Britische Wettbewerbshüter ermitteln Trivago droht Sammelklage

„Finden Sie Ihr ideales Hotel zum besten Preis.“ Damit wirbt das Hotelpreisportal Trivago. Ob das wirklich stimmt, untersucht jetzt die britische Wettbewerbsbehörde. US-Anleger wittern ihre Chance für eine Sammelklage.

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Der Aktienkurs von Trivago hat seit dem Börsengang Mitte Dezember 2016 eine Berg- und Talfahrt hinter sich. Quelle: Trivago

Düsseldorf Turbulente Zeiten für das Hotelsuchportal Trivago: Knapp ein Jahr nach dem Börsengang an der Nasdaq in New York sind die Düsseldorfer ins Visier der britischen Wettbewerbshüter geraten. Die Competition and Markets Authority (CMA) prüft, ob Hotelportale Verbraucher möglicherweise in die Irre führen. Betroffen von den Untersuchungen sind neben Trivago unter anderem auch die Buchungsportale Booking.com, Trivago-Mutter Expedia und Hotels.com.

Die Behörde untersucht etwa mögliche versteckte Kosten, das Ranking der Suchergebnisse und vorgebliche Rabatte, die zur Buchung verleiten sollen. 70 Prozent der Briten, die im Netz eine Unterkunft suchen, nutzen laut CMA solche Hotelportale. CMA-Chef Andrea Coscelli fürchtet, dass es die Informationen auf den Portalen Verbrauchern schwerer machen, die besten Deals zu finden. Dies würde gegen das britische Verbraucherschutzgesetz verstoßen.

Laut BBC will Trivago „mit der CMA zusammenarbeiten, um die Vorteile zu erklären, die es Verbrauchern bietet, die nach ihrem idealen Hotel suchen“. Trivago bewirbt sich auf seiner Homepage als „unabhängiger Hotelpreisvergleich“, der mehr als 200 Webseiten mit rund 1,4 Millionen Hotels weltweit durchstöbert. Über ein Auktionsverfahren können die Anbieter allerdings die Wahrscheinlichkeit für Klicks erhöhen. Trivago selbst leitet an Buchungsseiten lediglich weiter, führt aber keine Hotelbuchungen durch.

Die Untersuchung der britischen Wettbewerbshüter hat US-Kanzleien auf den Plan gerufen, die sich auf lukrative Sammelklagen im Aktienrecht spezialisiert haben. Diverse Kanzleien wie Brower Piven, Faruqi & Faruqi bis Hagens Berman suchen öffentlich nach mutmaßlich geschädigten Trivago-Anlegern. Wer mehr als 100.000 Dollar mit Trivago-Aktien verloren habe, könne sich einer Sammelklage vor dem US District Court für den Southern District New York anschließen. Am 29. Dezember läuft die Frist ab, bis zu der sich mutmaßlich von Trivago Geschädigte melden können.

Der Vorwurf: Trivago habe im Börsenprospekt nicht auf irreführende Verkaufspraktiken hingewiesen, die unvermeidlich irgendwann zu einer Untersuchung von Wettbewerbsbehörden geführt hätten. Trivago wollte auf Anfrage des Handelsblatts die Vorgänge im Moment nicht kommentieren.

Der Aktienkurs von Trivago hat seit dem Börsengang Mitte Dezember 2016 eine Berg- und Talfahrt hinter sich. Der Ausgabekurs lag bei elf Dollar je Aktie. Im August kletterte er auf sein Allzeithoch von 24,27 Dollar je Aktie. Seit einer Gewinnwarnung Anfang September fiel der Kurs steil ab. Weiter bergab ging es vergangene Woche nach enttäuschenden Zahlen für das dritte Quartal. Die weisen zwar ein Umsatzplus zum Vorjahreszeitraum von 17 Prozent auf 287,9 Millionen Euro aus, aber auch einen Verlust (bereinigtes Ebitda) von 7,1 Millionen Euro.


Nach Bekanntgabe der Untersuchungen der britischen Wettbewerbshüter sank der Kurs Ende vergangener Woche zwischenzeitlich auf ein historisches Tief von 7,23 Dollar je Aktie. Analysten haben seit Sommer ihre Erwartungen deutlich gedrosselt und sehen nun ein Kursziel von im Schnitt 9,2 Dollar je Aktie. Neun von zehn Analysten raten zu „Halten“ der Trivago-Aktie.

Die Düsseldorfer Hotelsuche mit rund 2000 Mitarbeitern hält an ihrem Ziel fest, im Gesamtjahr 2017 schwarze Zahlen zu schreiben und die Umsatzmarke von einer Milliarde Euro zu knacken. Bis die britischen Wettbewerbshüter ihre Untersuchungen abgeschlossen haben, wird es sicher noch eine Weile dauern.

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