Schadenersatzklagen Existenzgefährdende Risiken bei Porsche

Bei der Bilanzpressekonferenz der Porsche SE am Donnerstag wird es wieder ein Top-Thema sein: Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Stuttgart wegen des Verdachts der Marktmanipulation gegen Ex-Porsche-Manager, mögliche Schadenersatzklagen in Milliardenhöhe und die Folgen für das Zusammengehen von Volkswagen und Porsche. wiwo.de nennt die fünf größten Irrtümer in der verworrenen Rechtslage.

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Saubere Handschuhe, schmutzige Quelle: dpa

Irrtum 1: Die Ermittlungen wegen des Verdachts der Marktmanipulation wurden eingestellt

Große Erleichterung herrsche bei Porsche, weil die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen gegen den ehemaligen Porsche-Chef Wendelin Wiedeking und Finanzvorstand Holger Härter wegen des Verdachts der Marktmanipulation eingestellt habe. So berichtete die Süddeutsche Zeitung Ende Februar. Bei der Financial Times Deutschland hieß es: „Die Ermittlungen wegen Marktmanipulation sind vom Tisch.“

„Der Vorwurf der Marktmanipulation ist keineswegs vom Tisch“, sagt dagegen die Stuttgarter Staatsanwältin Claudia Krauth. Der „zentrale Verdacht der informationsgestützten Marktmanipulation“ werde nach den monatelangen Ermittlungen aufrecht erhalten. Die Vorwürfe der Marktmanipulation durch falsche Informationen hätten sich sogar „verfestigt“, schreibt die Staatsanwältin in einem Zwischenbericht. Diese hätten „weiterhin andauernde Ermittlungen einschließlich der Einholung weiterer Sachverständigengutachten zur Folge“. Und es kommt noch schlimmer: Die Verfahren gegen Wiedeking und Härter seien „nach Eingang eines zentralen Sachverständigengutachtens“ um den Verdacht der Untreue erweitert worden, so die Staatsanwaltschaft. Es bestehe der Verdacht, dass die beiden beim Versuch, Volkswagen zu übernehmen, „existenzgefährdende Risiken“ für Porsche eingingen. Zudem sind nun auch drei Verantwortliche aus dem Finanzbereich von Porsche im Visier der Staatsanwaltschaft. Diese könnten sich des Kreditbetruges schuldig gemacht haben, weil sie gegenüber Banken womöglich falsche oder unvollständige Angaben machten.

Eine gute Nachricht hatte die Staatsanwältin allerdings für die Frankfurter Maple Bank, über die Porsche den Kauf großer VW-Aktienpakete abgewickelt hatte: Der Verdacht, die Bank habe durch Käufe oder Verkäufe von Aktien Kurse manipuliert, ließ sich „nicht mit hinreichender Sicherheit erhärten“. Bei diesem Verdacht der „handelsgestützten Marktmanipulation“ seien die auch die Ermittlungen gegen Wiedeking und Härter eingestellt worden.

Irrtum 2: Wenn der Staatsanwalt nichts findet, sind Porsche, Wiedeking & Co. vom Haken

Die Staatsanwaltschaft Stuttgart wird noch mindestens bis in das kommende Jahr hinein ermitteln. Selbst wenn die Staatsanwaltschaft nach den jahrelangen Ermittlungen zum Ergebnis kommen sollte, dass Wiedeking, Härter und den anderen Porsche-Mitarbeitern kein Fehlverhalten nachgewiesen werden kann, ist für die Ex-Porsche-Manager und den Sportwagenbauer das Thema noch nicht erledigt. Denn unabhängig von den strafrechtlichen Ermittlungen werden geschädigte Anleger Schadenersatzansprüche geltend machen. Sollte die Staatsanwaltschaft ihre Vorwürfe durch ihre Ermittlungen bestätigen, kommt ihnen das gelegen – angewiesen sind sie darauf aber nicht. Um Schadenersatz durchzusetzen, reicht mitunter ein Fehlverhalten, das strafrechtlich nicht relevant ist.

Irrtum 3: Es sind vor allem die Milliardenforderungen amerikanischer Hedgefonds, die Porsche gefährlich werden können

Amerikanische Hedgefonds waren die Ersten, die Porsche verklagen wollten, und zwar auf die stattliche Schadenersatzsumme von zwei Milliarden Dollar. Doch dieser Schaden ist weder der höchste weltweit, noch ist ihre Klage die aussichtsreichste. Die Münchener Kanzlei CLLB vertritt 14 große Fondsgesellschaften aus Deutschland, die voraussichtlich einen Schaden von knapp 3,5 Milliarden Euro geltend machen werden. Ihre Klage ist völlig unabhängig von den Klagen in den USA und auch aussichtsreicher, weil sie im Unterschied zu den US-Klagen eine entscheidende Hürde nicht nehmen muss: Die Kläger in den USA müssen erst noch ein Gericht finden, das die Klage in den USA zulässt.

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