European Trust Institute Der skurrile Gegenspieler des Kartellamts

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Forderungen und ein Schwarzbuch Kartellamt

Mit der WirtschaftsWoche will Hoffmann zunächst nicht sprechen: „Sie recherchieren in die falsche Richtung und schonen die Bonner Täter. Wenn Sie die Richtung änderten, könnten wir uns unterhalten.“ Dann redet er doch: in der Oberkasseler Szenekneipe „Muggel“, wo die Wirtin „den Florian“ als Stammgast kennt.

Im grünen Lodenjanker mit kariertem Hemd über der Jeans kommt Hoffmann ins Plaudern. Er habe verstanden, dass keiner einen Fürsprecher wolle, der Kartelle gutheiße. Also relativiert er die Position („Man muss das anders verpacken“) – um sie erneut einzunehmen: „Das Kartellverbot ist nichts anderes als ein Verbot von Solidarität.“

Trotzdem wollen einige den Versuch mit Hoffmann wagen. Zugesagt, im ETI-Beirat mitzumachen, hat Westfalen-Chef Fritsch-Albert – laut Hoffmann ebenso wie der Bestsellerautor und Crashprophet Max Otte sowie der Schweizer Historiker und Friedensforscher Daniele Ganser. Dass auch Schokoladenkönig Ritter erwägt, dem Beirat beizutreten, bestätigt sein Sprecher.

Die spektakulärsten Kartellfälle
Verdacht verbotener Preisabsprachen im Großhandel mit Pflanzenschutzmitteln Quelle: dpa
Jemand fährt Fahrrad auf einem gepflasterten Weg Quelle: dpa/dpaweb
Magna Quelle: AP
Anna Kurnikova Quelle: dpa
U-Bahn Quelle: AP
Schriftzug von Villeroy und Boch Quelle: dpa
Bratwürste Quelle: dpa

Gute Gründe haben die Unternehmer allemal. Fritsch-Albert etwa hat in einem jahrelangen Prozessmarathon die im Flüssiggaskartell gegen ihn verhängte Buße atomisiert. Das Kartellamt wollte erst 54 Millionen Euro, dann 18,75.

Im Mai 2014 entschied das Oberlandesgericht Düsseldorf auf sechs Millionen Euro. Via Revision vor dem BGH will Fritsch-Albert auch die Restbuße noch vom Richtertisch wischen.

Ritter wirft dem Kartellamt vor, es habe bei ihm „Elemente von Nötigung beziehungsweise Erpressung angewendet“, um einen Bußgeld-Vergleich zu erzwingen. Als unfair empfinden viele auch die Kronzeugenregelung. Sie veranlasst Unternehmer, Wettbewerber zu verpfeifen. Selbst Kartellinitiatoren können so straffrei davonkommen – und Konkurrenten ausschalten.

Begrenzung der Kartellstrafen

Hoffmann solle künftig „Sprachrohr sein für die berechtigte Kritik am Bundeskartellamt“, sagt Fritsch-Albert. Im Herbst soll ein „Schwarzbuch Kartellamt“ erscheinen. In Vorbereitung sei auch eine Kampagne für die Begrenzung der Kartellstrafen auf ein Prozent des Konzernumsatzes, statt der „aktuell völlig überzogenen zehn Prozent“.

Einige riskieren die Nähe, andere suchen Abstand. Während Hoffmann auf einen Auftritt beim Bundesverband der Deutschen Süßwarenindustrie hofft, sagt dessen Präsident und Ferrero-Deutschland-Mitgeschäftsführer Stephan Nießner: „Es bestand niemals die Überlegung, Herrn Hoffmann als Redner zu der diesjährigen Mitgliederversammlung einzuladen.“

Der einflussreiche Markenverband in Berlin lädt gar Kartelljäger Mundt ein. Thema: „Verbandstätigkeit und Kartellrecht“. Zu Hoffmanns Thesen, so Verbandsjurist Andreas Gayk, „hat der Markenverband eine dezidiert andere Position“.

Hoffmann bremst das nicht. Er will 2015 zum Jahr seines Durchbruchs machen und vertraut auf die Kraft seiner bisweilen biblischen Worte: „Die, die mich kennen, erkennen mich wieder. Die, die mich nicht kennen, lernen mich kennen.“

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