Managervergütung Mal Bonus, mal Malus für Manager

Seite 2/3

Bislang verlangte in Europa Quelle: AP

„Wenn Unternehmen neue Vergütungsmodelle etablieren, sollten die Prinzipien nicht nur für Vorstände und Bereichsleiter gelten, sondern – stufengerecht angepasst – für alle Führungskräfte, die erfolgsabhängig bezahlt werden“, fordert Felix Benecke, Leiter der Düsseldorfer Hostettler-Dependance. „Inkonsistente Anreizsysteme zwischen verschiedenen Funktionsstufen und Hierarchieebenen sind für den Einzelnen oft intransparent und problematisch.“

Standardlösungen für Anreizsysteme gibt es nicht – die Konzepte müssen zur Kultur und den Gegebenheiten des Unternehmens passen. Das Grundprinzip ist aber immer identisch: Statt die Boni auf Basis aktueller Ergebnisse jährlich in bar auszuzahlen, wird auf den mehrjährigen Erfolg abgestellt – mit der Konsequenz, dass bereits gezahlte Prämien notfalls auch zurückgefordert werden können. Solche im Fachjargon als Clawback-Klauseln bezeichnete Regelungen können auch für andere Fälle festgelegt werden – etwa wenn Erfolgsrechnungen gefälscht waren, wie im US-Enron-Skandal vor einigen Jahren, oder wenn die Führungskräfte vor Ablauf einer bestimmten Frist kündigen wollen.

Umsetzung in der Praxis stößt auf Schwierigkeiten

Praktisch umsetzen lassen sich Clawback-Klauseln durch mehrjährige Bonuspläne – ein Teil der Prämie wird einbehalten und gegebenenfalls mit künftigen Verlusten verrechnet. Um die Führungskräfte möglichst langfristig an das Unternehmen zu binden, empfehlen Berater außerdem, Boni nicht primär in bar, sondern als gesperrte Aktien auszuschütten, die erst nach einer bestimmten Zeitspanne ins Eigentum der Empfänger übergehen.

„In der Praxis hat sich allerdings gezeigt, dass die Einführung solcher Klauseln nicht ganz einfach ist, weil diese Art der Bonuszahlung für die meisten Beteiligten eine Umgewöhnung bedeutet und darum sorgfältiger Vorbereitung und Kommunikation bedarf“, warnt Berater Benecke. Weiter verbreitet sind diese Regelungen bislang nur in den USA. Nach den Bilanzskandalen zu Beginn des Jahrhunderts und vor allem aufgrund der Finanzkrise haben inzwischen knapp zwei Drittel der US-Fortune-100-Unternehmen solche Klauseln eingeführt. „In Europa ist die Relevanz des Themas zwar erkannt, passiert ist aber bisher wenig“, sagt Benecke. Vor dem Hintergrund der Krise hat bislang nur die Schweizer Großbank UBS im vergangenen Spätherbst Boni zurückgefordert. Allerdings im Rahmen eines moralischen Appells, nicht aufgrund bestehender Clawback-Klauseln.

Inhalt
Artikel auf einer Seite lesen
© Handelsblatt GmbH – Alle Rechte vorbehalten. Nutzungsrechte erwerben?
Zur Startseite
-0%1%2%3%4%5%6%7%8%9%10%11%12%13%14%15%16%17%18%19%20%21%22%23%24%25%26%27%28%29%30%31%32%33%34%35%36%37%38%39%40%41%42%43%44%45%46%47%48%49%50%51%52%53%54%55%56%57%58%59%60%61%62%63%64%65%66%67%68%69%70%71%72%73%74%75%76%77%78%79%80%81%82%83%84%85%86%87%88%89%90%91%92%93%94%95%96%97%98%99%100%