Wurstkartell Grobe Fehler beschädigen das Image des Kartellamts

Weil sich das Bundeskartellamt schwere Verfahrensfehler leistet, bleiben Unternehmen aus der Fleischbranche straffrei. Ein Protokoll der Peinlichkeiten.

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Nach kaum 20 Minuten ist die Niederlage für das Bundeskartellamt besiegelt. An einem kalten Märztag treffen sich Vertreter des Staates und des Wurstfabrikanten Heidemark im Sitzungssaal BZ5 des Düsseldorfer Oberlandesgerichts (OLG). Gleich zu Beginn der Verhandlung ergreift Generalstaatsanwalt Niclas Börgers das Wort – und regt nach wenigen Minuten überraschend an, das Verfahren über ein Bußgeld in Höhe von 3,7 Millionen Euro gegen den Putenwursthersteller aus der Nähe von Cloppenburg einzustellen.

Trotz stundenlanger Zeugenvernehmungen an insgesamt zwölf Prozesstagen könne der Vorwurf illegaler Preisabsprachen über einen langen Zeitraum nicht nachgewiesen werden. Ein Vertreter des Kartellamts hält ebenfalls ein kurzes Plädoyer, in dem er nochmals darauf hinweist, es habe aus Sicht des Amtes hinreichende Belege gegeben. Letztlich schließt er sich aber dem Vorschlag der Staatsanwaltschaft an. Die Heidemark-Anwälte kramen ihre Unterlagen zusammen und verlassen den Sitzungssaal.

Was sich in Düsseldorf im spärlich besuchten Saal BZ5 Mitte März zugetragen hat, ist mehr als nur ein juristischer Sieg für Heidemark aus der niedersächsischen Provinz. Es ist eine bittere Niederlage für die Bonner Wettbewerbsbehörde, die bislang eher den Ruf der Unfehlbarkeit genießt. Bei der Aufarbeitung des Wurstkartells machte die Behörde aber vieles falsch.

Dabei sah anfangs alles nach einem Erfolg aus. 2014 verhängte das Amt eine Rekordbuße wegen illegaler Preisabsprachen gegen knapp zwei Dutzend Wurstfabrikanten. Doch viel bezahlt haben die Firmen nicht.

Heidemark ist volles Risiko eingegangen. Wer gegen zwei- und dreistellige Millionenbußgelder des Bonner Kartellamtes Beschwerde einlegt, läuft Gefahr, am Ende noch höher bestraft zu werden. So erging es zuletzt dem Drogerieriesen Rossmann. Statt die Strafe in einem anderen Kartellfall zu akzeptieren, ging der Konzern vor Gericht – und muss nun ein Vielfaches zahlen. Das Düsseldorfer OLG versechsfachte den ursprünglichen Bußgeldbetrag von 5 auf 30 Millionen Euro. Deshalb bewerten Prozessbeobachter die Einstellung des Verfahrens gegen Heidemark als Sensation. Erstmals sei es einem Unternehmen gelungen, im Beschwerdeverfahren vor dem Oberlandesgericht das Bußgeld auf null zu stellen.

Noch überraschender als die Entscheidung selbst sind die Erkenntnisse, die in den Verhandlungsterminen scheibchenweise ans Licht kamen: Das Kartellamt gerät mehrfach in Erklärungsnot, hat bei der Aktenführung geschlampt, möglicherweise sogar manipuliert und Quellen des Kartellverdachts offenbar verheimlicht, sagen Beobachter des Verfahrens.

„Durch seine Fehler im Wurstkartellverfahren hat sich das Bundeskartellamt selber schweren Schaden zugefügt“, sagt Kartellexperte Hans-Joachim Hellmann von der Frankfurter Kanzlei Schilling, Zutt & Anschütz. So hatte die Behörde bei Heidemark nicht nur das Bußgeld gegen die falsche Konzerngesellschaft verhängt, sondern präsentierte dem Gericht nur dünne Beweise. Dabei hatte das Bonner Amt fast fünf Jahre lang ermittelt. Am Schluss waren sich die Beamten ziemlich sicher, fast der gesamten deutschen Wurstbranche nachweisen zu können, dass sie gemeinsam über Jahrzehnte Preise abgesprochen habe.

Auslöser des Verfahrens war eine Anzeige des Wurstherstellers Nölke aus Versmold. Im Sommer 2009 durchsuchte das Amt knapp zwei Dutzend Firmen. Im Juli 2014 verdonnerte es 22 Wursthersteller und 33 beteiligte Manager zu Bußgeldern in Höhe von insgesamt 338 Millionen Euro – nach dem Zementkartell aus dem Jahr 2003 mit 396 Millionen Euro war dies die höchste Kartellstrafe, die jemals in Deutschland verhängt wurde.

Beim Kassensturz bleibt für die Kartelljäger jedoch wenig übrig. Eine erste Schlappe kassierten sie kurz nach dem Versand der Bußgelder – die einzige Panne, für die sie nichts können. Ein Wurstfabrikant nach dem anderen teilt dem Amt mit, dass sich die vom Kartellamt verfolgten Unternehmen in Luft aufgelöst haben (siehe WirtschaftsWoche 6/2015). Namhafte Hersteller wie Böklunder, Marten, Abraham und Zimbo nutzen eine Gesetzeslücke: Sie übertragen Tochterfirmen auf andere Gesellschaften und entziehen sich so der Verfolgung. Der Fall bringt es zu einer eigenen Wortschöpfung im Kartellrecht: „Wurstlücke“.

Mit den aufgelösten Firmen entfallen auch die Bußgelder. Dem Amt entgehen so 238 Millionen Euro. Zudem erkauft sich rund ein Dutzend Firmen im Rahmen von Einigungen erhebliche Rabatte. Zwischenzeitlich wird auch das Verfahren gegen den Wursthersteller Herta eingestellt, eine Tochter des Schweizer Nestlé-Konzerns.

Im Sommer 2017 gibt das Kartellamt das Verfahren an die Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf ab, weil neben Heidemark auch Wiltmann und Willms aus Nordrhein-Westfalen sowie Wiesenhof und Rügenwalder aus Niedersachsen die Bußgelder nicht akzeptieren. Wiesenhof und Willms ziehen ihre Widersprüche kurz vor Prozessbeginn zurück. Zu groß ist ihre Angst vor einer Straferhöhung. Rügenwalder hingegen einigt sich nach wenigen Prozesstagen mit der Staatsanwaltschaft und zahlt ein nur leicht reduziertes Bußgeld, bekommt aber vom Gericht bestätigt, dass es keine Verstöße vor 2006 gab – was mit Blick auf das Risiko von Schadensersatzklagen von Vorteil ist. Der Prozess von Wiltmann aus Versmold läuft noch.

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