Prozess gegen Ex-Drogen König Gericht lässt Anklagepunkte gegen Schlecker fallen

Der Ex-Drogeriekönig Anton Schlecker muss sich vor Gericht für weniger Anklagepunkte verantworten als angenommen. Das lässt Rückschlüsse auf das zu erwartende Urteil zu. Doch die Plädoyers gibt es vermutlich erst im November.

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Anton Schlecker: Gericht lässt Anklagepunkte fallen Quelle: dpa

Stuttgart Der Bankrottprozess gegen Anton Schlecker geht in die Endrunde. Der Ex-Drogeriemarktkönig Anton Schlecker sieht sich – wie nach dem Verhandlungstag vor einer Woche erwartet – mit deutlich weniger Vorwürfen konfrontiert. Nach Zustimmung der Staatsanwälte ließ der Richter Roderich Martis eine ganze Liste von Anklagepunkten gegen den Ex-Drogeriekönig und seine Kinder Lahrs und Meike fallen. Das deutet auf ein milderes Urteil hin als die maximal möglichen fünf bis zehn Jahre Haft.

Das bedeutet aber noch keine Straffreiheit. Denn der Vorschlag des Richters beruht auf Basis des Paragrafen 154 der Strafprozessordnung. Danach kann die Staatsanwaltschaft einige Anklagepunkte fallen lassen, wenn zu erwarten ist, dass diese gegenüber den anderen Anklagepunkten nicht ins Gewicht fallen. Das heißt aber, andere gewichtige Vorwürfe bleiben bestehen.

Den Antrag von Meike Schleckers Verteidiger, erneut einen Gutachter zu befragen, lehnte der Richter mit dem Verweis ab, die Wirtschaftsstrafkammer habe genug Sachkenntnis um strittige Bilanzierungs- und Steuerfragen zu beurteilen. Meike Schlecker, die sonst eher regungslos dem Prozess folgt, entlockten die Ausführungen des Richters zu diesem Punkt ein enttäuschtes Kopfschütteln. Sie hatte sich von einem neuen Gutachten zusätzliche Entlastung versprochen.

Richter Martis berichtete zudem über ein außergerichtliches Gespräch mit Anton Schleckers Verteidiger Norbert Scharf, in dem Scharf wohl vorfühlen wollte, welches Strafmaß Schlecker zu erwarten habe. Martis betonte bei der Widergabe des Gesprächs, dass er keinerlei Angaben zu einem möglichen Strafmaß gemacht habe.

Scharf stellte noch einige Beweisanträge, die seine Position unterstützen, dass Schlecker nicht vor Mitte 2011 eine drohende Zahlungsunfähigkeit erkennen konnte. Auf den Antrag nach einem weiteren Gutachter verzichtete er im Vertrauen auf seine Beweisanträge. Auch versuchte Schleckers Verteidigung mit Beweisanträgen zu widerlegen, dass Anton Schlecker absichtlich überhöhte Stundenlöhne an das formell seinen Kindern gehörende Logistikunternehmen zahlte und so Geld beiseite schaffte. Zumindest seien die von einem Gutachter genannten gut 18 Euro viel zu niedrig. Schlecker hatte den Stundensatz vor der Insolvenz sogar noch auf 30 Euro erhöht.

Aber die Beweisanträge entscheidet das Gericht endgültig am nächsten Verhandlungstag nach den Herbstferien am 13. November. Danach könnte der Richter die Beweisaufnahme schließen. Indiz dafür war seine Anmerkung, dass die Staatsanwälte für den Termin oder den darauffolgenden am 20. November schon einmal ihre Plädoyers vorbereiten sollten. Damit steuert der seit März laufende Prozess nach über 26 Verhandlungstagen Mitte/Ende November auf sein Ende zu.

Die Staatsanwaltschaft wirft Schlecker unter anderem vorsätzlichen Bankrott vor - er soll laut Anklageschrift von 2010 bis zur Pleite im Januar 2012 mehr als 25 Millionen Euro aus der Firma gezogen haben, obwohl er dies wegen drohender Zahlungsunfähigkeit nicht hätte tun dürfen. Knackpunkt ist die Frage, ab wann genau die Zahlungsunfähigkeit drohte und Schlecker davon wusste. Die Ankläger gingen bisher vom 31. Dezember 2009 aus, änderten kürzlich aber ihren Standpunkt und sprechen jetzt nur noch von Ende 2010. Der Vorsitzende Richter nannte Januar 2011 als Zeitpunkt. Je später der Termin, desto mehr schrumpft die Schadenssumme, die wiederum Einfluss auf das Strafmaß hat.

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