ESUG-Studie Was die Reform des Insolvenzrechts gebracht hat

Mehr sanieren, weniger abwickeln lautete das Ziel, als vor fünf Jahren das deutsche Insolvenzrecht reformiert wurde. Eine exklusive Studie der Boston Consulting Group zeigt, ob die Rettungswerkzeuge funktionieren.

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Rettungsinstrumente-für-Krisenunternehmen Quelle: dpa

Die Reform des deutschen Insolvenzrechts vor fünf Jahren hat zwar ihre wesentlichen Ziele erreicht. Die neu geschaffenen Rettungsinstrumente für Krisenunternehmen werden aber selten genutzt. Das geht aus einer aktuellen Studie der Beratungsgesellschaft Boston Consulting Group (BCG) hervor, die der WirtschaftsWoche exklusiv vorliegt. "Insolvenzverfahren sind berechenbarer, der Einfluss der Gläubiger wurde gestärkt, die Eigenverwaltung hat deutlich an Bedeutung zugenommen", bilanzieren die Studienautoren um BCG-Experten Rüdiger Wolf.

Am 1. März 2012 trat in Deutschland das „Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen“, kurz ESUG, in Kraft, das Krisenunternehmen mehr Spielraum bei der Neuaufstellung geben sollte. Als neue Insolvenzvarianten kamen Eigenverwaltungsverfahren hinzu, bei denen die bisherigen Eigentümer mehr Einfluss auf die Sanierung haben als in regulären Insolvenzverfahren.

Seit dem Start der Reform wurden laut den BCG-Daten 1236 Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung beantragt. Mit einem Anteil von 2,6 Prozent an allen Unternehmensinsolvenzen bleibe die Eigenverwaltung "zwar die Ausnahme, hat sich jedoch als wichtige Alternative zum Regelverfahren etabliert", heißt es in der Studie. Allerdings würden auch zahlreiche Eigenverwaltungen scheitern und in die Regelinsolvenz kippen. "40 Prozent aller ESUG-Verfahren waren bisher davon betroffen", sagte Wolf der WirtschaftsWoche.

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