Oberster Richter warnt vor starken Rentenkürzungen

Einschneidende Rentenkürzungen könnten nach Einschätzung des Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, gegen das Grundgesetz verstoßen.

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HB KASSEL. Starke Kürzungen in der Rentenversicherung könnten verfassungsrechtliche Probleme aufwerfen, wenn Beitragszahlungen und Versicherungsleistungen in ein Missverhältnis gerieten, warnte der Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, am Dienstag zur Eröffnung der 35. Richterwoche in Kassel. Auf das derzeit im Bundestag diskutierte Rentenreformvorhaben der Bundesregierung ging er allerdings nicht direkt ein.

Das Verfassungsgericht habe seit 1980 in mehreren Entscheidungen den Eigentumsschutz bei Renten und Rentenanwartschaften betont, sagte Papier. Das schließe Kürzungen zwar nicht aus. Sie dürften aber nicht ein solches Ausmaß erreichen, dass die Rendite auf die eingezahlten Beiträge auf Null oder sogar ins Minus sinke. Wegen des Bestandsschutzes sei auch ein grundsätzlicher Systemwechsel zu einer steuerfinanzierten Grundversorgung nur für diejenigen Menschen möglich, die noch keine Rentenbeiträge gezahlt und damit noch keine Ansprüche erworben hätten.

Die Bundesregierung hat beschlossen, dass es im kommenden Jahr keine Rentenerhöhung geben wird. Zudem hat sie angekündigt, in einer umfassenden Rentenreform einen Faktor einzuführen, der den Anstieg der Renten dämpft.

Es sei bedenklich und ein faktische Entdemokratisierung, immer öfter Expertengremien wie die Hartz- oder Rürup-Kommission einzusetzen, kritisierte Papier. Diese demokratisch nicht legitimierten Kommissionen repräsentierten nicht nur Sachverstand, sondern vor allem auch Lobby-Interessen. „Damit gewinnt ein sehr selektiver Kreis von Personen zu großen Einfluss.“ Denn die Gremien würden nicht einberufen, um die Grundlagen für Entscheidungen zu erarbeiten, sondern ihnen werde faktisch die Entscheidung überlassen, kritisierte Papier. Der eigentlich zuständige Bundestag laufe Gefahr, zur reinen Ratifizierungsinstanz zu verkommen.

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