Urteil zu "Gefällt mir"-Button Firmen müssen über Datenweitergabe aufklären

Facebook bekommt auch auf Webseiten anderer Anbieter automatisch Daten über den „Like“-Button. Verbraucherschützer klagten dagegen - und bekamen Recht.

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Die nervigsten Facebook-Typen
Facebook-Symbol, Auge Quelle: REUTERS
Facebook, Frau mit Handy Quelle: dpa
Dann gibt es natürlich noch die Spaßvögel, die immer und auf Teufel komm raus lustig sein müssen. Es gelingt ihnen aber leider so gut wie nie, andere zum Lachen zu bringen. Quelle: Fotolia
Dagegen gibt es natürlich auch die Zyniker, die nie lustig sind, sondern mit jeder Statusmeldung miese Stimmung verbreiten. Ein ähnlicher Quell der Freude sind diejenigen, aus deren Posts der Hass auf alles nur so herausquillt. Diese Typen sind überzeugt, dass andere ihr (hassenswertes) Leben zerstören wollen. Quelle: Fotolia
Kinder mit Laptops Quelle: obs
"Ich bin mit Tim bei Angelo essen", "Jetzt gehe ich mit Sabine ins Kino", "Schnell noch mit meinem Hund Bello spazieren, dann einen Tee trinken, dann den blauen Schlafanzug anziehen, Zähne putzen und ins Bett gehen" - so mancher Facebook-Nutzer ist ein lebender Nachrichtenticker und hält Sie ständig darüber auf dem Laufenden, was er wo mit wem tut - ob Sie sich dafür interessieren oder nicht. Ähnlich angenehme Zeitgenossen sind diejenigen, die ihr Netzwerk täglich mit einem "guten Morgen" begrüßen und abends mit "Gute Nacht" verabschieden. Quelle: dpa
Gamer Quelle: dpa

In einer Klage wegen des „Gefällt mir“-Buttons von Facebook hat das Landgericht Düsseldorf der Verbraucherzentrale NRW weitgehend rechtgegeben. Diese hatte gegen den Bekleidungshändler Peek & Cloppenburg Klage eingereicht, weil über das Plugin Daten über das Surfverhalten des Kundens schon beim einfachen Aufrufen einer Seite an Facebook weitergeleitet werden.

Unternehmen müssten den Seitenbesucher über die Weitergabe von Daten aufklären, erklärte das das Gericht am Mittwoch und unterstützte damit die Ansicht der Verbraucherschützer. Die Integration des „Like“-Buttons verletze Datenschutzvorschriften, weil dadurch unter anderem die IP-Adresse des Nutzers ohne ausdrückliche Zustimmung an Facebook weitergeleitet werde, hieß es in der Begründung des Urteils.

„Keiner weiß, was Facebook mit den Daten macht“, sagte Rechtsanwältin Sabine Petri von der Verbraucherzentrale. Sie sei zufrieden mit dem Urteil. Unternehmen könnten sich nicht einfach aus der Verantwortung ziehen, indem sie auf Facebook verweisen.

Für Unternehmen, die nicht auf die Verknüpfung mit Facebook verzichten möchten, gäbe es im Prinzip nur zwei Möglichkeiten, erklärt Sebastian Meyer, Experte für IT- und Wettbewerbsrecht von der Kanzlei Brandi Rechtsanwälte in Bielefeld, der die Verbraucherzentrale in dem Verfahren vertritt.

"Entweder wird eine technische Barriere zwischengeschaltet, die eine Verbindung zu Facebook erst bei der Nutzung der Schaltfläche „Gefällt mir“ aufbaut. Oder jeder Nutzer wird mittels eines Banners vorab informiert und muss der Weitergabe der Daten an Facebook zustimmen – ähnlich wie bei der Nutzung von Cookies", sagte Mayer. "Das werden die Unternehmen ihren Kunden und Interessenten aber kaum zumuten wollen."

Bei Peek & Cloppenburg ging es um die Website Fashion ID (Az. 12O 151/15). Mittlerweile muss der Nutzer dort Social-Media-Dienste explizit aktivieren und stimmt damit zu, „dass Daten an die Betreiber der sozialen Netzwerke übertragen werden“. Insgesamt hatte die Verbraucherzentrale NRW sechs Unternehmen wegen des „Like“-Buttons abgemahnt.

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