US-Gericht Musk soll Tweet gegen Tesla-Gewerkschaft löschen

Musks Twitter-Meldung aus dem Jahr 2018 stelle laut US-Behörde eine unrechtmäßige Drohung dar. Quelle: AP

Musk hat sich in einem Tweet gegen den Aufbau einer Tesla-Gewerkschaft ausgesprochen. Ein US-Berufungsgericht hat den Tesla-Chef dazu aufgefordert, den Tweet zu löschen.

  • Teilen per:
  • Teilen per:

Tesla-Chef Elon Musk hat wegen umstrittener Äußerungen auf seinem Kurznachrichtendienst Twitter weiter Ärger mit der Justiz. Ein US-Berufungsgericht wies den Milliardär am Freitag wegen eines Tweets gegen den Aufbau einer Gewerkschaft bei Tesla in die Schranken. Das Gericht in New Orleans stellte sich hinter das Vorgehen der US-Arbeitsrechtsbehörde NLRB. Sie hatte Musk aufgefordert, die Twitter-Meldung aus dem Jahr 2018 zu löschen, da sie eine unrechtmäßige Drohung darstelle. Musk hatte geschrieben: „Niemand hindert das Tesla-Team... daran, für eine Gewerkschaft zu stimmen. Aber warum Gewerkschaftsbeiträge zahlen und Aktienoptionen für nichts aufgeben?“

Die Gewerkschaft UAW begrüßte das Urteil. Von Tesla gab es zunächst keine Stellungnahme. Tesla-Anwälte hatten zuvor argumentiert, Musks Tweet stelle keine Drohung dar. Vielmehr habe der Tesla-Chef damit nur konstatiert, dass gewerkschaftlich organisierte Mitarbeiter bei anderen US-Autokonzernen keine Aktienoptionen erhielten.

In Tesla-Werken in den USA gibt es bisher keine gewerkschaftliche Organisation. Erst im Februar nahmen Beschäftigte im US-Bundesstaat New York aber einen neuen Anlauf zur Gründung einer Gewerkschaft. Seit vergangenem Jahr gehört Musk der Kurznachrichtendienst Twitter. Seine eigenen Äußerungen auf dem Portal bringen den 51-Jährigen immer wieder auf Konfrontationskurs mit Anlegern, Behörden und Gerichten.

Unterdessen beantragte Musk, eine 258 Milliarden Dollar schwere Klage wegen angeblicher Manipulation des Kurses der Kryptowährung Dogecoin fallen zu lassen. In einem Schreiben, das die Anwälte Musks und Teslas am Freitagabend in New York einreichten, wird die Klage von Dogecoin-Investoren als „fantasievolles Werk der Dichtung“ bezeichnet. Die Kläger hätten nicht dargelegt, wie Musk mit seinen „harmlosen und oft albernen Tweets“ hätte betrügen oder Risiken verschleiern wollen. Ein Anwalt der Investoren erklärte in einer E-Mail, sie seien zuversichtlicher denn je, den Gerichtsstreit zu gewinnen.

Die Kläger werfen Musk vor, gemeinsam mit Tesla, seiner Raumfahrtfirma SpaceX und dem Tunnelbauer Boring Co, den Kurs der Cyber-Devise erst hochgetrieben und dann abstürzen lassen haben. Musk hatte sich über Twitter mehrfach positiv über Dogecoin geäußert und der als Parodie auf Bitcoin gestarteten Internet-Währung jeweils zu Kurssprüngen verholfen.

Werkzeughersteller Russland enteignet Maschinenbauer DMG Mori

Weil die Bundesregierung eine Investitionsgarantie gab, fordert der Konzern jetzt Schadensersatz. Der Vorfall in Russland ist aber nicht das einzige Thema, das am Standort in Bielefeld derzeit für Wirbel sorgt.

Gehalt „Wer pfiffige Ideen hat und hart arbeitet, sollte dafür auch belohnt werden“

In Unternehmen herrscht ein verqueres Leistungsdenken, sagt Interimsmanager Ulvi Aydin. Er fordert, High Performern mehr zu zahlen als den Chefs: „Es gibt Leute, die mehr leisten als andere – das sollte man anerkennen.“

Aktien Fünf gefallene Börsenstars mit der Hoffnung auf ein Comeback

Mehrere frühere Börsenlieblinge sind jetzt günstig zu haben. Ihre Kursschwäche hat Gründe – aber es gibt gute Argumente für eine Erholung. Fünf Turnaround-Ideen für Mutige.

 Weitere Plus-Artikel lesen Sie hier

Anfang Mai 2022 stürzte Dogecoin ab, nachdem der Tesla-Chef die Devise in einem Sketch der Comedy-Sendung „Saturday Night Live“ als Schwindel bezeichnet hatte. Die geforderte Entschädigungssumme von 258 Milliarden Dollar ist das Dreifache des geschätzten Marktwertverlusts in den 13 Monaten vor Einreichung der Klage.

Lesen Sie auch: Elon Musk, ein Donald Trump für Nerds

© Handelsblatt GmbH – Alle Rechte vorbehalten. Nutzungsrechte erwerben?
Zur Startseite
-0%1%2%3%4%5%6%7%8%9%10%11%12%13%14%15%16%17%18%19%20%21%22%23%24%25%26%27%28%29%30%31%32%33%34%35%36%37%38%39%40%41%42%43%44%45%46%47%48%49%50%51%52%53%54%55%56%57%58%59%60%61%62%63%64%65%66%67%68%69%70%71%72%73%74%75%76%77%78%79%80%81%82%83%84%85%86%87%88%89%90%91%92%93%94%95%96%97%98%99%100%