Telekommunikation Verbraucher-Klage gegen Vodafone erfolgreich

Telefonanbieter Vodafone hat säumige Kunden bei früheren Mahnungen auf unfaire Weise unter Druck gesetzt. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) am Donnerstag entschieden.

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Eine Frau passiert einen Vodafone-Laden in London. Quelle: dpa

Die Richter gaben damit der Verbraucherzentrale Hamburg recht, die in einem früheren Hinweis des Unternehmens auf eine mögliche Mitteilung an die Schufa die Rechte der Kunden unangemessen beeinträchtigt sahen.

Zu recht, wie der BGH jetzt entschied. Denn Verbraucher könnten sich durch die konkrete Formulierung des Textes so unter Druck gesetzt fühlen, dass sie die Rechnung bezahlten, obwohl sie diese eigentlich gar nicht für berechtigt hielten. Bereits die Vorinstanz hatte so entschieden.


Die betreffende Formulierung wird nach Angaben eines Unternehmenssprechers nicht mehr verwendet. Im Fall ging es um einen Betrag in Höhe von 366 Euro. Dass Anbieter unter bestimmten Voraussetzungen zu einem Hinweis über säumige Kunden an die Schufa berechtigt sind, war nicht umstritten.

Die von der Schufa und anderen Auskunfteien gesammelten und bewerteten Daten sind für Millionen Menschen wichtig, die Kredite aufnehmen oder Mietverträge abschließen wollen.

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