Landgericht Gießen Freispruch im Entführungsfall Würth

Das Landgericht Gießen hat einen Mann freigesprochen. Ihm war vorgeworfen worden, den Sohn von Unternehmer Reinhold Würth entführt zu haben.

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Aufnahme vom Prozessbeginn im September 2018. Quelle: dpa

Berlin Rund dreieinhalb Jahre nach der Entführung des Sohnes des Unternehmers Reinhold Würth ist ein 48-jähriger Angeklagter freigesprochen worden. Das Landgericht Gießen sah es am Dienstag nicht als erwiesen an, dass der Mann an der Tat beteiligt war.

Die Anklage hatte dem 48-Jährigen erpresserischen Menschenraub vorgeworfen. Er habe die Würth-Entführung aus einer integrativen Wohngemeinschaft im osthessischen Schlitz zusammen mit Komplizen lange geplant und durchgeführt. Der oder die Mittäter sollen den aufgrund seiner Behinderung „vertrauensseligen“ Mann mitgenommen haben. Als Motiv für die Tat vermuten die Ermittler Geldprobleme.

Die Staatsanwaltschaft stützte ihre Anklage allerdings vor allem auf die Analyse eines Telefon-Mitschnitts eines Mannes, der im Juni 2015 drei Millionen Euro Lösegeld für den Entführten forderte. Das war der Angeklagte – davon waren die Ermittler überzeugt. Das Gericht folgte der Argumentation nicht.

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