Regierungschef kann weitere Klagen einreichen Oberstes Gericht weist Janukowitschs Wahlklagen ab

Die Wahlbeschwerden von Ministerpräsident Viktor Janukowitsch sind am Donnerstag vom Obersten Gericht der Ukraine zurückgewiesen worden. Damit erlitt Janukowitsch einen herben Rückschlag bei seinen Bemühungen, seine Niederlage bei der Präsidentenwahl gerichtlich anzufechten.

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HB KIEW. Auch die Zentrale Wahlkommission wies von Janukowitsch vorgebrachte Beschwerden einstimmig zurück. Der Regierungschef kann allerdings nach der Bekanntgabe des amtlichen Endergebnisses weitere Klagen einreichen. Janukowitsch hat erklärt, seine Niederlage niemals zu akzeptieren. Auch einen Rücktritt vom Amt des Ministerpräsidenten hat er ausgeschlossen. Oppositionschef Viktor Juschtschenko hatte die Wiederholung der Präsidentenwahl am Sonntag dem vorläufigen amtlichen Ergebnis zufolge klar gewonnen und arbeitet derzeit bereits an seinem Regierungsprogramm. „Janukowitsch lebt nicht in der Realität der Ukraine. Er ist in einer anderen Welt“, sagte Juschtschenko. Noch immer campierten hunderte Oppositions-Anhänger auf Kiews Hauptstraße Chreschtschatyk, wo sie wochenlang für ihren Kandidaten demonstriert haben. Die Wahl war wiederholt worden, nachdem das Oberste Gericht das Ergebnis der ersten Stichwahl nach Massenprotesten von Oppositionsanhängern wegen Betrugs annulliert hatte. Die Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) bescheinigte dem östlichen EU-Nachbarn, die Neuauflage der Wahl sei fairer abgelaufen als frühere Wahlrunden.

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