Verbraucherschutz „Guglhupf“ und „Ham wa schon“ aktivieren Sprachassistenten von Google und Amazon

Eine Untersuchung der Verbraucherzentrale zeigt: Die Sprachassistenten der Tech-Riesen hören viel häufiger mit als sie sollten.

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Sprachassistenten von Google und Amazon: Die Lauschsprecher Quelle: dpa

Düsseldorf Google und Amazon hören immer zu – auch wenn man das nicht gerade möchte, fand das Marktwächter-Team der Verbraucherzentrale NRW heraus. Die Verbraucherschützer unterzogen die Sprachassistenten einem Test. Eigentlich sollten beide Geräte nur auf bestimmte Signalwörter reagieren und sonst nicht „zuhören“. Soweit die Idee.

Doch der Sprachtest ergab: Während das Gerät Google Home nur auf das Codewort „Ok, Google“ reagieren sollte, reicht bereits „ok, gut“, „Guglhupf“, „Bubu“ oder auch „Ok, Kuchen“ aus, um das Google-Gerät zu aktivieren.  

Auch die Prüfung von Amazons Echo sorgte für kuriose Ergebnisse: Ein dialekt-bedingtes „Ham wa schon“ wurde von Alexa als „Amazon“, „Gecko“ als „Echo“ interpretiert und sorgte ebenfalls für die Aktivierung. Doch auch ohne Grund sprang Alexa an.

Zudem stellten die Marktwächter fest, dass zwischen den Komponenten der Sprachassistenzsysteme, also zwischen Hersteller-App, Sprachassistent und Backend-Server der Anbieter stets Daten übertragen werden – egal ob die Sprachassistenten im empfangsbereiten Zustand sind oder das Mikrofon am Gerät deaktiviert ist.

Auch wenn die Verschlüsselung zwischen den Komponenten dem heutigen Stand der Sicherheit entsprechen würde, seien Sicherheitslücken, etwa durch die Anbindung an ein ungesichertes W-Lan, nicht auszuschließen.

Um die Datensicherheit der Nutzer ist es bei den Geräten letztendlich nicht gut bestellt, lautet das Fazit der Verbraucherschützer. Denn Nutzer können nicht einschätzen, welche Daten aus ihren privaten Gesprächen erfasst und verwertet werden.

Die Marktwächter gehen davon aus, dass es für viele Nutzer des Google-Sprachassistenten wichtig ist zu erfahren, welche Daten genau der smarte Lautsprecher übermittelt. Vor allem, weil die Nutzer bei der Installation einwilligen müssen, dass ihre Daten für Cookies und Werbung genutzt werden dürfen. „Es wäre also denkbar, dass der ‚Gesprächsstoff‘ der Nutzer auch über den reinen Informationsdienst hinaus für Werbung genutzt werden könnte“, sagt Ayten Öksüz vom Team der Verbraucherzentrale.

Laut Verbraucherschützern hat das Unternehmen bisher aber nur sporadisch auf Nutzeranfragen hinsichtlich der Datennutzung reagiert. Google habe Anfragen etwa dann abgelehnt, wenn sie zu häufig erfolgten oder einen „unverhältnismäßigen technischen Aufwand erforderten“, heißt es.

Nun habe Google aber der Mahnung der Verbraucherschützer nachgegeben und eine Unterlassungserklärung unterzeichnet und unzulässige Datenschutzbestimmungen gestrichen. „Doch Verbraucher sollten sich bei der Nutzung von digitalen Sprachassistenten bewusst machen, dass auch von ihnen unbeabsichtigt Daten an die Anbieter-Server übertragen werden könnten“, erklärt Öksüz.

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