Karriere So wird man Insolvenzverwalter

Was ein Insolvenzverwalter heute können muss.

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Vor dem Amtsgericht Hagen Quelle: dpa

Wenn ein Verwalter ein insolventes Unternehmen betritt, will jeder etwas von ihm: Die Belegschaft hat Angst um die Arbeitsplätze, die Geschäftsführung vor der Pleite, Banken fürchten um ihr Geld. Nicht selten mischt sich auch noch die Politik ein. Von einem auf den anderen Tag übernimmt der Verwalter die Geschäfte und haftet persönlich für alle neuen Verbindlichkeiten. Die Anforderungen an Insolvenzverwalter sind in den vergangenen Jahren gestiegen – nicht zuletzt durch die Reform der Insolvenzordnung 1999 (WirtschaftsWoche 12/2009).

Seitdem haben die Verwalter den ausdrücklichen Auftrag, Unternehmen – wenn möglich – am Leben zu halten. Sie müssen also oft ein Sanierungskonzept erarbeiten. Und brauchen daher nicht nur juristische, sondern auch betriebswirtschaftliche Kenntnisse. Die meisten Verwalter sind Juristen, manche Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer. Für sie gibt es vor allem zwei Möglichkeiten, sich auf Sanierungen zu spezialisieren. Die Deutsche Anwaltsakademie bietet eine Ausbildung zum Fachanwalt für Insolvenzrecht. Auf dem Lehrplan stehen Arbeits- und Insolvenzstrafrecht, aber auch Buchführung und Bilanzanalyse. Mitglieder des Deutschen Anwaltvereins zahlen 3500 Euro, alle anderen 3800 Euro.

Masterstudiengang in Unternehmensrestrukturierung

Als erste Hochschule in Deutschland bietet die Ruprecht-Karls-Universität in Heidelberg einen Masterstudiengang in Unternehmensrestrukturierung. Zielgruppe sind Juristen und Wirtschaftswissenschaftler, die Gebühren liegen bei 8000 Euro. Angehende Insolvenzverwalter büffeln nicht nur Jura und Betriebswirtschaft, sondern auch Krisenkommunikation – ein Beleg dafür, wie wichtig Öffentlichkeitsarbeit für die heutige Generation der Verwalter ist.

Wer ein Mandat bekommt, entscheidet ein Richter des Amtsgerichts am Unternehmenssitz. Paragraf 56 der Insolvenzordnung widmet sich zwar der Bestellung der Verwalter – legt die Latte der Anforderungen aber niedrig: Demnach muss er „geschäftskundig“ sein, außerdem von den Gläubigern sowie dem betroffenen Unternehmen „unabhängig“. Diese Formulierung kann dazu führen, dass nicht immer die kompetentesten Personen eingesetzt werden. Daher hat Bundesjustizministerin Brigitte Zypries im vergangenen November eine Berufsordnung für Insolvenzverwalter in Aussicht gestellt – bisher ohne Ergebnis.

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