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Lücken im Übernahmerecht "Fälle wie Hochtief werden wir häufiger erleben"

Einer der führenden Übernahmerechtler, Professor Uwe H. Schneider, fordert dringend Gesetzesänderungen, um weitere feindliche Übernahmen wie sie der spanische ACS-Konzern bei Hochtief anstrebt, zu verhindern. Vorbild könnten Regelungen aus der Schweiz und Frankreich sein.

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Uwe H. Schneider

WirtschaftsWoche: Herr Professor Schneider, das Hochtief-Management sieht sich als Opfer von Lücken im deutschen Übernahmerecht. Gibt es die wirklich?

Uwe H. Schneider: Natürlich gibt es die. Deutsche Unternehmen stehen im Wettbewerb gut da, aber Übernahmeattacken sind sie fast schutzlos ausgeliefert – zum einen wegen der mangelhaften Offenlegungspflichten bei Übernahmen, die jetzt teilweise endlich gesetzlich geändert werden sollen. Zum anderen, weil es in Deutschland keine Möglichkeiten gibt, sich gegen Übernahmen wirksam zu wehren. Und zum Dritten, weil das Übernahmerecht keine Rücksicht auf die freien Aktionäre nimmt. Das ist sehr ärgerlich.

Wo ist es besser?Im Ausland gibt es vielfältige Möglichkeiten. In der Schweiz sind rund 250 Unternehmen – etwa Nestlé und Novartis – mit satzungsmäßigen Erwerbsbegrenzungen vor Übernahmen geschützt. Hiernach darf niemand mehr als zwei bis fünf Prozent der Aktien erwerben. Frankreich schützt seine Unternehmen unter anderem mit Doppelstimmrechten. Bei uns ist das alles durch Paragraph 23 Absatz 5 Aktiengesetz verboten. Und ACS, die Hochtief schlucken wollen, müssten bei einem Pflichtangebot nicht mal Cash zahlen, sondern geben den Aktionären für gute Hochtief-Aktien weniger gute ACS-Anteile.

Hochtief-Chef- Herbert Lütkestratkötter fordert Gesetzesänderungen – ist es nicht überzogen, ausgehend von einem Einzelfall gleich den Gesetzgeber zu rufen?Hochtief ist kein Einzelfall. Was ist aus Hoechst und Mannesmann geworden? Die wurden nach Übernahmen zerschlagen. Und Fälle wie Hochtief werden wir in Zukunft häufiger erleben, wenn der Gesetzgeber nichts tut.

Warum häufiger?Weil die Investoren glauben, dass die Finanzkrise vorbei ist, und wieder mutiger geworden sind.

Fürchten Sie nicht den Vorwurf des Protektionismus, wenn Sie Übernahme-Hürden wie in der Schweiz oder Frankreich empfehlen?Es geht nicht um Protektionismus, sondern um Satzungsfreiheit. Bei einer GmbH geht eine feindliche Übernahme doch auch nicht – warum muss sie bei einer Aktiengesellschaft so einfach sein? Man muss es mal andersherum sehen: Weil wir Übernahmen von Aktiengesellschaften so leicht machen, halten wir die großen GmbHs davon ab, an den Kapitalmarkt zu gehen - weil sie fürchten, angegriffen zu werden wie jetzt Hochtief. Die drei oder vier Hochschullehrer – Betriebswirte und Juristen –, die das protektionistisch nennen, haben zu lange in der Cafeteria in Chicago gesessen.

Und bestimmen die politische Agenda.Vor der Finanzkrise bestimmten sie die. Heute schauen wir kritischer auf die Marktfundamentalisten. Deshalb verbietet es der Gesetzgeber künftig, sich mit Hilfe von Aktien, Optionen und Cash Settled Equity Swaps heimlich an Mehrheitsbeteiligungen heran zu schleichen, wie das etwa in den Übernahmekämpfen zwischen Porsche und VW sowie zwischen Conti und Schaeffler geschehen ist. Wie diese trickreichen Instrumente wirkten, hat sich inzwischen im Markt herum gesprochen. Und so, wie sich die Haltung zu diesen bisher erlaubten Instrumenten geändert hat, so wird sich auch die Einstellung zu den deutschen Übernahmeregeln ändern. Noch aber gilt: Die Schweizer handeln, und wir lavieren, zögern und zaudern. 

Vor feindlichen Übernahmen schützen aber nicht nur Gesetze, sondern auch bessere Aktienkurse. Hat das Hochtief-Management versäumt, den Unternehmenswert in die Höhe zu treiben?Nein, der Börsenkurs spiegelt nicht den wahren Wert des Unternehmens wider – nicht nur bei Hochtief. Das wirtschaftliche Umfeld, die Investitionsbereitschaft, die Zinsentwicklung und vieles mehr sind maßgebend für die Kursentwicklung. Da sehe ich kein Versäumnis, kein Versagen, keine durch das Hochtief-Management ungenutzten Möglichkeiten. Auf solide Weise wäre es nicht möglich gewesen, den Hochtief-Kurs so zu steigern, dass ACS oder andere nicht hätten angreifen können. Das Problem ist die unzulängliche deutsche Rechtslage. Hochtief wird sich deshalb womöglich einem Angreifer geschlagen geben müssen, der sich an der künftigen Tochter sanieren will.

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