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Milde Strafe Telekom-Manager in Spitzelprozess verurteilt

Erstes Urteil im Bonner Spitzelprozess: Mit einer Geldstrafe in Höhe von 6000 Euro kommen zwei angeklagte Telekom-Manager sehr glimpflich davon. Jetzt steht nur noch Trzeschan vor Gericht.

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Erstes Urteil im Spitzelprozess Quelle: APN

Jetzt lässt das Gericht auch noch die kleinen Fische laufen. Völlig überraschend hat die 3. große Strafkammer beim Landgericht Bonn heute entschieden, das Verfahren gegen die Telekom-Manager Gr. und Go. abzutrennen und gegen eine Geldstrafe von jeweils 6000 Euro einzustellen. Gr. und Go. hätten zwar Verbindungsdaten von Journalisten, Aufsichtsräten und Betriebsräten erhoben und damit die Spitzeleien erst möglich gemacht. (Kommentar des Richters: „Das war ein Hammer.“)

Milde Strafe für Telekom-Manager

Strafmildernd wirkte sich aber aus, dass Go. sich gegenüber einem Vorgesetzten offenbart habe und dadurch die Spitzelaffäre bei der Deutschen Telekom überhaupt erst ins Rollen gebracht habe. Gr. und Go. hätten zudem mit den Ermittlungsbehörden kooperiert und dadurch zur Aufklärung beigetragen. Die Staatsanwaltschaft und die beiden Angeklagten stimmten dieser Entscheidung der Strafkammer nach kurzer Beratung zu. Zu den nächsten Verhandlungstagen müssen sie nicht mehr erscheinen.

Bereits im Sommer hatte die Bonner Staatsanwaltschaft die Ermittlungen gegen Ex-Telekom-Chef Kai-Uwe Ricke und Ex-Aufsichtsratschef Klaus Zumwinkel eingestellt. Mehrere Opfer der Spitzelaffäre, darunter auch die WirtschaftsWoche-Redakteure Jürgen Berke und Thomas Kuhn, legten allerdings Beschwerde gegen die Einstellung ein. Eine Entscheidung steht aber noch aus.

Damit muss sich jetzt nur noch der Hauptangeklagte Klaus Trzeschan vor dem Landgericht Bonn verantworten. „Er ist die Spinne im Netz“, sagte Staatsanwalt Ulrich Kleuser der WirtschaftsWoche. Beobachter rechnen damit, dass Trzeschan aufgrund der bisher vorliegenden Beweise nicht an einer Freiheitsstrafe vorbeikommt. Am 22. Oktober wird Ex-Konzernchef Ricke als Zeuge vor Gericht auftreten – und die Frage gestellt bekommen, ob es einen konkreten Spitzelauftrag an Trzeschan gegeben hat. Nach dem bisherigen Prozessverlauf wäre es nicht verwunderlich, wenn auch Ricke – wie viele andere vor ihm - sich genau daran nicht erinnern kann.

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