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Sondersteuer für Online-WerbungFindige Finanzbeamte schrecken Online-Händler auf

Deutsche Mittelständler als Steuereintreiber bei Google? Mit diesem Kniff wollen manche Finanzämter ran an die amerikanischen Online-Riesen – stattdessen treffen sie heimische Firmen. Die Branche ist alarmiert.Stefan Reccius 21.02.2019 - 14:35 Uhr

Google-Hauptquartier im kalifornischen Mountain View: Weil der amerikanische Suchmaschinen-Marktführer in Deutschland keine Steuern zahlt, werden Finanzbeamte kreativ.

Foto: AP

Thomas Fischer ist aufgebacht. Der Inhaber eines Online-Versandhandels für Dach- und Fassadenbleche hat mitbekommen, dass einige Finanzämter neuerdings eine Sonderabgabe für Online-Werbung von verwandten Firmen einfordern. Dieses Vorgehen, über das zuerst die WirtschaftsWoche und dann das ZDF-Magazin Frontal21 berichteten, findet Fischer „unverschämt“ – und hat Angst, dass es bald auch seine Firma treffen könnte.

Mit seiner Sorge ist er nicht allein, und sie ist berechtigt. Während Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) mit seinen europäischen Kollegen vergeblich um eine EU-weite Digitalsteuer ringt, die ausländische Internetkonzerne zur Steuerkasse bitten soll, schaffen manche Finanzämter Fakten. Der Kniff: Die Steuerbeamten veranschlagen auf Ausgaben für Suchmaschinenwerbung eine Quellensteuer in Höhe von 15 Prozent, und das rückwirkend für sieben Jahre. Zum Schrecken verunsicherter Online-Händler macht diese Praxis made in Bayern offenbar bereits bundesweit Schule.

Auf die Idee sind Betriebsprüfer des Finanzamts München III gekommen. Was ein Unternehmen für Online-Werbung ausgibt, deklarieren sie nicht länger als Betriebsausgaben. Stattdessen betrachten sie es als Entgelt für die Nutzung von Googles Algorithmen, die das Ausspielen von Werbung in den Suchmaschinen-Ergebnissen steuern. Nach dieser Lesart greift Paragraf 50a des Einkommensteuergesetzes, der ursprünglich dafür gedacht war, dass Konzertveranstalter die Gagen ausländischer Künstler versteuern.

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Einen dieser folgenreichen Betriebsprüfungsbescheide hat die Schoenberger Group aus Schäftlarn in der Nähe von München erhalten. 400 Mitarbeiter hat das Unternehmen, das Rollos, Jalousien und Markisen über das Internet vertreibt. Bei Google Werbung zu schalten hält Inhaber und Geschäftsführer Michael Mayer für existenziell. Er befürchte eine Steuernachzahlung zwischen zwei und vier Millionen Euro, sollte der Fiskus ernst machen, sagte er dem ZDF.

Von Fachleuten kommt Kritik. Steuerrechtsexperte Manuel Theisen, emeritierter Professor der Universität München, sagt: „Steuerpflichtigen nach Jahren eine Steuerpflicht aufzuerlegen, die einschließlich dem Finanzamt niemand auch nur erahnt hat, so dass die Steuerpflichtigen nicht reagieren können, erscheint mir rechtlich schwer vertretbar.“ Entsprechend schlagen Interessenvertreter Alarm. Reiner Holznagel, Präsident des Steuerzahlerbundes, spricht von einer „Mogelpackung“: „Diese Praxis der bayerischen Finanzverwaltung“, sagte Holznagel der WirtschaftsWoche, „ist unfair, rechtlich fragwürdig und hat mit dem eigentlichen Ziel der Politik überhaupt nichts zu tun“.

Dem Bundesverband E-Commerce und Versandhandel (bevh) sollen nicht nur Fälle aus Bayern, sondern auch aus Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz vorliegen. Als „sachfremd und schweren Schlag gegen den deutschen Mittelstand“ geißelt der bevh die Prüfpraxis in einer Protestnote. Geschäftsführer Christoph Wenk-Fischer trommelt: „Dieser existenzbedrohenden neuen Verwaltungspraxis muss umgehend durch eine Klarstellung des Bundesfinanzministeriums Einhalt geboten werden.“

Denn bislang gehen die Finanzbehörden der Bundesländer die Sache nicht mit einer einheitlichen Linie an. Auf Anfrage verweisen etliche Ministerien der Länder – ebenso wie das Bundesfinanzministerium – auf die Bund-Länder-Gespräche, die zu einer einheitlichen Regelung führen sollen. Das könnte dauern: „Derzeit sind noch wesentliche rechtliche Fragen offen“, heißt es aus dem NRW-Finanzministerium. Entwarnung kommt einstweilen nur aus Hessen: „Die beschriebene Praxis wird von den Finanzämtern in Hessen nicht angewandt und ist auch nicht geplant“, sagt ein Sprecher der Oberfinanzdirektion Frankfurt am Main.

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Der Sachse Thomas Fischer muss dagegen mit der Rechtsunsicherheit leben. Nichts hassen Unternehmer mehr. Der Klempnermeister mit dem Versandhandel für Dachrinnen, Fallrohre und Dachbleche aus Bannewitz bei Dresden hat vorsorglich Beschwerden an die Finanzministerien in seinem Bundesland Sachsen und in Berlin geschickt.

Sein Steuerberater ist noch im Urlaub, deshalb hat Fischer selbst überschlagen: 15 Prozent Quellensteuer hieße für ihn zwischen fünfzehn- und zwanzigtausend Euro Nachzahlung. Eine andere Dimension als beim bayerischen Unternehmen Schoenberger, aber Fischers Betrieb hat auch nur zehn Mitarbeiter. Der Geschäftsführer sagt, er werde deshalb Rückstellungen bilden.

Steuerrechtsexperte Theisen hält Vorsorge für geboten. „Solange kein Steuerbescheid ergangen ist, kann man keinen Einspruch einlegen“, erklärt Theisen, „aber in jedem Fall müssen die Steuerpflichtigen alles tun, damit diese Rechtsansicht nicht ungeprüft angewendet wird.“ Gebe es nicht bald Klarheit, warnt Onlinehandel-Verbandschef Wenk-Fischer schon mal, „bleibt den Unternehmen nur der jahrelange Klageweg vor den Finanzgerichten bis hin zum Bundesfinanzhof“.

Jürgen Schuster hofft, dass es nicht so weit kommt. Schuster ist Chef der HS Fachmarkt-Vertriebs-GmbH, die den Großteil ihres Umsatzes von rund 40 Millionen Euro im Jahr mit dem Online-Versand von Gartenmöbeln erwirtschaftet. Bald stehe die nächste Betriebsprüfung an. „Dann“, erwartet Schuster, „wären wir wohl auch betroffen“.

Auf sein Unternehmen mit 150 Mitarbeitern aus Genderkingen in der Nähe von Augsburg dürfte eine Nachzahlung im Millionenbereich zukommen. „Das würde einen ganzen Jahresertrag auffressen“, kalkuliert Schuster. Schlimmstenfalls sei das existenzbedrohend, definitiv aber eine Wettbewerbsverzerrung zulasten der Online-Händler.

Das Finanzministerium in Schusters Bundesland Bayern hat die Finanzämter laut einem Sprecher angewiesen, „die betroffenen Fälle bis zur endgültigen Festlegung einer bundeseinheitlichen Verwaltungsauffassung offen zu halten“. Mit anderen Worten: Die Steuerbescheide werden vorerst nicht vollstreckt. Schlechtes Gewissen? Schadensbegrenzung? Oder doch die Ruhe vor dem Steuersturm?

Wie dem auch sei: Auf den Kosten, so stellen es sich die Urheber des Steuer-Kniffs jedenfalls vor, sollen die Unternehmen ohnehin nicht sitzen bleiben. Sie könnten sich das Geld ja von Google und Co. zurückholen. Unternehmer Thomas Fischer hat dafür nur eine Mischung aus Spott und Resignation übrig: „Wenn Europas Regierungen es nicht hinkriegen, sie zu besteuern“, sagt Fischer, „wie sollen wir dann rankommen?“

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