Neuseeland Gericht erlaubt Auslieferung von Kim Dotcom

Kim Dotcom hat beim Kampf gegen seine drohende Auslieferung an die USA einen weiteren Rückschlag vor Gericht erlitten. Aber der deutsche Internetunternehmer will auch dieses Urteil anfechten.

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Ein neuseeländisches Gericht entschied am Montag, dass der Internet-Unternehmer – geboren als Kim Schmitz – in die USA ausgeliefert werden darf. Dotcom lebte bis zuletzt auf einem Anwesen in Neuseeland. Quelle: dpa

Auckland Der deutsche Internetunternehmer Kim Dotcom darf in die USA ausgeliefert werden. Das entschied ein Gericht in Neuseeland am Montag. Die US-Ankläger hatten dem Gründer der Internet-Tauschplattform Megaupload und seinen Mitarbeitern ursprünglich Copyright-Betrug im großen Stil vorgeworfen. Durch den illegalen Austausch von geschütztem Material sollen Copyright-Besitzer um eine halbe Milliarde Dollar geprellt worden sein.

Der Richter in Auckland urteilte, dass Dotcom nach neuseeländischem Recht zwar nicht wegen Urheberrechtsverletzung ausgeliefert werden könne, wohl aber wegen Betruges. Seine Anwälte wollen Berichten zufolge Berufung einlegen. „Es ist ein politischer Fall. Es ist ein politisches Urteil“, sagte der Unternehmer bei Twitter.

Dotcom hatte in dem Fall argumentiert, er habe die Plattform nur zur Verfügung gestellt, könne für das Verhalten der Nutzer aber nicht verantwortlich gemacht werden. Der gebürtige Kieler lebt seit vielen Jahren in Neuseeland. Bei einem Schuldspruch droht ihm in den USA eine lange Haftstrafe.

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