Bundeskartellamt Fahrrad-Großhändler ZEG muss Bußgeld wegen Preisvorgaben zahlen

ZEG muss 13,4 Millionen Euro zahlen, da es 47 Einzelhändlern ungerechtfertigt Mindestpreis-Vorgaben gemacht hat. Der Großhändler akzeptiert die Strafe.

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ZEG: Fahrrad-Großhändler muss Bußgeld wegen Preisvorgaben zahlen Quelle: dpa

Bonn, Köln Das Bundeskartellamt hat den bundesweit tätigen Fahrrad-Großhändler ZEG zu einem Bußgeld von 13,4 Millionen Euro verdonnert. Die „Zentrale Einkaufs-Genossenschaft“ habe 47 Fahrrad-Einzelhändlern Mindestpreis-Vorgaben gemacht und damit „eine Situation wie bei einem Absatzkartell der beteiligten Händler geschafften“, teilte das Bundeskartellamt am Dienstag in Bonn mit.

Die 47 Händler müssen nichts zahlen, da sie gegenüber der ZEG in einer schwachen Position waren. Der Großhändler war für eine Stellungnahme nicht erreichbar. Laut Bundeskartellamt hat ZEG bei der Aufklärung der Vorgänge kooperiert und der Zahlung bereits zugestimmt, das Bußgeld ist damit rechtskräftig.

Die Genossenschaft ist eine Einkaufsgemeinschaft, der europaweit rund 960 und in Deutschland 670 selbstständige Fahrradeinzelhändler angehören - auch die 47 Händler, bei denen das Kartellamt die Tiefpreis-Vorgaben nachgewiesen hat, sind Teil davon.

ZEG mit ihrer Zentrale in Köln hat eine starke Marktposition, das Unternehmen hat Wachstumsjahre hinter sich. 2016 kam sie laut Bundesanzeiger auf einen Umsatz von 666 Millionen Euro bei einem Gewinn von 3,4 Millionen Euro. ZEG bietet Eigenmarken wie Pegasus an, verkauft aber auch Drahtesel von Herstellern wie Kettler.

Preisvorgaben sind in Verbünden zeitlich befristet zwar legal, der vorliegende Fall hat den rechtlichen Rahmen aus Sicht des Kartellamts aber gesprengt. „Damit wurde auch der Preiswettbewerb zwischen den Mitgliedern der Einkaufskooperation gegenüber dem Endverbraucher stark behindert“, sagte Kartellamtschef Andreas Mundt.

Die Vereinbarungen reichen teilweise bis 2007 zurück. Sie endeten erst im Februar 2015, als Beamte die Geschäftsräume durchsuchten.

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