Neue Abhör-Affäre Telekom: Wir haben mitgehört

Der Deutschen Telekom droht eine der größten Affären ihrer Geschichte. Frühere Topmanager stehen im Verdacht, Mitte der Neunzigerjahre in 121 Fällen vermeintliche Hacker illegal abgehört zu haben. Das damalige Bundespostministerium erfuhr davon, deckte aber den Mantel des Schweigens über den Vorfall.

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Der frühere Telekomchef Ron Sommer Quelle: rtr

Der Vermerk trägt das Kürzel „Interne FmÜ/Dez. 96“. Die elf eng beschriebenen Seiten wimmeln nur so vor Abkürzungen, Telekommunikationskauderwelsch und Juristendeutsch – keine Lektüre für Nicht-Fachleute.

Für die wurde die spröde Prosa auch nicht verfasst. Die Aufzeichnungen, die der WirtschaftsWoche zusammen mit umfangreichen Unterlagen vorliegen, stammen aus dem Innersten der Deutschen Telekom. Die Dokumente belegen, dass der einstige Staatskonzern in seiner 16-jährigen Geschichte zu weit mehr imstande war als bisher angenommen: zum möglichen Gesetzesverstoß und Verfassungsbruch, zur Selbstjustiz und zur Vertuschung. Und zu allem, das legen einschlägige Schriftstücke nah, drückte das damalige Bundesministerium für Post und Telekommunikation ein Auge zu, damit niemand in der Öffentlichkeit etwas von der Angelegenheit erfuhr.

Insgesamt 121 Telefonate, so der Vorwurf, der sich aus den vorliegenden Unterlagen ergibt, soll die Deutsche Telekom Mitte der Neunzigerjahre abgehört haben, ohne eine richterliche Anordnung, geschweige denn selbst die Befugnis dazu besessen zu haben. Die Aktion trug den Tarnnamen „Bunny“ und lief im Dezember 1996. Gedacht war sie offenbar als Akt der Selbstjustiz, um vermeintliche Hacker ausfindig zu machen, die in dieser Zeit das Festnetz der Telekom angeblich anzugreifen drohten.

„Angesichts eines nach damaliger Einschätzung unmittelbar drohenden schwersten Eingriffs in die Rechnersysteme der Telekom hielt man wegen der besonderen Eilbedürftigkeit eigene Maßnahmen zur Gefahrenabwehr für unerlässlich“, bestätigt die Telekom in einer Stellungnahme. „So sollen mit Verweis auf den übergesetzlichen Notstand auch Telefonate von einer oder mehreren als Hacker dringend verdächtigen Personen mitgeschnitten worden sein.“

Unmittelbar beteiligt an der Abhöraktion war, so die vorliegenden Unterlagen, offenbar der damalige Telekom-Vorstand für Technik und Dienste, Hagen Hultzsch. Für die anschließende Vertuschung der Affäre sorgte anscheinend sein damaliger Vorstandskollege Heinz Klinkhammer, verantwortlich für Personal und Recht. Wie tief Telekom-Chef Ron Sommer verstrickt war, ist offen. Sicher ist nur, dass spätestens im Sommer 1997 auch die Bundesregierung von dem Fall wusste und Sommer deswegen angeschrieben hatte.

Kriminalstück in drei Akten

Ex-Telekom-Technikvorstand Hultzsch erklärte gegenüber der WirtschaftsWoche, ihm sei die Bezeichnung „Bunny“, so wörtlich „nicht bekannt“, sie „wurde während meiner Dienstzeit bei der Deutsche Telekom nach meiner Erinnerung in meiner Gegenwart nie verwendet“. Da die Vorfälle bereits zwölf Jahre zurücklägen, seien ihm Details „naturgemäß derzeit nicht präsent“ . Sommer und Klinkhammer waren für eine Stellungnahme nicht erreichbar oder wollten keine Stellungnahme abgeben.

Die Abhörmaßnahmen, die sich aus den Unterlagen ergeben, gehen weit hinaus über die unlängst bekannt gewordenen Schnüffeleien der Telekom aus den Jahren 2005 und 2006 gegenüber Journalisten, die interne Papiere des Unternehmens erlangt und daraus zitiert hatten.

„Offenbar ist hier Aufklärung mit Mitteln erfolgt, die nur dem Staat zustehen“, sagt der ehemalige Bundesinnenminister und Rechtsanwalt Gerhart Baum (FDP), dem die WirtschaftsWoche die Dokumente vorlegte. „Und der Vorgang ist hinterher zum Nachteil der Betroffenen vertuscht worden.“ Für ihn ähnele diese Vorgehensweise sehr der Grundeinstellung der Verantwortlichen 2005 bis 2006, gegen die zur Zeit die Staatsananwaltschaft ermittelt.

Aus heutiger Sicht wirkt die Affäre vor knapp zwölf Jahren wie ein Kriminalstück in drei Akten mit fast tragikomischen Zügen. Erst schreiten die Akteure, wie es scheint, wider Gesetz und Einwände forsch zur Tat. Sodann wird die Untat verdreht, beschönigt und vertuscht. Schließlich deckt der Staat nach etwas Wortgetöse den Mantel des Schweigens darüber. Die Hauptrollen des Stücks geben

Hagen Hultzsch

, allem Anschein nach als der Anstifter: Im Vorstand der Telekom war es für das Ressort Technik und Dienste zuständig und nicht als Draufgänger bekannt. Er kümmerte sich vorwiegend um Innovationen im Internet und galt als Multimedia-Visionär, der „auch schon mal über den Wolken schwebt“, wie ihn ein ehemaliger Vorstandskollege beschreibt. In seinen Verantwortungsbereich fiel auch das Zentrum für Netzsicherheit in Darmstadt, das insbesondere Hackerangriffe abwehren soll. Heinz Klinkhammer, für den außenstehenden Betrachter der Vertuscher: Der DGB hatte das IG-Metall-Mitglied im Februar 1996 als neuen Vorstand für Personal und Recht durchgedrückt. Bis zu seinem Ausscheiden galt der Mann mit dem struppigen Vollbart als verlängerter Arm der SPD im Konzernvorstand und stand immer wieder wegen zu hoher Personalkosten in der Kritik. In seine Zuständigkeit fiel die Konzernsicherheit. Jürgen Haag, der Mann fürs Grobe: Der studierte Nachrichtentechniker gehört zum Urgestein der Telekom und war schon in den Achtzigerjahren bei der Digitalisierung des Festnetzes und dem Aufbau des Mobilfunknetzes D1 dabei. Mitte der Neunzigerjahre stieg er zum Leiter des Zentrums für Netzsicherheit auf. Den Hackern des Chaos Computer Clubs stellte er sich bei seinem Antrittsbesuch als „armer Schwachstrom-Ingenieur, normaler Mensch mit Vornamen Jürgen“ vor.

Dezember 1996, in der Telekom-Zentrale in Bonn liegen die Nerven blank. Seit Wochen tauchen immer wieder Hinweise auf, dass Hacker das Hitnet, das zentrale, konzerninterne Datennetz der Telekom, ins Visier genommen haben. Womöglich befürchteten die Telekom-Oberen einen Angriff auf das Herz des Konzerns. Spezialisten der Telekom sind sicher, einige Verdächtige identifiziert zu haben, die sich vor allem nachts an den Rechnern des Konzerns zu schaffen machten. Wenn schnell gehandelt würde, so hofft das zuständige Zentrum für Netzsicherheit in Darmstadt, ließen sich die Störenfriede finden.

Ausgestattet mit diesen Informationen treffen sich am Abend des 11. Dezember 1996 Technik-Vorstand Hultzsch, Chefjustitiar Gottfried Herbig, der Leiter des konzerneigenen Zentrums für Netzsicherheit, Jürgen Haag, sowie einige andere Mitarbeiter zu einer Krisensitzung. Ausweislich eines nachträglich verfassten Ablaufprotokolls mit dem Vermerk „Vertraulich“ wies Hultzsch Netzsicherheitschef Haag an, die Aktion „Bunny“ anlaufen zu lassen. Im Klartext: Die Verdächtigten sollten abgehört werden.

Einige Teilnehmer der Krisensitzung empfehlen jedoch die Einhaltung des gesetzliche vorgeschriebenen Weges, wollen also die Staatsanwaltschaft einschalten, um einen richterlichen Abhörbeschluss zu erwirken. Da verweist Hultzsch auf Chefjustitiar Herbig. Der habe das eigenmächtige Eingreifen abgesegnet, heißt es in einem nachträglich erstellten Ablaufprotokoll, weil Notwehr nach Paragraph 32 des Strafgesetzbuches erlaubt sei. Eine Deutung, die sich später als höchst strittig erweisen wird. Herbig war bis Redaktionsschluss für eine Stellungnahme hierzu nicht zu erreichen.

Hans Dieter Winkhaus, damaliger Telekom-Aufsichtsratschef, Ex-Telekomchef Ron Sommer und Manfred Overhaus, Staatssekretär im Finanzministerium (v. l. n. r.) beim Börsengang der T-Aktie. Zur Abhöraktion im Dezember 1996 wollte Sommer keine Stellung nehmen Quelle: rtr

Nachdem die Bedenken mit dem Notwehrargument vom Tisch gewischt sind, legt Netzsicherheitschef Haag im Dezember 1996 los, wie interne Vermerke und Protokolle belegen. Aber der heikle Auftrag erweist sich als schwierig. Haag muss Widerstände überwinden und die richtigen Leute für die umstrittene Aktion finden.

Haag fragt sich durch die Riege der Telekom-Experten. Er sucht jemanden, der einen Telekom-Spezialisten mit der Aufzeichnung des Telefondatenverkehrs von Verdächtigen beauftragt; die nötige technische Ausstattung soll von der Firma Reuter Electronic in Haiger gestellt werden, einem auf Aufzeichnungstechnik spezialisierten Unternehmen.

Am Ende landet Haag schließlich am Nachmittag des 12. Dezember 1996 gegen 16 Uhr bei Klaus K. (Name von der Redaktion geändert), einem Experten für Abhörmaßnahmen des Telekom-Fernmeldeamtes Nürnberg. Aber auch K. zögert und schaltet nicht wie von Haag gewünscht sofort die Telefonnummern auf, um „Nutzsignale“ abzuhören, wie Telefonate intern auch heißen. Der Beamte des mittleren Dienstes verweist auf das dafür festgelegte Verfahren und erklärt, dass er solche Anweisungen nur vom Telekom-Bereich VTBS, dem Vertriebsarm für Sicherheitsbehörden, entgegennehmen dürfe.

Haag wird energisch und spielt seinen höheren Dienstrang aus, der ihm erlaube, K. Weisungen zu erteilen. Das geht aus internen Vermerken hervor. Zudem sei die Maßnahme unmittelbar vom Vorstand der Telekom veranlasst und abgedeckt. Daraufhin lenkt K. ein, besteht jedoch darauf, dass er von Haag „etwas Schriftliches“ erhalte.

Haag geht auf den Wunsch ein und schickt dem Beamten zwei Faxe. Eines davon enthält fünf Rufnummern, die K. abhören solle. Die Telefonnummern gehören zwei Männern aus dem Rheinland. Überwacht werden sollen Verwandte der beiden, die angeblich die Telefonanschlüsse missbrauchten. Haag war zu einer Stellungnahme zu den Vorfällen nicht zu erreichen.

Protokoll (Ausriss) der umstrittenen Telefonüberwachung am 11. Dezember 1996 unter Beteiligung des damaligen Telekom-Vorstandes Hultzsch, des Telekom-Chefjustiziars Herbig und des Netzsicherheitschefs Haag. Hultzsch sagt, ihm seien keine Details mehr präsent, Herbig und Haag waren für eine Stellungnahme nicht zu erreichen

Am Nachmittag des 12. Dezember 1996 ist der Beamte aus Nürnberg schließlich so weit. Um 16.50 Uhr läuft die erste telefonische Überwachung an, um 17.27 Uhr die zweite. Der Beamte füllt fein säuberlich das dafür vorgeschriebene Formblatt „G10-Funktionalität“ aus. „G 10“ ist für jeden Telekom-Mitarbeiter dieser sensiblen Abteilung ein Begriff, das Kürzel steht für Artikel 10 des Grundgesetzes, der das Fernmeldegeheimnis hütet. Der Beamte schreibt „Zentrum für Netzsicherheit“ in das Formularfeld, in dem üblicherweise der Staatsanwalt vermerkt wird, der die Abhörung mit einem richterlichen Beschluss veranlasst. Auf diese Weise dokumentiert er im Grunde, dass eine unbefugte Stelle den Abhörauftrag erteilt hat. Als Passwort trägt der Beamte „Haag TN25“ein, den Namen seines direkten Auftraggebers, des Telekom-Netzsicherheitschefs.

Damit schien die Angelegenheit eigentlich gelaufen. Doch wer von den Telekom-Verantwortlichen glaubte, das Wissen um die dubiose Aktion bleibe auf diesen kleinen Personenkreis beschränkt, muss sich bald eines besseren belehren lassen. Denn der Beamte in Nürnberg erzählte kurz darauf seinem Büronachbar Gregor E.*, der am Vortag frei hatte, von dem umstrittenen Abhörauftrag. Der wiederum ruft weitere Kollegen in Hamburg, Köln und Bonn an.

Und E. wendet sich auch an den direkten Auftraggeber Haag, den Chef der Netzsicherheit. Er erhält auf die Frage nach der Rechtmäßigkeit der Aktion nur die Antwort, dass er nicht der kompetente Gesprächspartner sei. Daraufhin entscheidet E. eigenmächtig, die Aufschaltung am 13. Dezember um um 13.15 Uhr zu deaktivieren. Er verwendet jedoch den falschen Programmcode, so dass die Abhörmaßnahme weiterläuft. Erst am nächsten Werktag, am Montag, den 16. Dezember, bemerkt der Telekom-Mann seinen Fehler und kappt die Aufschaltung endgültig.

Nach den Unterlagen, die der WirtschaftsWoche vorliegen, hat die Telekom auf diese Weise vom 12. bis 16. Dezember 1996 insgesamt 121 Telefonate (im Juristenjargon: „TK-Ereignisse“) registriert und zur Auswertung an Reuter in Haiger geleitet.

Hinter den Kulissen brodelte es

Die Aktion Ende 1996 fiel in eine Zeit , in der die Telekom alles andere als negative Schlagzeilen gebrauchen konnte. Gerade vier Wochen war es her, dass Vorstandschef Ron Sommer die T-Aktie am 17. November 1996 für 14,57 Euro an die Börse gebracht hatte. Sommer hatte den Werbeetat auf 200 Millionen Mark aufgestockt und damit die größte Propagandamaschine angeworfen, die jemals vor einem Börsengang entfacht worden war. Die Botschaft war klar: Die Telekom solle als Global Player in der Weltliga der Telekommunikation ganz vorne mitspielen. „Das ist der helle Wahnsinn, was die Telekom alles drauf hat“, tönte Schauspieler Manfred Krug in TV-Spots und baute eine Jackpot-Euphorie auf, die den Anschein erweckte, dass jeder T-Aktionär zum Millionär würde. Die tolle Stimmung durfte auf keinem Fall gestört werden.

Doch Schein und Sein klafften weit auseinander. Vor allem hinter den Kulissen brodelte es. Den Übergang von der Behörde zum Unternehmen hatten viele Mitarbeiter noch nicht verdaut. Und auch auf den am 1. Januar 1998 beginnenden Wettbewerb im Festnetz war die Telekom unzureichend vorbereitet. Niemand konnte verlässliche Prognosen abgeben, wie viele Kunden tatsächlich zur Konkurrenz wechseln. Entsprechend nervös reagierte die Belegschaft auf die ersten Umstrukturierungen. Sommer vertraute darauf, das die Telekom vom Bonus des seriösen Altbetreibers profitiert und die Kunden weiterhin die Treue halten.

Vor diesem Hintegrund hätten alle Meldungen, die die Zuverlässigkeit der Telekom erschüttert hätten, Gift fürs Geschäft bedeutet. Besonders etwaige Angriffe von Hackern hätten den teuer geschaffenen Nimbus schnell zerstört.

Allerdings hätten auch Meldungen über illegale Abhöraktionen am Ruf gekratzt. Nur so ist zu erklären, dass die Telekom offenbar nachträglich versuchte, den Vorgang zu legalisieren. Telekom-Chefjustiziar Herbig sandte am 13. Dezember 1996, also während die Abhöraktion bereits lief, eine Anzeige an Rudolf Gehrling, den Leitenden Bonner Oberstaatsanwalt. Weil Gefahr im Verzug wegen Computersabotage sei, schrieb Herbig, empfehle er „zur Sicherstellung von Beweismaterial die Durchsuchung der Wohnungen der Verdächtigen und deren Arbeitsplätze“.

Prompt stand am Montag, den 16. Dezember 1996 , die Polizei bei einem der als Hacker Verdächtigten vor der Tür, nahm ihn fest und beschlagnahmte seinen PC. Anschließend wurde er vernommen, am nächsten Tag aber freigelassen. Das Verfahren wurde eingestellt.

Denn die angeblichen Hacker waren, wie sich herausstellte, gar keine Saboteure, sondern arbeiteten nur besonders fleißig, und das ausgerechnet für die Telekom. Das konnten Klinkhammer und Co. bei weit über 100.000 Mitarbeitern und Auftragnehmer, welch Ironie des Schicksals, natürlich nicht ahnen. Die Verdächtigten gehörten zu einer Spezialeinsatztruppe der damaligen Konzerntochter T-Mobil, die in Tag- und Nachtschicht dafür sorgte, dass Autofahrer beim Telefonieren auf der Autobahn nicht aus dem Netz fliegen. Dass die jungen Informatiker nicht nur tagsüber im Büro, sondern auch nachts von Zuhause aus arbeiteten, passte offenbar nicht ins Weltbild der damaligen Telekom-Beamten – sondern beflügelte deren kriminelle Phantasie.

Vermutlich hätte Klinkhammer die ebenso peinliche wie unsaubere Abhöraktion für immer unter der Decke gehalten, wären kritische Beamte des einstigen Staatsriesen mit ihren Einwänden nicht bis an jene Stellen des Telekom-Konzerns gedrungen, an denen es kein Zurück mehr gab. So hatte Telekom-Mitarbeiter E. aus Nürnberg, der erst nach einem arbeitsfreien Tag von der Aktion erfuhr, durch seine Erkundigungen in der Telekomzentrale in Bonn erreicht, dass auch Joachim Meyer, der Fachbereichsleiter Sicherheit, von der Abhörmaßnahme Kenntnis erlangte. Gleichzeitig hatte ein Beamter, der zum Abhören von Telefonaten autorisiert war, den damaligen Sicherheitsbeauftragten der Telekom, Ferdinand Ohnheiser, von dem Vorfall benachrichtigt. »

Damit war es nur eine Frage der Zeit, bis die Affäre über die Telekom und die Vorstandsetage hinausschwappen würde – und der zweite Akt des hässlichen Stücks seinen Lauf nahm. Den Anstoß dazu gab Sicherheitsmann Ohnheiser, indem er am 18. Dezember 1996, einen Tag nach Beendigung der Aktion, Telekom-Vorstand Klinkhammer schriftlich vor den Folgen der Abhöraktion warnte: „Das könnte als Verstoß gegen die Lizenzauflagen angesehen werden.“ Seiner Ansicht nach sei jetzt eine vertrauliche Benachrichtigung des Aufsichtsratsvorsitzenden notwendig, meinte Ohnheiser. Zwar weigerte sich Klinkhammer bei der Rücksprache zwei Tage später, etwas in dieser Richtung zu unternehmen, wie es in einem Vermerk heißt, geschweige denn den damaligen Telekom-Aufsichtsratschef Helmut Sihler zu informieren. Äußern wollte sich Klinkhammer auch dazu nicht.

Doch damit war die Ausweitung der Affäre nicht mehr aufzuhalten. Auch Sicherheitsmann Meyer fertigte wenig später einen Aktenvermerk an. Daraufhin entschieden Klinkhammer und sein Chefjustitiar Herbig, den Bonner Anwalt Hans Dahs einzuschalten. Der Rechtsprofessor gehört zu der Bonner Kanzlei Redeker Sellner Dahs & Widmaier, die für die Telekom arbeitet. Der stufte die Angelegenheit nicht nur als Notwehr ein, sondern riet Klinkhammer auch, den damaligen Postminister Wolfgang Bötsch (CSU) nicht zu informieren. Dies sei nicht erforderlich, weil angebliche Aufzeichnungsfehler und versehentliche Löschungen der Datenträger keine Nutzung ermöglicht hätten. Es habe sich somit, so Dahs’ Fazit, um straflose Versuche gehandelt. Genau kann sich Dahs daran nach eigenen Worten heute allerdings nicht mehr erinnern.

Freitag, der 21. März 1997 , gut ein Vierteljahr nach der Überwachung der vermeintlichen Hacker beginnt der dritte Akt des unwürdigen Schauspiels – die Vertuschung. Wieder findet in der Telekom-Zentrale eine denkwürdige Besprechung statt. Wieder ist Chefjustitiar Herbig mit von der Partie. Eingeladen hat Personalvorstand Klinkhammer. Gekommen sind unter anderem der Fachbereichsleiter Sicherheit Meyer, der stellvertretende Sicherheitsbeauftragte der Telekom, Jochen Schwarzer, sowie der Anwalt Dahs. Sie alle sind in die Vorgänge eingeweiht.

Klinkhammer fackelt nicht lange, sondern kommt, so das Protokoll eines Sitzungsteilnehmers, schnell zur Sache. Es gehe heute um „einen schwierigen Fall“, habe Klinkhammer gesagt, der „äußerste Diskretion“ erforderlich mache. Tatsächlich, bekräftigte laut Protokoll auch Rechtsanwalt Dahs, seien „wirklich schwere Fehler“ passiert. Frage sich nur, welche Konsequenzen daraus zu ziehen seien.

Klinkhammer wollte zu den gesamten Vorfällen keine Stellungnahme abgeben. Dahs ließ gegenüber der WirtschaftsWoche erklären, er habe die Deutsche Telekom im besagten Zeitraum „in Zusammenhang mit damals erfolgten strafbaren Eingriffen von zu vier sogenannten Hackern in das Telekommunikationsnetz, die zu einer massiven Verletzung des Fernmeldegeheimnisses und der Datensicherheit der Künden hätten führen können“, beraten. Dabei seien „verschiedene Überlegungen“ angestellt worden, „wie derartigen kriminellen Aktivitäten auf rechtsstaatlichem Wege zügig und effektiv entgegengewirkt werden“ habe können. Diese Überlegungen seien unter anderem „in Gesprächsrunden im Sinne eines Brainstormings“ diskutiert worden. Was diese Diskussionen genau zum Inhalt hatten, sei für ihn nach elf Jahren „nicht mehr erinnerlich“ und ließe sich „auch nicht mehr rekonstruieren“, da die betreffende Akte in seiner Kanzlei „nach der Aufbewahrungsfrist von zehn Jahren vernichtet wurde“. Insgesamt gehe er davon aus, dass die der WirtschaftsWoche vorliegenden Gesprächsvermerke „allenfalls subjektive Wahrnehmungen wiedergeben dürften“.

Zum Abhören berechtigte staatliche Stellen (Bitte klicken Sie auf das Lupen-Symbol, um die Grafik zu vergrößern)

In der Sitzung im März 1997 ist für Klinkhammer und Dahs die Antwort auf die brennende Frage, wie mit der rechtlich höchst fragwürdigen Abhöraktion umzugehen sei, dem Protokoll zufolge klar. Statt „Selbstzerfleischung“ zu betreiben und sich „blutige Nasen zu holen“, habe Dahs betont, müsse es nun mehr darum gehen, Wiederholungen zu vermeiden, heißt es im Protokoll. Dieser Generallinie habe sich Klinkhammer sofort angeschlossen und die Teilnehmer der Runde gebeten, die erforderliche Vertraulichkeit zu wahren. Klinkhammer wollte dazu keine Stellungnahme abgeben, Dahs kann sich an seine damaligen Ausführungen nicht erinnern.

Dabei beließ es Klinkhammer in der Sitzung nicht bei Appellen an die Verschwiegenheit der Sitzungsteilnehmer . Um sich rechtlich abzusichern, hatte er im Vorfeld bereits ein juristisches Gutachten bei Dahs in Auftrag gegeben. Die Expertise, das wurde den Teilnehmern der Besprechung schnell klar, hatte vor allem eine Stoßrichtung: Die Bestimmungen des Fernmeldegesetzes und des Strafgesetzbuchs sollten möglichst so weit auslegt werden , dass sich die Beteiligten an der Abhöraktion auf Notwehr berufen könnten.

Dazu war sich Anwalt Dahs offenbar für keinen juristischen Winkelzug zu schade. So empfahl er laut Protokoll, dass die Abhörer sich nur noch „retten“ könnten, indem sie darstellten, dass sie es mit „Neuem Recht“ zu tun gehabt hätten. Für alle Beteiligten habe eine außerordentliche Stresssituation bestanden, weil niemand gewusst habe, wie weit die möglichen Schäden durch Hacker reichen würden. Einwände eines Sitzungsteilnehmers, die Telekom habe sich doch intensiv am Gesetzgebungsverfahren zum Telekommunikationsgesetz beteiligt, das im Sommer 1996 beschlossen wurde, hätten Dahs wie auch Klinkhammer an sich abprallen lassen, heißt es in dem Protokoll. Ebenso wenig Gehör habe der Hinweis eines Anwesenden gefunden, dass Notwehr als Begründung für die Abhöraktion rechtlich ausscheide. Auch dazu wollte Klinkhammer sich nicht äußern, ebenso wenig kann sich Dahs an diese Äußerungen heute nicht erinnern.

Stattdessen versuchte Klinkhammer sogar, so steht es in den Aufzeichnungen über die Besprechung, die Abhörmaßnahmen mit Verpflichtungen in der Freizeit zu rechtfertigen. Die Aktion habe sich in einer Zeit ereignet, wird Klinkhammer zitiert, in der die Telekom-Vorstandsmitglieder mit ihren Frauen bei Konzernchef Sommer privat eingeladen gewesen seien. Man könne sich gar nicht vorstellen, habe Klinkhammer betont, welche Hektik und welcher Druck durch die laufenden Telefonate zwischen der Telekom-Zentrale und dem Hause Sommer damals entstanden seien

Vor diesem Hintergrund seien alle Beteiligten der Meinung gewesen, mit Blick auf den drohenden Hackerangriff das „Schlimmste vom Telefonnetz abwenden“ zu müssen. Immerhin sei es ja auch darum gegangen, habe Anwalt Dahs ergänzt, ,,die Täter auf frischer Tat zu ertappen“. Gleichwohl sei es für die Beteiligten schwer, die Abhöraktion unbeschadet zu überstehen. Wenn alles herauskäme, müsste selbst die „zahme und zurückhaltende, ja gesprächs- und verhandlungsbereite Staatsanwaltschaft Bonn“ eine „rote Akte mit der Deckel-Aufschrift gegen Hultzsch und andere“ eröffnen, soll Dahs gesagt haben. Auch daran kann er sich nicht konkret erinnern.

Offenbar war Klinkhammer irgendwann die Bedenken aus den Reihen der Anwesenden dermaßen leid, dass er auf der „weiten Auslegung“ des Telekommunikationsgesetzes beharrte und die Besprechung beendete. Auch dazu war Klinkhammer zu keiner Stellungnahme bereit, Dahs kann sich heute daran nicht mehr erinnern.

Aufzeichnung (Ausriss) einer Besprechung, die der damalige Telekom-Personalvorstand Klinkhammer - interne Abkürzung beziehungsweise (1) - nach der Abhöraktion mit dem Bonner Anwalt Dahs (6) und ranghohen Telekom-Managern abhielt. Klinkhammer wollte sich dazu nicht äußern, Dahs kann sich an konkrete Details nicht mehr erinnern

So sehr sich Klinkhammer vor gut elf Jahren auch mühte, die Abhöraffäre nicht nach draußen dringen zu lassen und herunterzuspielen, so klar waren und sind die Gesetze, an die sich Telefongesellschaften halten müssen, um Kunden von Telefongesellschaften vor unerlaubten Mithörern zu schützen. Ohne eine richterliche Anordnung darf sich kein Staatsanwalt und kein Geheimdienst auf ein Telefonat aufschalten lassen. Zudem muss der Abgehörte informiert werden, wenn die Staatsgewalt bei ihm mitgehört hat.

Die Vorschriften sind besonders für Telekomgesellschaften brisant, weil ihre Einhaltung den Kern des Geschäfts berührt. Verstößt ein Unternehmen dagegen, droht ihm im Extremfall der Entzug der Lizenz, da es an der erforderlichen Zuverlässigkeit des Führungspersonals fehlt.

Bei ihrer Abhöraktion im Dezember 1996 hat die Deutsche Telekom, wie die vorliegenden Unterlagen zeigen, nicht nur ohne richterliche Anordnung gehandelt. Sie war als Unternehmen auch überhaupt nicht berechtigt, eine Abhörmaßnahme durchzuführen. Und Karl C. (Name von der Redaktion geändert), ein der von der Telekom Abgehörten, erhielt auch nie eine Benachrichtigung. „Hätte ich davon erfahren“, sagt er heute, „hätte ich sofort Strafanzeige erstattet.“

Käme der Fall vom Dezember 1996 heute vor Gericht und bestätigten sich die Vorwürfe, wäre die Tat inzwischen wohl verjährt, so dass die Verantwortlichen kaum noch zur Rechenschaft gezogen werden könnten.

Mahnende Worte

Bleibt die Frage nach der politischen Verantwortung. Die rückt an erster Stelle den früheren Post- und Telekom-Staatssekretär Gerhard Pfeffermann, aber auch seinen oberen Dienstherrn Minister Bötsch ins Zwielicht.

Denn die Postministerialen bekamen dann doch Wind von der Affäre. Klinkhammer blieb nur, am 2. Juli 1997 das Dahs-Gutachten über die angebliche Notwehr gegen die drohenden Hacker auch an Pfeffermann zu schicken. Großartig ins Detail wollte er aber offenbar nicht gehen. Insgesamt hätten vier Aufschaltungen stattgefunden, ließ Klingkammer Pfeffermann wissen. Dabei seien die Daten „wegen Gerätemängeln oder Bedienungsfehler versehentlich überschrieben“ und unwiederbringlich verloren. Es gebe keinerlei Unterlagen mehr, aus denen auf Art und Umfang der möglicherweise aufgezeichneten Verbindungen geschlossen werden könne. Von den insgesamt 121 abgehörten Telefonaten war in dem Brief keine Rede.

Pfeffermann war zunächst erschrocken und formulierte am 14. Juli 1997 einen Brief an Telekom-Chef Sommer. Darin ging er mit der bisherigen Vertuschungsstrategie ins Gericht. Paragraph 89 des Telekommunikationsgesetzes, auf den sich Klinkhammer und Dahs ständig beriefen, sehe die Aufzeichnung von Nachrichteninhalten „überhaupt nicht vor“, schrieb Pfeffermann. Auch ein rechtfertigender Notstand für die Abhöraktion komme „nicht in Betracht“. Insofern sehe er in der Abhöraktion eine strafrechtlich in hohem Maße bedenkliche „versuchte Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes nach § 201 StGB und Anstiftung“. Außerdem monierte Pfeffermann, dass der Postminister, der Datenschutzbeauftragte und die Betroffenen nicht informiert worden seien. Ob er den Brief erhalten hat und gegebenenfalls reagierte? Auch dazu war Sommer nicht zu erreichen.

Am Ende seiner Schelte schlug Pfeffermann allerdings auffällig versöhnliche Töne an: „Ich gehe davon aus, dass diese Unterrichtungen unverzüglich erfolgen werden.“ Mehr wollte er gegen die Verantwortlichen des mehrheitlich staatseigenen Börsenneulings dann doch nicht unternehmen.

Die Gescholtenen wussten die Zurückhaltung sehr wohl zu schätzen und reagierten mit Demut. Als erster ging Sicherheitschef Haag, der Telekom-Mitarbeiter direkt zu der Abhöraktion angewiesen hatte, und vermerkte, das nur eine einzige Telefonleitung von der Abhörmaßnahme betroffen gewesen und die Überwachung bereits am 13. Dezember um 8.30 Uhr beendet worden sei. Danach habe die Staatsanwaltschaft übernommen – ein glatter Widerspruch zu den vorliegenden Protokollen. Dies schrieb Klinkhammer dann auch an Post-Staatssekretär Pfeffermann

Der gab sich daraufhin – in einem Schreiben vom 15. Dezember 1997 an Klinkhammer – damit zufrieden, dass seine „Rechtsauffassung inzwischen“ auch von von der Telekom „geteilt wird“. Ansonsten äußerte er die feste Überzeugung, „dass nunmehr alle notwendigen Maßnahmen ergriffen worden sind, um eine Wiederholung eines solchen Vorgehens in Zukunft zu verhindern.“ Ex-Postminister Bötsch kann sich nach eigenen Angaben an die Schreiben nicht mehr erinnern.

Gebracht haben Pfeffermanns mahnende Worte offensichtlich nichts. Matthias Kurth, der Präsident der heutigen Bundesnetzagentur, monierte noch im März 2001 – über vier Jahre nach der Abhöraktion – in einem Brief an Telekom-Vorstand Klinkhammer, dass „die aus Sicherheitsgründen vorgeschriebenen Kontrollen der eingerichteten Überwachungsmaßnahmen bei der Telekom „seit Jahren ein ungelöstes Problem darstellen“. Deshalb sei es ihm nicht möglich, die einschlägigen Kontrollbefugnisse bei der Deutschen Telekom auszuüben. Mehr noch: „Ich habe leider auch Zweifel, ob die Ihrem Unternehmen obliegenden Kontrollaufgaben durchgeführt werden“, schrieb Kurth.

Dem hält die Telekom entgegen. Das Unternehmen habe „die Überwachungsmaßnahmen immer ordnungsgemäß protokolliert“ und wende „ein strenges Vier-Augen-Prinzip an“.

Trotzdem sieht der heutige Telekom-Chef René Obermann spannenden Zeiten entgegen. Denn die Affäre von 1996 und 1997 dürfte zur Steilvorlage für den Bundesdatenschutzbeauftragten Peter Schaar werden. Die Telekom habe ihm zwar mitgeteilt, dass sie den Daten- und Telefonverkehr inzwischen lückenlos protokolliere, also auch alle Abhöraktionen. Doch steht für Schaar fest: „Meine Mitarbeiter werden in der nächsten Zeit prüfen, wie protokolliert wird, wer Zugriff auf die Protokolle hat und wie diese Protokolle ausgewertet werden.“

Obermann wird sich etwas einfallen lassen müssen.

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