Düsseldorf Unternehmer müssen in der örtlichen Industrie- und Handelskammer (IHK) Mitglied sein und Beiträge zahlen. Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass die gesetzlich vorgeschriebene Mitgliedschaft und die damit verbunden Pflicht-Beiträge mit dem Grundgesetz vereinbar seien, wie das Gericht am Mittwoch mitteilte. Geklagt hatte unter anderem der Inhaber eines Reisebüros aus Kassel. Er war durch alle Instanzen gezogen, um sich gegen die Beitragsbescheide seiner Kammer zu wehren.
Der Unternehmer wollte sich nicht damit abfinden, dass jeder, der ein Gewerbe betreibt, der für den Bezirk zuständigen IHK beitreten muss. Dem Deutschlandfunk sagte er, die Zwangsmitgliedschaft unterlaufe das Grundrecht der negativen Vereinigungsfreiheit, also dem Recht des Einzelnen, eine Vereinigung jederzeit verlassen zu können.
Dem widersprachen nun das Bundesverfassungsgericht: Die Aufgaben der IHK, die die Interessen ihrer Mitglieder in der Öffentlichkeit vertritt, Verwaltungsaufgaben übernimmt und Wirtschaftsförderung betreibt, rechtfertigten eine Pflichtmitgliedschaft, urteilten die Karlsruher Richter.