Mittelstand Dubiose Registeranbieter zocken Unternehmer ab

Register ohne jeden Sinn. Quelle: Getty Images

Mit sinnlosen Rechnungen kassieren zwielichtige Register-Anbieter Unternehmer ab. Warum deutsche Behörden dafür mit verantwortlich sind.

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Bernd Schöller (Name geändert) konnte es kaum glauben. Gerade erst hatte er beim Amtsgericht seine Unternehmensberatung und Beteiligungsgesellschaft als GmbH eintragen lassen, da lag die Rechnung des Handelsregisters nur einen Tag später im Briefkasten. Umso besser, dachte der Unternehmer aus Ettlingen. Er hatte es eilig: „Ich brauchte ein neues Auto, doch ohne Handelsregisterauszug kann man kein Firmenfahrzeug kaufen.“ Sein Aktenzeichen auf dem Brief des „HDR Handelsdatenregisters“ stimmte, die fällige Summe von 539,07 Euro erschien ihm schlüssig. Er bezahlte – und bekam wenige Tage später noch eine Rechnung, diesmal vom echten Handelsregister. Schöller war einem Schwindel aufgesessen, einer sogenannten Formularfalle.

Wer ein Unternehmen gründet und es ins Handelsregister eintragen lässt, bekommt danach mit hoher Wahrscheinlichkeit ähnliche Post wie Schöller. Auf dem Briefkopf suggerieren EU-Sterne und Bundesadler, dass es sich um offizielle Schreiben handelt. Als Absender firmieren abwechselnd das „HDR Handelsdatenregister“, das „Zentrale Handels- und Gewerbe Register“, das „Handel- und Gewerberegister“ oder auch die „Handelsregisterbekanntmachungen“.

Ihr Ziel: Sie wollen Geld von den Gründern, meist sind es Beträge zwischen 500 und gut 900 Euro, und bieten dafür „die Aufnahme in ein nutzloses Pseudo-Handelsregister“, sagt Doris Möller, die beim Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK) das Referat zum geistigen Eigentum leitet.

Würden alle Unternehmen die Rechnungen anstandslos bezahlen, wäre der deutschen Wirtschaft allein 2016 ein hoher dreistelliger Millionenschaden entstanden, rechnet der Deutsche Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität (DSW) vor.

Wie viele Unternehmer tatsächlich überweisen, ist nicht bekannt. „Selbst wenn es nur ein knappes Prozent ist, würde sich das Geschäftsmodell lohnen“, sagt DSW-Geschäftsführer Peter Solf. Und das Geschäft floriert, die Falle wird zunehmend zum Problem: Allein 2016 drängten laut DSW 75 neue Anbieter auf den Markt und verschickten falsche Rechnungen. Die Adressen finden sie im Handelsregister. Seit das Bekanntmachungsportal der Länder online abrufbar ist, sei das Geschäftsmodell der Betrüger nach der Methode Copy und Paste ein Kinderspiel, erklärt Solf. Dabei wäre den Betrügern leicht beizukommen: Könnten Unternehmer digital mit den Behörden kommunizieren, ließen sich solche Verwechslungen verhindern. Aber ausgerechnet in der Mittelstandshochburg Deutschland sind Unternehmer immer noch einem riesigen, analogen Bürokratieapparat ausgesetzt.

Deutschland auf dem letzten Platz

Schöller gibt zu, dass er Lehrgeld gezahlt hat. Doch es ärgert ihn, dass er die Rechnung für den Registereintrag nicht direkt beim Amtsgericht zahlen konnte. „Das öffnet solchen Verbrechern erst Tür und Tor“, sagt er. Tatsächlich: „Das Maß an Bürokratie während einer Gründung ist überwältigend“, sagt Justus Lenz, politischer Referent beim Verband Die Familienunternehmer. Helfen würde ein digitalisierter Gründungsprozess in einem Rutsch, „mit einem Ansprechpartner und einer zentralen E-Mail-Adresse für alle nötigen Schritte“, sagt Lenz. Auf diese Weise würden Unternehmer wie Schöller sofort misstrauisch, wenn ihnen plötzlich ein anderer Absender schreibt.

Tatsächlich hat die EU in ihrer Dienstleistungsrichtlinie schon vor mehr als zehn Jahren festgelegt, dass die Mitgliedstaaten bei Gründungen im Dienstleistungssektor „Einheitliche Ansprechpartner“ (EA) bestimmen sollen. Diese sollen für die Gründung aus einer Hand sorgen, einen sogenannten „one-stop-shop“. Der EA, der national, auf Länderebene oder auch kommunal organisiert sein kann, ist dabei die digitale Schaltstelle und koordiniert zwischen Gründer und Behörden. Deutschland hinkt allerdings gewaltig hinterher: In einer Evaluation von 31 europäischen EA-Systemen belegt die Bundesrepublik den letzten Platz.

Schuld sei vor allem der „allgemeine Rückstand im Bereich der Verwaltungsdigitalisierung“ und die „geringe bundesländerübergreifende Koordination“, schreiben Wissenschaftler des Instituts für Mittelstandsforschung Bonn in einer Studie. Sie plädieren für einheitliche Lösungen, wie es sie in Österreich, in Dänemark oder im Vorreiterland Estland gibt. Davon würden nicht nur Gründer, sondern auch mittelständische Unternehmer profitieren. In Dänemark etwa gibt es die E-Box, einen digitalen Briefkasten, den alle Dänen besitzen. Darüber läuft nicht nur der Austausch mit sämtlichen Behörden, wichtige Dokumente können auch gleich digital unterschrieben werden.

Nicht nur Gründer tappen in Fallen

In Deutschland leiden auch etablierte Mittelständler darunter, dass die undurchschaubare Bürokratie Raum für dubiose Anbieter lässt. Claudia Sturm etwa bekommt im April 2017 Post vom „Register der Deutschen Marken“. Gleich 6160 Euro soll sie an den Absender zahlen. Sturm, die in Harthausen bei Speyer einen Maler- und Stuckateurbetrieb besitzt, hatte gerade eine neue Firma für Fassadenreinigung gegründet und sich dafür die Marke Quickstar schützen lassen.

Die Unternehmerin wird skeptisch, zahlt nicht, weil polnische Bankverbindungen und nicht erreichbare Internetseiten sie misstrauisch machen. „Sinnbefreite Register“ seien das, sagt Marcus Dury. Der Saarbrücker Fachanwalt für IT-Recht berät immer wieder Mandanten, die Briefe von Markenregistern bekommen, wenn sie ein Patent oder eine Marke angemeldet haben oder ihren Markenschutz für weitere zehn Jahre verlängern möchten. Beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA), dem amtlichen Ansprechpartner, kostet eine solche Verlängerung 750 Euro. Das zweifelhafte „Register der Deutschen Marken“ berechnet mehr als das Achtfache.

Fragt man beim „Register der Deutschen Marken“ nach, welchen Mehrwert es für Unternehmen hat, kommt keine Antwort. Im Briefkopf gibt das Register vor, in der Leopoldstraße 244 in München zu sitzen. Mehr als 100 Unternehmen haben hier ein Büro angemietet, doch auf ein Markenregister deutet auf den Schildern vor dem Eingang nichts hin. „Viele Register verschwinden genauso schnell wieder, wie sie aufgetaucht sind“, sagt Doris Möller vom DIHK. Die Konten, deren Spuren oftmals ins Ausland führten, würden oft aufgelöst, bevor man die Hinterleute fassen kann.

Als Bernd Schöller herausfand, dass er dem falschen Handelsregister Geld überwiesen hatte, erstattete er Anzeige. Doch die Staatsanwaltschaft Karlsruhe stellte das Verfahren nur wenige Wochen später ein. Das Register habe die „Grenze zu einer strafwürdigen Handlung nicht überschritten“, heißt es im Schreiben der Staatsanwaltschaft.

Die Abzocker gehen geschickt vor. Meist sind die Schreiben gestelzt formuliert, darin steht aber selten, dass sich die Unternehmer ins Register eintragen lassen müssen. Stattdessen werden sie „gebeten binnen 5 Tagen“ zu bezahlen. So nutzen die Betrüger die Unsicherheit ihrer Opfer im Kontakt mit Behörden gezielt aus. „Ein Unternehmen zu gründen ist eine stressige Zeit“, sagt Schöller.

Zum Notar gehen, ein Geschäftskonto bei der Bank eröffnen, den Fragebogen des Finanzamts ausfüllen, zum Gewerbeamt gehen, bei der IHK anmelden. Irgendwo dazwischen flattert der Brief ins Haus. Da zahlen Betroffene schon mal voreilig, um sich wieder anderen Dingen widmen zu können. Wie Schöller. Die Internetseite des vermeintlichen Registers ist nicht aufrufbar. Er hat „nie wieder was von denen gehört“.

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