Managervergütung Mal Bonus, mal Malus für Manager

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Heute ist das anders. Das seit Jahresbeginn geltende neue UBS-Vergütungsmodell, entwickelt von Beneckes Schweizer Kollegen, gilt unter Experten als vorbildlich. Die variable Barvergütung basiert auf einem Bonus-Malus-System, die für ein Geschäftsjahr in Aussicht gestellte und aufgrund guter Geschäftsentwicklung begründete Prämie wird zu einem Drittel sofort ausbezahlt. Der Rest wird auf einem Sperrkonto einbehalten und bleibt künftigen Risiken ausgesetzt. „Macht das Unternehmen in einem Jahr Verluste, resultiert daraus ein Malus, der das Bonuskonto schmälert“, erklärt Berater Benecke. Schlimmstenfalls kann das Guthaben aufgezehrt werden.

Ähnlich ist das Konzept für die variable Aktienbeteiligung der UBS-Manager. Auch hier ist die Geschäftsentwicklung über mehrere Jahre entscheidend. Die Aktien werden dabei vorerst nur provisorisch zugeteilt, erst nach einer Sperrfrist von drei Jahren und wenn die Leistungskriterien erfüllt sind, können die Manager darüber verfügen. Die Banker sind zudem verpflichtet, drei Viertel der Aktien für mehrere Jahre zu halten. „Bleibt die Leistung während dieser Zeit hinter den Erwartungen zurück, reduziert sich der Anspruch auf die provisorisch zugeteilten Aktien oder entfällt ganz“, sagt Benecke. Dieses Vorgehen stärke auch die Aktionärsinteressen.

Gesetzentwurf beschränkt sich auf allgemeine Grundsätze

Für die Eidgenossen könnte das fortschrittliche Modell allerdings auch nach hinten losgehen: Sollten die Vergütungsmodelle nicht international und branchenweit verändert werden, müssten wohl Korrekturen erfolgen, weil der UBS sonst ein Aderlass bei den Top-Kräften droht. „Viele Banken haben immer höhere Boni gezahlt, ohne selbstkritisch die Entwicklung zu hinterfragen“, sagt Lars Hille, Kapitalmarkt-Vorstand der DZ Bank. „Das hat sich im Wettbewerb um hoch spezialisierte Mitarbeiter hochgeschaukelt.“ Relativ gut dastehende Institute wie die Deutsche Bank werben bereits wieder Investmentbanker von der Konkurrenz ab. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung dürfte da keinen Kulturwandel herbeiführen: Zum Thema Vergütungsmodelle beschränkt er sich auf allgemeine Grundsätze.

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