
Wegen „Verletzung der Aufsichtspflicht in Betrieben und Unternehmen“ sei gegen Pierer und weitere ehemalige Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet worden.
Aktive Vorstände und Aufsichtsräte seien von diesem Verfahren nicht betroffen. Pierer hatte von 1992 bis 2005 an der Spitze des Siemens-Konzerns gestanden.
Anschließend war er bis April 2007 Aufsichtsratschef gewesen. Die Staatsanwaltschaft ermittelt in der Korruptionsaffäre gegen drei ehemalige Konzernvorstände. Strafrechtlich hätten sich keine zureichenden Anhaltspunkte für ein Fehlverhalten des ehemaligen Konzern- und Aufsichtsratschefs ergeben, teilte die Behörde heute mit.