auflage gemacht. Der damalige EU-Kommissionsvize Joaquín Almunia sagte: „Verpflichtungszusagen in Kartellrechtsentscheidungen sind sehr wichtig, da sie eine schnelle Lösung von Wettbewerbslösungen ermöglichen. Diese Entscheidungen müssen selbstverständlich streng befolgt werden.“ Quelle: dpa

Wenn Google die Auflagen nicht erfüllt, kann es für den Silicon-Valley-Konzern sogar noch teurer werden. „Wir können Strafen in Höhe von fünf Prozent des weltweiten Umsatzes von Googles Muttergesellschaft Alphabet verhängen“, sagt EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager. Dies ist keine leere Drohung. Im Falle des Softwarekonzerns Microsoft fiel das Zwangsgeld am Ende wesentlich höher aus als die ursprüngliche Kartellbuße der EU.

Für die Raffs bedeutet dies: hoffen, bangen – und vor allem warten, dass Google endlich einlenkt. Ihre Preissuchmaschine hat das Paar derweil eingemottet.

Die Geschichte der beiden verrät viel über die Mechanismen von Wettbewerb im Internet. Darüber, dass es sich die mächtigen Internetkonzerne zu einfach machen, wenn sie behaupten, die Konkurrenz sei doch nur einen Klick entfernt. Und auch darüber, wie viel Ausdauer ein Kleiner braucht, wenn er sich mit den Großen anlegt.

Adam Raff trägt Nike-Sneakers und Jeans zum Jackett; seine 50 Jahre sieht man ihm nicht an. Seine zwei Jahre jüngere Frau hat ihre blonden Haare zusammengebunden, trägt einen grauen Blazer über der schwarzen Bluse: „Mein ganzer Kleiderschrank sieht so aus, das erleichtert die Auswahl des Outfits.“ Die beiden Raffs nennen sich selbst „Hardcore-Techies“. Mehr als zehn Jahre ist es her, dass sie Foundem gegründet haben. Sie gaben gut bezahlte Jobs auf, für ein tolles Produkt, eine geniale Geschäftsidee, wie sie glaubten. Vielleicht war das naiv. Kein Gut setzt sich nur deshalb durch, weil es das bessere ist. Auch nicht im Netz.

Einfach aus dem Netz verschwunden

Der Kern von Foundem ist eine Technologie, die Shivaun Raff „revolutionär“ nennt. Andere Betreiber von Preisvergleichsseiten beschäftigten Hunderte von Mitarbeitern. Daten müssten dort laufend manuell abgeglichen werden. Ihre Technologie dagegen erlaube es, mit nur einer Handvoll Personal umfangreiche Suchen im Internet durchzuführen. „Unsere Software war besonders gut darin, ‚Müll‘ auszusortieren“, sagt Raff. Mit Müll meint sie irreführende Ergebnisse, die auftauchen, wenn einem auf der Suche nach einer Kamera auch Kamerataschen oder Stative angezeigt werden.

Etwa ein halbes Jahr nach dem Start von Foundem geschah etwas Seltsames: Plötzlich tauchten in den Suchergebnissen von Google Hinweise von Foundem nicht mehr auf. „Weil Google so etwas wie das Zugangstor zum Internet ist, sind wir praktisch daraus verschwunden“, sagt Shivaun Raff. Die beiden legten mehrere Beschwerden bei Google ein. Ohne Erfolg.

Als die „Gadget-Show“ ihre Seite zur besten Preissuchmaschine kürte, dachten die Raffs, Google müsse sich bewegen. Aber erst, als sie die Presse einschalteten, als Journalisten der BBC und des „Guardian“ begannen, bei Google nachzuhaken, tauchte Foundem in den Suchergebnissen von Google wieder vereinzelt auf. Doch inzwischen leistete sich der Konzern seinen eigenen Preisvergleichsdienst. Und Googles eigene Treffer wurden bei den Suchergebnissen ganz oben angezeigt. Die Angaben kleinerer Anbieter wie Foundem landeten deutlich weiter unten. Das war der Moment, in dem die Raffs genug hatten. Sie legten ihre Wettbewerbsbeschwerde bei der Europäischen Kommission ein. Das war Ende 2009.

An einem sonnigen Junitag, siebeneinhalb Jahre später, tritt die EU-Kommissarin Vestager vor die Presse: Sie ist nach einer langen Untersuchung zu dem Schluss gekommen, dass Google Wettbewerber wie die Raffs diskriminiert – und kündigt das Bußgeld für den Mutterkonzern Alphabet an. Es ist die höchste Strafe, die die Kommission jemals in einem Wettbewerbsverfahren verhängt hat. Doch beendet ist der Kampf damit noch lange nicht: Nun muss Google seine Preissuchmaschine nachbessern und die Kommission von seiner Fairness überzeugen.

Strenge Auflagen

Die Überwachung der Auflagen ist so komplex, dass die EU-Kommission, wie in großen Kartellfällen üblich, externe Experten anheuert. In der Ausschreibung zeigt die Kommission konkret auf, was sie von Google erwartet. „Alle Maßnahmen, die Google wählt, müssen sicherstellen, dass konkurrierende Shoppingvergleichsdienste auf den Suchergebnisseiten nicht weniger vorteilhaft behandelt werden als die eigenen Dienste“, steht in dem Papier, das der WirtschaftsWoche vorliegt. In vier Punkten und sechs Unterpunkten listet die Kommission die neuen Regeln akribisch auf: Google darf niemanden gegen Bezahlung weiter oben in seinen Suchergebnissen führen. Auch dürfe es nicht sein, dass Nutzer bei den Ergebnissen von Google Shopping mehr Informationen erhalten als bei den Ergebnissen konkurrierender Preissuchmaschinen. Und schließlich darf Google in seiner Ergebnisliste Verkäufern beim eigenen Dienst keine breitere Möglichkeit bieten, eine Marke zu inszenieren und mit Kunden in Kontakt zu treten, als bei anderen Preissuchmaschinen. Die Kommission betont, dass Googles Lösung auf allen Geräten funktionieren muss, also auch auf Handys mit kleinen Bildschirmen. Diese Änderungen muss Google auch auf Google.com vornehmen. Der Konzern hatte gehofft, dass diese Domain ausgenommen würde.

Nun noch eine Schadensersatzklage

Ein Kompromiss, wie er sich unter Vestagers Vorgänger andeutete, dass links auf dem Bildschirm Google-Resultate stehen und rechts die der Konkurrenz, ist damit nicht mehr drin. Mehr noch: Ob Google die Resultate seiner Rivalen in Reihenfolge und nach Relevanz gleich gewichtet, ließe sich nur überprüfen, wenn der Konzern einen Einblick in seine Algorithmen gewährte – was Google aus leicht nachvollziehbaren Gründen kategorisch ausschließt.

Was Google Neues plant
GoogleI/O Quelle: AP
Google I/O Quelle: REUTERS
Google I/O Quelle: AP
Google I/O Quelle: REUTERS
Google I/O Quelle: REUTERS
Augmented RealityErweiterte Realität wird zum Beispiel helfen, das richtige Regal im Supermarkt zu finden – und zwar indem die Marschrichtung in das Kamerabild auf dem Smartphone-Display eingeblendet wird. Quelle: REUTERS
Android OAndroid O bekommt als diesjährige Version des meistbenutzten Smartphone-Betriebssystems unter anderem ausgeklügeltere Benachrichtigungen und einen Bild-in-Bild-Modus, wie man ihm vom Fernseher kennt. Quelle: REUTERS

Damit dürfte der Kampf weitergehen. Google könnte seinen eigenen Shopping- und Preisvergleichsdienst in Europa einfach einstellen. Ähnlich verfuhr der Konzern in einem Streit mit Verlagen um Google News in Spanien. Dort ist der Dienst seit 2014 offline. Andererseits würde sich Google mit dem Shopping aus einem äußerst lukrativen Geschäft zurückziehen müssen. Und schnell würden wohl Rufe laut, dass sich der Konzern auch beim Auflisten von Restaurants oder Geschäften zurückhalten müsse. Die Kommission fordert den Konzern aus dem Valley deshalb auch auf, dass seine Lösung künftig auf allen Geräten funktionieren muss, also auch auf Smartphones mit ihren kleinen Bildschirmen. Als die Untersuchung vor sieben Jahren begann, war das mobile Internet noch kein Thema; die Verbraucher nutzten noch die großen Bildschirme von Computern.

Die Raffs empfinden den Kampf gegen Google als zermürbend. Ende vergangenen Jahres haben die beiden den Betrieb der Preisvergleichsseite „vorübergehend“ eingestellt. Man kann sie zwar noch im Netz aufrufen. Aber wer in den weißen Suchschlitz auf der in Grau und Lila gehaltenen Seite etwas eintippt, sieht statt günstiger Fernseher oder Sessel nur viele Informationen zum Wettbewerbsverfahren gegen Google. Inzwischen haben die Raffs Teile ihrer Suchtechnologie an Unternehmen verkauft, die sie für Suchanfragen auf ihren Webseiten nutzen.

Larry Page hat 1998 mit Sergej Brin die Suchmaschine Google gestartet. Heute ist sie eine Macht im Netz. Quelle: REUTERS

Wenn die Raffs bei der Gründung von Foundem gewusst hätten, was da an Ärger und Aufwand, an Kosten und Kämpfen auf sie zukommt, sie hätten die ganze Sache gelassen. „Man glaubt ja zuerst: Das Verschwinden auf der Google-Seite ist ein Fehler, der nach ein paar Tagen oder Wochen behoben sein wird“, sagt Adam Raff. Nicht nur kleineren Konkurrenten wie Foundem sei ein Schaden entstanden, sagen die Raffs, sondern auch jedem Verbraucher, der sich im Netz nach günstigen Angeboten umsieht. Auch sei die Entwicklung neuer, womöglich besserer Dienste verhindert worden.

Wettbewerbskommissarin Vestager hat Firmen, die meinen, Googles Gebaren habe sie um Einnahmen gebracht, dazu ermutigt, juristisch gegen den Giganten vorzugehen. Die Raffs sind schon dabei: Sie haben vor fünf Jahren auf Entschädigung geklagt, das Verfahren dann vorläufig ausgesetzt, um die Entscheidung der Kommission abzuwarten. Jetzt wollen sie es wieder aufnehmen. Ihren eigenen Suchdienst wollen die Raffs wieder aktivieren, sobald sie wissen, dass Google Firmen wie Foundem nicht mehr von seinen Suchergebnissen ausschließe. Es geht ihnen dabei schon lange nicht mehr nur ums Geschäftliche. Sondern ums Prinzip. Darum, dass niemand seine Macht nutzen darf, um andere wegzudrängen. „Wir sind beide in dem Glauben erzogen worden, etwas bewegen zu können“, sagt Shivaun Raff. Das möge kitschig klingen. Habe ihnen aber dennoch geholfen, bis heute durchzuhalten.

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