Zeitungsverleger-Chef Döpfner „Wir sind komplett von Google abhängig“

Google hat eine wichtige Funktion für die deutschen Zeitungsverleger: Es sei wichtig, dass die Suchmaschine Nutzer auf die Internetseiten der Medien weiterleite, sagt Verbandspräsident Mathias Döpfner.

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Der Präsident des Branchenverbands BDZV ist sich sicher, dass die Medien nicht von Google profitieren, sondern komplett abhängig sind. Quelle: dpa

Berlin Die deutschen Zeitungsverleger sind nach eigener Einschätzung stark auf den US-Technologieriesen Google angewiesen. Es sei mehr als nur wichtig, dass der Suchmaschinenanbieter Nutzer auf die Internetseiten der Pressehäuser leite und damit indirekt für Werbeeinnahmen sorge, signalisierte der Präsident des Branchenverbands BDZV, Mathias Döpfner, am Mittwoch auf einer Konferenz in Berlin. „Wir profitieren nicht von dem Traffic, den Google uns verschafft – wir sind komplett davon abhängig.“ Das Leistungsschutzrecht rund um die Veröffentlichung von Pressetexten im Netz habe der US-Konzern mit seiner Marktmacht faktisch ausgehebelt. Döpfner ist auch Chef des „Bild“-Herausgebers Axel Springer.

Die Verlage suchten nach funktionierenden digitalen Geschäftsmodellen, sagte der BDZV-Chef. Er bezeichnete sein Verhältnis zu globalen Playern wie Google und Facebook als „gespalten“. Beide Konzerne sorgten für erhebliche Chancen beim Bemühen um hohe Nutzerzahlen und eine große Reichweite. Zugleich dürfe man nicht verkennen, dass diese Plattformen „einen ganz konkreten Zweck verfolgen, nämlich unsere Reichweite zu monetarisieren, ohne dass sie einen einzigen Inhalt selbst geschaffen haben“.

Der Konflikt zwischen Google und den Verlagen dreht sich um das Leistungsschutzrecht. Auf der einen Seite stehen mehrere Medienunternehmen wie Springer, die für die Verwertung ihrer Pressetexte im Internet Geld haben wollen. Suchmaschinen wie Marktführer Google wollen aber nicht zahlen. Sie argumentieren, dass sie Nutzer auf die Webseiten der Verlage leiten und diesen damit zu Werbeeinnahmen verhelfen. Der langjährige Rechtsstreit beschäftigt künftig auch den europäischen Gerichtshof EuGH. Im vorigen Jahr hatte das Landgericht Berlin eine Kartellklage abgewiesen und erklärt, Google habe zwar mit gut 90 Prozent in Deutschland eine marktbeherrschende Stellung als Suchmaschine. Ein Missbrauch der Marktmacht liege aber nicht vor.

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