Ortseifen-Prozess Großes Urteil, kleine Wirkung

Das Urteil gegen Ex-IKB-Chef Stefan Ortseifen ist wichtig und richtig. Der Auftakt für eine Anklage- und Verurteilungswelle gegen Banker ist es jedoch nicht. Ein Kommentar von WiWo-Redakteur Daniel Schönwitz

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Jetzt soll er also tatsächlich zahlen, der erste Finanzkrisen-Banker: Das Landgericht Düsseldorf hat Stefan Ortseifen (59), Ex-Chef der Mittelstandsbank IKB, zu zehn Monaten Haft auf Bewährung und 100.000 Euro Geldauflage verdonnert. Ortseifen habe die Probleme der Bank mit US-Immobilienkrediten in einer Pressemitteilung am 20. Juli 2007 heruntergespielt und damit den Kapitalmarkt getäuscht, sagte Richterin Brigitte Koppenhöfer. Nur zehn Tage nach der umstrittenen Pressemitteilung stand das Institut vor der Pleite, das Bundesfinanzministerium organisierte ein milliardenschweres Rettungspaket. 

Der Richterspruch kam nicht überraschend, bereits während des Prozesses hatte Richterin Koppenhöfer angekündigt, dass Ortseifen mit einer "nicht unerheblichen Strafe" rechnen müsse. Mit dem Strafmaß folgte sie dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Ortseifens Anwalt Rainer Hamm hat bereits angekündigt, Revision einzulegen.

Risikofreude oder strafbare Untreue?

Über die Höhe der Strafe kann man bei einem millionenschweren Banker - und angesichts von Milliardenverlusten - sicherlich triftig streiten. Wichtig ist aber zunächst: Das Urteil ist ein Signal, dass der Staat Vorständen von Aktiengesellschaften bei ihrer Informationspolitik genau auf die Finger schaut - und bereit ist, Verstöße streng zu ahnden. Das stärkt den Finanzplatz Deutschland und die Aktienkultur, gerade nach den Skandalen der vergangenen Jahre. Auch von Porsche- und Hypo-Real-Estate-Managern beispielsweise fühlen sich Anleger massiv getäuscht.

Dass Koppenhöfer bereits vier Monate nach Prozessbeginn ein Urteil verkündet hat, liegt vor allem an den Düsseldorfer Staatsanwälten. Denn die Ermittler haben den Vorwurf der Untreue wegen riskanter Spekulationsgeschäfte bereits vor Prozessbeginn fallen lassen. Koppenhöfer musste damit nicht über die moralisch und juristisch hochspannende Frage entscheiden, wann Vorstände die Grenze zwischen unternehmerischer Risikofreude zu strafbarer Zockerei überschreiten.

Rückenwind für IKB-Aktionäre

Somit hat das Ortseifen-Urteil kaum Signalwirkung für andere Fälle. Derzeit ermitteln Staatsanwälte in ganz Deutschland gegen zahlreiche Top-Banker wegen des Verdachts auf Untreue. Das erweist sich als schwierig, weil die Ermittler Vorsatz nachweisen müssen, wenn sie Anklage erheben. Wer anders als die Düsseldorfer Staatsanwaltschaft den Kernvorwurf der Untreue nicht fallen lässt, muss die Vorgänge vor Ausbruch der Finanzkrise also akribisch prüfen - und einen unsicheren Prozessausgang riskieren.

Unmöglich ist der Nachweis der Untreue allerdings nicht: Laut Bundesgerichtshof handeln Manager bereits vorsätzlich, wenn sie Verluste "billigend in Kauf nehmen".  

Ein wichtiger Meilenstein ist der Richterspruch immerhin für Dutzende IKB-Aktionäre, die Schadensersatz fordern. Nachdem ihre Klagen in erster Instanz bisher stets abgewiesen wurden, dürfte jetzt neue Bewegung in die Sache kommen. Bereits im September sind Verhandlungstermine beim Oberlandesgericht Düsseldorf angesetzt.

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