Prozess gegen Ex-Drogeriekönig Gericht streicht Teil der Anklagepunkte gegen Schlecker

Seit März steht Anton Schlecker unter anderem wegen vorsätzlichen Bankrotts vor Gericht. Der Richter hat nun eine Liste von Anklagepunkten fallen lassen. Ungeschoren wird Schlecker aber wohl nicht davonkommen.

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Am 13. November könnte die Beweisaufnahme geschlossen werden. Quelle: dpa

Stuttgart Im Prozess gegen Ex-Drogeriemarktkönig Anton Schlecker ist die Liste der Vorwürfe ein Stück kürzer geworden. Wie erwartet stellte das Gericht das Verfahren am Montag in einigen Punkten vorläufig ein. Mit den verbleibenden geht das Verfahren weiter - und allmählich in die Endphase. Am nächsten Prozesstag am 13. November könnte - je nachdem, wie viele Anträge es noch gibt - die Beweisaufnahme geschlossen werden und die Staatsanwaltschaft ihr Plädoyer halten, hieß es. Auch bei Schleckers mitangeklagten Kindern wurden am Montag einige Anklagepunkte gestrichen.

Zwar steuert Schlecker in dem Bankrottverfahren damit auf ein relativ mildes Urteil zu, aber ungeschoren wird er kaum davonkommen. Denn die Anklagepunkte wurden gemäß Paragrafen 154 der Strafprozessordnung fallengelassen, weil zu erwarten ist, dass diese gegenüber den anderen Anklagepunkten nicht ins Gewicht fallen. Andere Vorwürfe bleiben also bestehen und können zu einem Urteil führen.

Schlecker ging im Januar 2012 insolvent, zehntausende Mitarbeiter verloren ihre Jobs. Anton Schlecker steht seit März unter anderem wegen vorsätzlichen Bankrotts vor Gericht. Die Vorwürfe erstrecken sich auf eine Vielzahl von Klagepunkten, die teilweise nur bestimmte Zeitabschnitte umfassen. Knackpunkt in dem Prozess ist die Frage, wann dem Konzern die Insolvenz drohte – ab dann hätte der heute 72-Jährige keinen Cent mehr aus der Firma ziehen dürfen.

In ihrer Klageschrift ging die Staatsanwaltschaft vom 31. Dezember 2009 als Zeitpunkt aus, an dem eine Insolvenz von Schlecker absehbar war. Auf dieser Basis hatte sie eine Schadenssumme von mehr als 25 Millionen Euro errechnet. Inzwischen tendiert sie zu einem Zeitpunkt Ende 2010, der Vorsitzende Richter zum 28. Januar 2011. Dadurch reduziert sich der Umfang der Anklage. Wie sich das auf die zugrunde gelegte Schadenssumme auswirkt, blieb unklar.

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