Wettbewerbshüter Facebook geht vor Gericht gegen Bundeskartellamt vor

Das deutsche Kartellamt will Facebook bei der Datensammlung einschränken. Das soziale Netzwerk legt nun vor Gericht fristgerecht Beschwerde ein.

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Das Soziale Netzwerk hat Beschwerde gegen die Wettbewerbshüter eingereicht. Quelle: dpa

Düsseldorf Facebook geht vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf gegen das Bundeskartellamt vor. Der US-Konzern habe eine Beschwerde gegen die Wettbewerbshüter eingelegt, sagte eine Sprecherin des Gerichts am Freitag.

Diese hatten Facebook weitreichende Beschränkungen für die Verarbeitung von Nutzerinformationen auferlegt. Der US-Konzern missbrauche seine beherrschende Stellung hierzulande beim Sammeln und Verwerten von Daten, hatte Kartellamtschef Andreas Mundt gesagt. Facebook hatte dies kritisiert, durch die Beschwerde könnte sich die Umsetzung der Auflagen des Kartellamts verzögern.

Facebook mache die Nutzung seines Dienstes davon abhängig, unbegrenzt jegliche Art von Nutzerdaten auch aus Drittquellen wie etwa den eigenen Töchtern Whatsapp und Instagram sammeln zu können, hatte Mundt erklärt. Zudem habe Facebook über Schnittstellen auch Zugriff auf Daten von Webseiten und Apps anderer Betreiber.

Dem Beschluss zufolge dürfen künftig Dienste wie das Messenger-Angebot Whatsapp oder der Fotodienst Instagram zwar weiter Daten sammeln, diese aber nur noch mit Zustimmung des Nutzers dem Facebook-Konto zuordnen. Mundt zufolge hat das Unternehmen zwölf Monate Zeit, um die Vorgaben umzusetzen. Die Entscheidung des Kartellamts sei aber noch nicht rechtskräftig.

Facebook konnte binnen eines Monats Beschwerde einlegen - dies hat der US-Konzern nun dem Gericht zufolge getan. Eine Begründung der Beschwerde liege noch nicht vor, sagte die Sprecherin.

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