Erste unerwünschte Einblicke in ihr Familienleben gab Babette Albrecht schon vor knapp zwei Jahren. Im Prozess gegen ihren ehemaligen Kunstberater berichtete die Witwe des Aldi-Nord-Erben Berthold Albrecht detailliert, wie dieser Gemälde für Millionen erstand, „weil einige Wände noch frei waren“. Mittlerweile zieht sie gegen die eigene Familie ins Feld. Vor Gericht kämpft sie in zweiter Instanz um die Macht beim Handelskonzern.
Spätestens damit ist die angeheiratete Dame zum Albtraum für den eigentlich geradezu zwanghaft um Diskretion bemühten Clan geworden. Das Bild, das Schwager Theo Albrecht und dessen Mutter Cäcilie von Babette zeichnen, entspricht denn auch ziemlich genau dem Klischee der missratenen Schwiegertochter. Sie soll dem Sohn den Kopf verdreht, ihn der übrigen Familie entfremdet und Teile des Vermögens verschleudert haben. Und statt sich nach seinem Tod mit ihrem Erbteil zurückzuziehen, sucht sie auch noch Streit. Ihre Gegner wollen deshalb durchsetzen, dass Babette und ihre fünf Kinder jeglichen Einfluss auf die Geschicke des Discounterimperiums verlieren. Andernfalls, so Theo Albrecht, könne sie „mit ihrem Anwalt das Unternehmen am Nasenring durch die Manege führen“.
Der erbitterte Kampf eines Clans gegen angeheiratete Familienmitglieder ist eine durchaus übliche Konstellation. Selten geht es dabei wie bei den Albrechts gleich um Milliarden. Doch die angeblich geldgierige Schwiegertochter und der machthungrige Schwiegersohn sind in Unternehmerkreisen bekannte und überaus gefürchtete Figuren. Als abschreckendes Beispiel gilt noch heute die Möller Gruppe in Bonn. Bei dem Hersteller von Elektrotechnik soll der Schwiegersohn mit den Stimmrechten seiner naiven Ehefrau einen Vorstandsposten gekapert und das Unternehmen an den Rand des Ruins geführt haben. 2003 musste die Familie an einen Finanzinvestor verkaufen.
Geschlossene Gesellschaft
Peter May, Honorarprofessor an der WHU – Otto Beisheim School of Management in Vallendar, kennt diese Geschichten und weiß um die mit ihnen verbundenen Existenzängste. „Der Umgang mit Schwiegersöhnen und Schwiegertöchtern ist eine der schwierigsten und emotionalsten Herausforderungen in Unternehmerfamilien“, sagt der Gründer der Intes Akademie für Familienunternehmen, der selbst aus einer Unternehmerfamilie stammt. „Und mit diesem Thema wird meist leider sehr unprofessionell umgegangen.“
Eine Unternehmerfamilie, erklärt May, sei in aller Regel ein in sich geschlossenes System. „Da gilt das Prinzip: Wir als Familie gegen die da draußen.“ Das Einheiraten von Fremden werde von Mitgliedern der eingeschworenen Gemeinschaft oft als Bedrohung und mögliche Schwächung der eigenen Person empfunden.
Um sich vor dem Kontrollverlust zu schützen, verschanzen sich Unternehmerfamilien hinter Ehe- und Erbrechtsverträgen. Viele konstruieren auch komplizierte Geflechte aus Stiftungen, um das Firmenvermögen so zu verwalten, dass ihr Einfluss gesichert bleibt. Manche schließen Schwiegerkinder schon per Vertrag von Gesellschafterversammlungen aus. Andere drohen ihren eigenen Kindern mit dem Verlust von Stimmrechten oder Erbanteilen, wenn sie mit ihren Partnern keine den Elternwünschen entsprechenden Eheverträge abschließen.
Mit solchen Vorsichtsmaßnahmen belasten die Eltern das Verhältnis zu ihren künftigen Schwiegerkindern jedoch oft schon vor der Heirat. Auch das Verhältnis zu ihren eigenen Kindern kann dabei Schaden nehmen, meint May. „Früher haben die jungen Leute Sprüche wie ‚Erst zum Notar, dann vor den Altar‘ noch akzeptiert und sich als Familienmitglieder zweiter Klasse in den Clan eingefügt“, sagt der Kenner vieler Unternehmerdynastien. „Heute funktioniert das aber immer weniger.“
Wie im Zoo
Im Zweifel nehmen auch Mitglieder von Unternehmerfamilien den Notausgang. Heute wird mehr als jede dritte Ehe geschieden – dieser Trend macht auch vor Eigentümern von Unternehmen nicht halt. „Wenn es zum Bruch kommt, bricht schlimmstenfalls der ganze angestaute Frust der Schwiegerkinder explosionsartig hervor“, warnt May. Dann landet die schmutzige Wäsche oft vor Gericht – und wird dann auch noch, ein Graus für viele Unternehmer, in der Öffentlichkeit gewaschen.
Beispiele für solche Kämpfe gibt es genug: So wollte etwa eine Exschwiegertochter nach der Scheidung von einem Mitglied der Eigentümerfamilie des Schuhherstellers Birkenstock eine eigene Kreation unter dem Familiennamen vermarkten. Bei der Hamburger Zoofamilie Hagenbeck berief am Ende das Gericht die Familiengeschäftsführer ab, nachdem der Seniorchef und seine Schwiegersöhne sich über Jahre unter anderem über die Frage gestritten hatten, was „hanseatisches“ und was „hagenbecksches“ Geschäftsgebaren sei. Bei der österreichischen Brauereifamilie Ottakringer führte die Schlammschlacht dazu, dass ein Schwager des Bierbarons Engelbert Wenckheim seine Firmenanteile ausgerechnet an den Erzfeind des Unternehmens verhökerte. Erst Jahre später konnte die Familie die Aktien zurückkaufen.
Vielen Unternehmerfamilien fällt es schwer, Schwiegerkinder freundlich und fair willkommen zu heißen, statt ihnen mit Misstrauen zu begegnen. Bisweilen scheint es, als dienten sie vor allem als Sündenböcke für alles, was in Unternehmerfamilien schiefläuft. Ihre spezielle Rolle im Macht- und Beziehungsgeflecht macht sie zu idealen Zielscheiben. Sie lassen sich leichter als Unruhestifter und Unheilsbringer darstellen als die Blutsverwandten.
Kommt in besten Familien vor
Selbst im noblen, für aristokratische Zurückhaltung bekannten Familienclan des Stiftherstellers von Faber-Castell ließen sich jüngst Familienmitglieder dazu hinreißen, öffentlich die Witwe des verstorbenen Familienpatriarchen Anton-Wolfgang Graf von Faber-Castell zu kritisieren. Die hatte nach dem Tod des Grafen die Macht im Unternehmen geerbt und bei erster Gelegenheit ihren Schwager Anton Andreas entlassen. Der hatte zuvor das Asiengeschäft verantwortet, recht glücklos, wie es aus dem Umfeld der Familie heißt. Der Entlassene wetterte daraufhin, seiner Schwägerin gehe es doch bloß ums Geld, sie gefährde das Unternehmen. Und im Übrigen sei ihre Entscheidung, ihn zu feuern, dumm und falsch gewesen.
Die angeheiratete Gräfin Mary bewahrte immerhin die Contenance. Kühl verwies sie darauf, dass nicht sie allein die Entscheidung zu verantworten habe, sondern den Aufsichtsrat bei sich wisse. Bald darauf übergab sie das Management einem familienfremden Manager, der nun für Ruhe sorgen soll, bis die nächste Generation bereit ist für den Einstieg in die Unternehmensführung.
Zehn Tipps für die Nachfolgeplanung
Die Grundfrage, welche Rolle der Nachwuchs im Unternehmen spielen soll, nicht verdrängen, sondern rechtzeitig reflektieren und beantworten.
Diese Tipps zur Nachfolgeregelung stammen von Uta von Boyen, der Gründerin und Geschäftsführerin der Unternehmens- und Personalberatung von Boyen Consulting.
Genügend Zeit für Entscheidung und Vorbereitung einplanen
Den Familiennachwuchs nicht auf Biegen und Brechen in die Nachfolge schieben
Die Chancen der Beiratsfunktion im Blick behalten
Den Nachfolger systematisch aufbauen
Beim Aufbau der Kandidaten die Beziehungen zu den Vorstandskollegen, zum Aufsichtsrat, zu den direkt unterstellten Mitarbeitern, zu den Kunden und zu Investoren sorgsam pflegen
Den Entscheidungsprozess äußerst diskret durchführen
Mitarbeiter oder externe Parteien glaubwürdig über Entscheidungen informieren
Die Gelegenheit des Führungswechsels nutzen, um auch andere dringende Veränderungen anzugehen
Klare Governance-Regeln zu Nachfolge und Führung definieren
Verlorene Ehe
Als Verteidiger der Familienehre sieht sich wohl auch Theo Albrecht. Den Streit trägt er so vehement in die Öffentlichkeit, dass der Babette-Clan zur Mäßigung aufruft: „Die Angriffe schaden nur dem Unternehmen und sollten aufhören“, gibt dessen Anwalt Andreas Urban zu Protokoll. Ein Ende der Eskalation ist jedoch nicht in Sicht. So zitierte jüngst die „Bild“-Zeitung aus Dokumenten mit pikantem Inhalt. So habe Theo Albrecht „nur ein (minderjähriges) Kind und die Ehefrau hat sich von ihm getrennt und ist mit dem gemeinsamen Kind ausgezogen. Die familiäre Situation ist somit völlig anders als bei der Familie Berthold Albrecht, wo es fünf volljährige Kinder und eine Witwe gibt, die im Interesse des Unternehmens an einem Strang ziehen.“ Wer die bessere Familie ist, bleibt unklar. Es darf weiter gekämpft werden.