Urteil Google muss E-Mails aus dem Ausland herausgeben

Muss ein E-Mail-Anbieter auch dann Nachrichten an die Polizei herausgeben, wenn sie im Ausland speichern? Nein, sagt Google – und geht gegen das Urteil eines US-Gerichts in Berufung. Es ist ein Fall mit großer Tragweite.

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Dürfen US-Behörden die Herausgabe von E-Mails verlangen, die in Europa speichern? Google widerspricht. Quelle: AP

New York Es ist ein Fall mit großer Tragweite für den Datenschutz: Google muss der Bundespolizei FBI für Ermittlungen auch E-Mails zur Verfügung stellen, die auf Servern im Ausland gespeichert sind. Das entschied ein Amtsgericht in Philadelphia. Der Internetkonzern kündigte umgehend an, dagegen in Berufung zu gehen.

Das Urteil widerspricht einer Entscheidung eines New Yorker Berufungsgericht in einem ähnlichen Fall. Hier war Microsoft vor einigen Monaten von dieser Pflicht entbunden worden, was sowohl unter Technologie- und Medienunternehmen als auch unter Datenschützern auf Zustimmung gestoßen war.

Google argumentiert, er sei mit der Bereitstellung von E-Mails auf Servern in den USA der FBI-Aufforderung entsprechend dem Microsoft-Fall ausreichend nachgekommen. Der zuständige Richter hielt dem aber entgegen, dass nichts gegen eine Übermittlung auch der elektronischen Korrespondenz spreche, die Google in seinen internationalen Rechenzentren speichere. Zwar gebe es möglicherweise eine Verletzung der Privatsphäre, aber die geschehe beim Öffnen der Mails in den USA und nicht im Ausland.

Google erklärte in den Gerichtsunterlagen, dass der Konzern aus technischen Gründen seine Daten auf verschiedene Server verteile. Deshalb sei mitunter gar nicht klar, wo einzelne E-Mails gespeichert seien. Laut dem Gericht erhält das kalifornische Unternehmen jährlich 25.000 Aufforderungen von US-Behörden, Nutzerdaten für strafrechtliche Ermittlungen zur Verfügung zu stellen.

Der Streit hat eine große Bedeutung für den Datenschutz bei US-Unternehmen. Sie waren nach den Snowden-Enthüllungen über ausufernde Überwachung durch US-Geheimdienste verstärkt dazu übergegangen, Daten von Kunden direkt im Europa zu speichern, wo das Misstrauen gegenüber amerikanischen Behörden gestiegen war. Sollte das Urteil Bestand haben, würde diese Schutzmaßnahme ausgehebelt.

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