Marseille Kliniken Der Rückzug des weißen Hais

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Marseille bezeichnet auf Nachfrage der WirtschaftsWoche die Nichtentlastung von Gardosch „als Vorsichtsmaßnahme, um Zeit für die weitere Aufklärung von Unregelmäßigkeiten zu gewinnen“. Hölzer dagegen habe „eine ganze Reihe schwerer Managementfehler begangen, die dem Unternehmen in der Vergangenheit Schaden zugefügt haben“. Von ihm respektive dessen Versicherung fordert er 12,5 Millionen Euro Schadensersatz. Dank des stimmberechtigten Großaktionärs Marseille ging der Antrag glatt durch.

Dafür wurde es für ihn selbst eng. Im Gegenzug stellten die freien Aktionäre den Antrag, auch Marseille als Vorstandschef nicht zu entlasten. Da der als Betroffener nicht mitstimmen dürfte, kam auch dieser Antrag durch. Peinlich, aber noch folgenlos.

Marseille sieht seine Glaubwürdigkeit nicht belastet, denn „ die Hauptversammlung war davon geprägt, dass eine Gruppe professioneller Hauptversammlungsstörer, die als Aktionäre in den vielen Jahren vorher nie in Erscheinung getreten sind, aus ganz offensichtlich ,sachfremden Erwägungen‘ die HV besucht haben“.

Marseille muss immer das Ruder in der Hand haben. Als im März 2010 der damalige Vorstandschef Axel Hölzer offiziell aus gesundheitlichen Gründen das Handtuch warf, wechselte er vom Aufsichtsrat auf den Vorstandsvorsitz. Insider sagen, Hölzer kam seinem Rauswurf zuvor.

Aufsichtsrat muss entscheiden

Kein Wunder, dass Marseille die ausgesprochene und die drohende Haftstrafe nicht kampflos hinnehmen will. Im bereits entschiedenen Verfahren soll er sich der Bestechung einer Mitarbeiterin des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen schuldig gemacht haben, die im Gegenzug Patienten seiner Kliniken schneller als andere in die teurere Pflegestufe 2 eingeordnet haben soll. Im zweiten Urteil, das noch zur Revision ansteht, hatte das Landgericht Halle Marseille verurteilt, weil er im Streit um eine Schadensersatzklage um eine von ihm betriebene Wohnungs-KG in Halle Zeugen der Gegenseite mit anonymen Briefen bedroht haben lassen soll.

Jedem Vorstand einer Bank oder Versicherung würde die Finanzaufsicht BaFin in dieser Situation die charakterliche Eignung für den Posten aberkennen, wie sie das strengere Kreditwesengesetz aufgrund der Systemrelevanz von Finanzdienstleistern vorsieht. Für die Marseille Kliniken gilt jedoch wie für alle anderen börsennotierten Unternehmen das mildere Aktiengesetz. Marcus Lutter, Professor für Wirtschaftsrecht an der Universität Bonn, sieht in Fällen gravierender Vorwürfe generell den Aufsichtsrat in der Pflicht: „Bei solchen Verurteilungen muss er sich die Frage stellen, ob der Vorstandsvorsitzende noch tragbar ist.“

Was für ein Glück, dass Marseille sich da auf seinen Oberaufseher Bergheim und dessen Optimismus verlassen kann. Im Fragebogen des Magazins „Focus“ antwortete Bergheim auf die Frage, was er besonders an sich mag: „Dass ich auch in schwierigen Zeiten das Lachen nicht vergesse.“

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