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100 Prozent Grupp

Wo bleibt die Haftung der Beamten?

Die aktuelle Diskussion um die Beamtenpensionen verdeckt ein viel gravierenderes Problem: Hochrangige Staatsdiener können noch so viele Fehler machen; Konsequenzen müssen sie deswegen keine fürchten.

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Gustl Mollath - das Bundesverfassungsgerichts hatte einer Beschwerde des 56-Jährigen stattgegeben. Nach Ansicht der Richter verstieß es gegen das Grundgesetz, dass der Nürnberger in den vergangenen zwei Jahren in der Psychiatrie saß. Trigema-Chef Wolfgang Grupp ist der Meinung:

Ich möchte eine Beamtenpension nicht generell in Frage stellen. Allerdings muss man dann aber auch darüber diskutieren, was gut verdienende Staatsdiener sich alles erlauben dürfen, ohne dass sie für ihre Fehler eintreten und auf irgendeine Weise haften müssen.

Es geht um Schäden in Millionenhöhe und um Leid, das sie anderen Menschen und der Gesellschaft zufügen und trotzdem auf ihrem gut dotierten Posten sitzen bleiben dürfen.

Wie haben sich Staatsdiener im Fall Gustl Mollath – im NSU-Prozess – und sogar im Höchsten Amt der Bundesrepublik – verhalten?

Im Fall Gustl Mollath haben wir es seit der vergangenen Woche Schwarz auf Weiß, dass die Richter meiner Ansicht nach bewusst eine Fehlentscheidung getroffen und jemanden völlig zu Unrecht sieben Jahre lang wegsperren ließen: Das Bundesverfassungsgericht hat klar entschieden, dass die jahrelange Unterbringung Mollaths in der Psychiatrie gegen seinen Willen durch das Landgericht Bayreuth und das Oberlandesgericht Bamberg nicht rechtens war. „Die in den Beschlüssen aufgeführten Gründe genügen nicht, um die Anordnung der Unterbringung des Beschwerdeführers zu rechtfertigen“,  so das Bundesverfassungsgericht

Ich kann Mollaths Verteidiger Michael Kleine-Cosack nur recht geben, wenn er sagt: Die Richter hätten Mollath mit „unverantwortlicher Leichtfertigkeit“ in der Psychiatrie untergebracht und trotz neuer Erkenntnisse mit „stupidem Starrsinn an ihren Fehlentscheidungen festgehalten“. Das Urteil über Gustl Mollath wurde von einem sichtlich befangenen Richter gesprochen, der ganz klar die Gegenseite decken wollte.

Justizirrtümer mag es immer geben, doch was passiert mit den  Richtern, die diese fahrlässig bis vorsätzlich zu verantworten haben? Höchstwahrscheinlich nichts. Das darf aber nicht sein. Wer bewusst solche Fehlentscheidungen trifft, darf nicht im Amt bleiben, sein Gehalt weiter, wie bisher, erhalten und mit ungeschmälerter Pension in Rente gehen! Meine Forderung ist kein Eingriff in die Unabhängigkeit der Justiz. Der Staat muss aber dafür sorgen, dass jemand, der wohlwissend einen Menschen Jahre lang zu Unrecht ins Irrenhaus steckt, dafür auch Konsequenzen tragen muss.

In der Wirtschaft ist so etwas ein klarer Verstoß gegen Recht und Gesetz und gegen die gute Unternehmensführung. Siemens-Manager mussten deswegen bekanntlich ausscheiden und aus eigener Tasche Gutmachung für Korruption leisten. Im Fall Mollath wie in ähnlichen gravierenden Fällen wäre es angebracht, dass der Staat seine fehl geleiteten Beamten zumindest degradiert. Der Staat muss einschreiten und Sanktionen verhängen. Natürlich müsste dazu das Beamtenrecht geändert werden.

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