Mitbestimmung in Konzernen Sternstunde für den Gewerkschaftsschreck

Der Europäische Gerichtshof verhandelt über die Klage eines Tui-Aktionärs, der vorgibt, für Arbeitnehmerrechte zu kämpfen. Doch darin sehen Beobachter eine List. Der Fall kann die Besetzung von Aufsichtsräten verändern.

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Im Ausland beschäftigte Mitarbeiter dürfen den Aufsichtsrat des Reisekonzerns nicht mitwählen. Quelle: dpa

Berlin Für die Gewerkschaften ist Konrad Erzberger so etwas wie der Wolf im Schafspelz. Der Investor gibt vor, für die Rechte von Arbeitnehmern zu kämpfen. Seine wahre Natur, so argwöhnt nicht nur der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB), liege aber unter dem tarnenden Fell verborgen: In Wahrheit gehe es dem Berliner nämlich darum, die deutsche Mitbestimmung zu schleifen.

Wie Erzberger zum Gewerkschaftsschreck werden konnte, ist leicht erklärt. Er hat sich einige Aktien des Reisekonzerns Tui gekauft und damit das Recht erworben, die Zusammensetzung des Aufsichtsrats per Gericht überprüfen zu lassen. Und wie dieses Kontrollgremium zustande kommt, gefällt ihm gar nicht. Denn nach dem Mitbestimmungsgesetz dürfen nur die rund 10.000 im Inland beschäftigten Tui-Mitarbeiter die Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat wählen. Außen vor bleiben die rund 40.000 Beschäftigten, die im Ausland arbeiten.

Für Erzberger ist diese vermeintliche Benachteiligung ein eindeutiger Verstoß gegen die EU-Verträge. Er sieht das Diskriminierungsverbot und die Freizügigkeit der Arbeitnehmer verletzt und ist deshalb vor Gericht gezogen. Das Kammergericht Berlin, was in anderen Bundesländern dem Oberlandesgericht entspricht, hat den Fall wiederum dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) vorgelegt. Die mündliche Verhandlung findet an diesem Dienstag statt.

Für die Gewerkschaften geht es um viel. Für sie ist die Mitbestimmung das zentrale Element der deutschen Wirtschaftsdemokratie. Das Gesetz, auf dem sie fußt, ist im vergangenen Jahr 40 Jahre alt geworden. Bei einer Feierstunde würdigte Bundespräsident Joachim Gauck die Mitbestimmung damals als „wichtiges Kulturgut“. Derzeit gibt es in Deutschland über 600 Firmen mit jeweils mehr als 2.000 Mitarbeitern, die nach dem Gesetz von 1976 mitbestimmt sind.

Dass die Gewerkschaften nun um ihren Einfluss in den Unternehmen fürchten, ist nicht verwunderlich. Aber auch Arbeitgeberpräsident Ingo Kramer hatte sich gemeinsam mit DGB-Chef Reiner Hoffmann in einem Gastbeitrag für das Handelsblatt für die Unternehmensmitbestimmung stark gemacht. Diese präge „die Wirtschafts- und Arbeitsbeziehungen in Deutschland im Rahmen der Sozialen Marktwirtschaft, und sie wird allgemein akzeptiert“, schrieben die Autoren

Die Mitbestimmungsbefürworter führen Gutachten wie das des Göttinger Arbeitsrechtlers Rüdiger Krause ins Feld, der die Argumentation des Klägers für wenig stichhaltig hält. Das europäische Diskriminierungsverbot besage zwar, dass kein Ausländer gegenüber einem Inländer benachteiligt werden dürfe. Dies gelte aber nur für das jeweilige Land. Das heißt: Die türkische Buchhalterin, die bei einem mitbestimmten Unternehmen in Deutschland arbeitet, muss das gleiche Wahlrecht haben wie ihr deutscher Kollege auch. Auch in 17 anderen EU-Staaten, die Regelungen zur Mitbestimmung haben, seien diese nur im jeweiligen Land obligatorisch.

„Wer für ein mitbestimmtes Unternehmen in Deutschland arbeitet, profitiert von der deutschen Mitbestimmung. Diese besteht jedoch nur dort, wo deutsches Recht gilt – sie endet an den Landesgrenzen“, argumentiert Johann Mulder, Rechtswissenschaftler an der Universität Oslo, in einer Studie, die von der gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung gefördert wurde. Dies sei keine Besonderheit: Auch der Kündigungsschutz oder das Streikrecht richteten sich ja nach den Gesetzen des Landes, in dem die Beschäftigten arbeiten, nicht nach deren Herkunft.


Mitbestimmung in Konzernen unter Druck

Auch das zweite Argument, das der Kläger ins Feld geführt hatte, trägt aus Sicht der Mitbestimmungsbefürworter nicht. Erzberger stört, dass ein im Inland beschäftigter Tui-Mitarbeiter sein aktives und passives Wahlrecht zum Aufsichtsrat verliert, wenn er etwa in einen Ferienclub im Ausland wechselt. Dadurch sei die europäische Freizügigkeit verletzt, also das Recht, sich als EU-Bürger seinen Arbeitsplatz in einem Land der Union frei wählen zu können.

Für DGB-Chef Hoffmann und Arbeitgeberpräsident Kramer eine abwegige Argumentation: Wer von seinem Arbeitgeber einen Job im Ausland angeboten bekomme, der stelle sich viele Fragen, schrieben sie in ihrem Gastbeitrag. Ob der Umzug Frau und Kindern zugemutet werden kann oder ob die Eltern allein zurechtkommen. „Die erste Frage des Mitarbeiters ist aber sicher nicht, ob er dann noch die Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat mitwählen kann. Das ist realitätsfremd.“

Dennoch sind die Gewerkschaften in Sorge, dass die Luxemburger Richter die Mitbestimmung in grenzüberschreitend tätigen Unternehmen kippen könnten. Vor allem, weil die EU-Kommission in ihrer Stellungnahme die Argumentation der Kläger überraschend deutlich gestützt hatte.

Nie zuvor wurde die Mitbestimmung so unter Druck gesetzt wie jetzt durch Erzberger. Der Kläger, der sich als Investor betätigt und bei einer mitbestimmungsfreien Berliner Bank arbeitet, bestreitet, ein Wolf im Schafspelz zu sein. Er wisse, dass er bei Gewerkschaftern derzeit nicht gerade beliebt sei, sagte der 30-Jährige der „Süddeutschen Zeitung“. Aber: „Ich bin ein disruptiver, von Idealismus geleiteter Investor, der diese Sache ein für allemal klären will.“

Aus Sicht der Gewerkschaften ist Erzberger dagegen nicht von Idealismus geleitet, sondern Teil einer „Klageindustrie“, die sich zum Ziel gesetzt hat, die Mitbestimmung zu schleifen. So hatte der Absolvent der Bucerius Law School auch schon bei der Baumarktkette Hornbach und beim Handelskonzern BayWa die Zusammensetzung der Kontrollgremien vor Gericht angefochten – ohne Erfolg.

Auch der Münchener Arbeitsrechtler Volker Rieble hat sich mit ähnlichen Versuchen hervorgetan. Sein Zentrum für Arbeitsbeziehungen und Arbeitsrecht (ZAAR) an der Ludwig-Maximilians-Universität wird von den Verbänden der Metallindustrie in Bayern und Baden-Württemberg und vom Bundesarbeitgeberverband Chemie finanziert. Rieble hatte die vermeintliche Diskriminierung von im Ausland Beschäftigten einst als „deutschtümelnde Mitbestimmungsunwucht“ kritisiert.

Für Norbert Kluge, der in der Hans Böckler-Stiftung die Abteilung Mitbestimmungsförderung leitet, ist deshalb klar: „Anders als das häufig vernehmbare Lob der Mitbestimmung aus Wirtschaftskreisen vermuten lässt, haben Teile der Wirtschaftselite und ihre Rechtsgehilfen in Deutschland offenbar bis heute keinen Frieden mit ihr gemacht.“ Auf welche Seite sich die Luxemburger Richter schlagen, wird erst mit der Urteilsverkündung feststehen.

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