Kim Dotcom Auslieferungsverfahren doch live im Internet

Der deutsche Internetunternehmer Kim Dotcom hat eine Live-Übertragung seiner gerichtlichen Auslieferungsanhörung doch via Internet durchgesetzt. Allerdings gibt es Einschränkungen.

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Der gebürtige Kieler wehrt sich vor Gericht gegen den Auslieferungsbescheid. Quelle: AP

Wellington Der in den USA wegen Copyright-Betrugs angeklagte deutsche Internetunternehmer Kim Dotcom darf die Gerichtsanhörung um seine mögliche Auslieferung aus Neuseeland im Internet übertragen. Ein Richter in Auckland gab nach anfänglichem Zögern grünes Licht. „Live-Übertragung beginnt morgen“, twitterte Dotcom (42) am Dienstag.

Der gebürtige Kieler wehrt sich gegen den Auslieferungsbescheid. Die Berufungsanhörung dazu läuft zurzeit in Auckland und könnte mehrere Wochen dauern. Die Anwälte der US-Regierung hätten versucht, die Übertragung zu verhindern, berichtete Radio Neuseeland. Sie argumentierten, das könne potenzielle Geschworene beeinflussen, die Dotcom in den USA eines Tages den Prozess machen sollen.

Die USA werfen Dotcom und drei Mitstreitern massiven Copyright-Betrug vor. Er hatte die einst populären Internet-Tauschplattform Megaupload gegründet, auf der Nutzer Musik, Filme und andere Inhalte untereinander austauschten. Copyright-Besitzern seien damit mindestens eine halbe Milliarde Dollar Einnahmen entgangen.

Dotcom argumentiert, er könne nicht verantwortlich gemacht werden, wenn Nutzer auf der Plattform Copyright geschütztes Material illegal verbreiteten. Bei einem Schuldspruch drohen ihnen langjährige Haftstrafen. Die Anhörung könnte bis zu sechs Wochen dauern.

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