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Schadenersatzklage Telekom-Prozess: Gericht verlangt Unterlagen aus USA

Keine Sommerpause im Telekom-Prozess. Im Mammut-Verfahren vor dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main, in dem 17.000 Aktionäre wegen hoher Kursverluste Schadenersatz von der Telekom verlangen, haben die Anwälte der Anleger einen Erfolg erzielt.

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Realisierung aller Quelle: dpa

Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main will Unterlagen aus einem in den USA geführten Schadenersatzprozess gegen die Deutsche Telekom auch hierzulande bei der Beweiswürdigung einsetzen. Darauf hatten die Anlegeranwälte, allen voran Musterkläger-Anwalt Andreas Tilp immer gedrängt.

Es geht um Zeugenaussagen der damaligen Telekom-Verantwortlichen Ron Sommer, Kai-Uwe Ricke und Karl-Gerhard Eick vor einem US-Gericht. Der New Yorker Prozess endete 2005 mit einem Vergleich, der den Anlegern rund 120 Millionen Dollar brachte. Die Aufforderung zur Vorlage der Unterlagen ging an die Telekom.

Die Bonner haben jetzt vier Wochen Zeit, um die vom Gericht geforderten Abschriften der Zeugenaussagen und Aktenvermerke vorzulegen. Ebenfalls soll die Deutsche Telekom Aktienvermerke zu einem im März 2000 geführten Gespräch zwischen Ron Sommer und dem früheren VoiceStream-Chef Stanton vorlegen.

Der zuständige 23. Senat des Oberlandesgerichtes Frankfurt wolle seine Entscheidungen und die Beweisführung auf eine breite Grundlage stellen, so ein Pressesprecher. Wann es mit öffentlichen Verhandlungen weitergeht, steht noch nicht fest.

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