




Die Gläubiger von Schlecker, dessen Drogerie-Tochter IhrPlatz und Kodak dürften Glück gehabt haben: Die Unternehmen sind noch zum alten Insolvenzrecht pleite gegangen. Denn zum 1. März dieses Jahres tritt das Gesetz zur Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG) in Kraft. Und das steht unter dem Motto: Unser Insolvenzrecht soll sanierungsfreundlicher werden - für die Gläubiger besteht die Gefahr, dass sie im Regen stehen bleiben.
Bisher nutzt kaum ein Pleite-Unternehmer in Deutschland das Sanierungsinstrument Insolvenzplan. Statt sich aus dem Sumpf zu ziehen, gehen viele einfach unter - und mit ihnen ihre Angestellten. Damit sich das ändert, hat der Deutsche Bundestag im Herbst letzten Jahres ESUG ausgearbeitet. Konkret soll das erweiterte Gesetz bewirken, dass Unternehmen ihre Geschäftstätigkeit fortsetzen können, wenn sie innerhalb des gegenwärtigen und folgenden Geschäftsjahres ihre Rechnungen wieder zahlen können. Damit soll verhindert werden, dass an sich gesunde Unternehmen wegen kurzfristiger Probleme oder Konjunkturschwankungen schließen müssen. "Jede abgewendete Insolvenz und jede gelungene Unternehmenssanierung ist ein praktischer Beitrag zum Schutz von Arbeitsplätzen", begründeten die Grünen diese Novellierung.
Arbeitsplatzverluste bei deutschen Pleite-Unternehmen | ||
Jahr | Anzahl der Personen | Veränderung zum Vorjahr |
2009 | 521.000 | + 16,6 Prozent |
2010 | 240.000 | - 53,9 Prozent |
2011 | 236.000 | - 1,7 Prozent |
Mit im Boot waren der Deutsche Anwaltverein, die Wirtschaftsprüferkammer, der Deutsche Steuerberaterverband sowie die Arbeitsgemeinschaft Insolvenzrecht und Sanierung und die Gesellschaft für Restrukturierung - TMA Deutschland e.V. Die Experten nahmen Stellung zu dem Gesetzesentwurf und ergänzten einzelne Passagen. Das Ergebnis der Arbeit soll ab dem ersten März 2012 dafür sorgen, dass sich die Unternehmen retten, anstatt aus den Handelsregistern zu verschwinden. Die wichtigste Neuerung im Gesetz ist die Erleichterung der Unternehmenssanierung durch einen stärkeren Einfluss der Gläubiger. Außerdem wird das Insolvenzplanverfahren vereinfacht. Die Artikel 7 und 8 des ESUG treten erst am 01.01.2013 in Kraft.
Was ändert sich am Insolvenzrecht?
Die Gläubiger sollen mehr Rechte bekommen und so beispielsweise Einfluss auf die Auswahl des Insolvenzverwalters bekommen. Auch bei der Anordnung der Eigenverantwortung soll ein Gläubigerausschuss mitbestimmen können. Die Meinung des Gläubigerausschusses soll unter gewissen Umständen für den Richter bindend sein.
Nach neuem Recht hat ein Schuldner eine dreimonatige Schonfrist, bevor der Kuckuck anklopft. Sobald die Zahlungsunfähigkeit am Horizont auftaucht, kann der Schuldner unter Aufsicht eines vorläufigen Sachverwalters in Eigenverwaltung einen Sanierungsplan ausarbeiten. Anschließend kann der Plan als Insolvenzplan umgesetzt werden. In dieser Zeit ist der Schuldner vor seinen Gläubigern geschützt, Gerichte sollen eventuelle Zwangsvollstreckungen vorläufig einstellen können. So soll der Schuldner die Chance bekommen, sein Unternehmen zu sanieren, ohne dass ihm schon die Maschinen aus der Fabrik getragen werden.
Dank der Gesetzesreform soll sich künftig nur noch ein Insolvenzgericht pro Landgerichtsbezirk mit den Unternehmens- und Verbraucherinsolvenzen beschäftigen.
Damit auch bei Insolvenz Finanztransaktionen ordentlich zu Ende gebracht werden, soll die Rolle von Clearinggesellschaften gestärkt werden. Solche Clearinghäuser sind dafür zuständig, im Finanzsektor gegenseitige Forderungen und Verbindlichkeiten festzustellen und Wertpapiertransaktionen zu verbuchen. Ihnen kommt eine Art Treuhänderfunktion zu.
Die Insolvenzstatistiker sollen mehr Rechte bekommen: Künftig stehen der Ausgang von Insolvenzverfahren sowie belastbare Angaben über die finanziellen Ergebnisse in der Statistik. Dazu gehören zum Beispiel die Zahl der erhaltenen Arbeitsplätze und die Höhe der Gelder, die die Gläubiger bekamen.
Konkret geht es in Artikel 7 um die Insolvenzstatistik: Ab dem kommenden Jahr werden die Insolvenzen in Deutschland vollständig, das heißt inklusive finanziellem Ergebnis, Zahl der Entlassungen, Höhe der gezahlten Verpflichtungen, erhoben. Diese Bundesstatistik wird monatliche und jährliche Einblicke in die deutschen Unternehmenspleiten gewähren.
Artikel 8 betrifft die Änderung des Einführungsgesetzes zum Gerichtsverfassungsgesetz. Dies räumt den Ländern die Möglichkeit ein, sich eine zuständige Gerichtsbarkeit zu schaffen und regelt die Übermittlung der Insolvenzdaten von den Staatsanwaltschaften an öffentliche Stellen.